Caprivizipfel

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Karte des Caprivizipfels
Namensgeber Leo von Caprivi, Reichskanzler von 1890 bis 1894
Flagge des Ostcaprivi bis 1977
Flagge des Ostcaprivi bis 1990

Der Caprivizipfel oder Caprivistreifen, offiziell ab 1939 Caprivi Zipfel (englisch Caprivi Strip[1], historisch Eastern Caprivi Zipfel), ist eine zipfelförmige Ausbuchtung im Nordosten des Staatsgebiets von Namibia. Grenzziehung und Namensgebung nach Leo von Caprivi gehen auf die koloniale Vorgeschichte des Landes als Deutsch-Südwestafrika zurück.

Begrenzt wird das Gebiet von den Flüssen Okavango, Kwando und Sambesi. Es erstreckt sich vom Längengrad 21° Ost und bis über den Längengrad 25° Ost hinaus und besitzt bei maximal 100 Kilometern Breite eine West-Ost-Ausdehnung von rund 500 Kilometern. Verwaltungsmäßig gehört der Caprivizipfel heute zu den namibischen Regionen Sambesi (bis August 2013 Caprivi) und dem Wahlkreis Mukwe in der Region Kavango-Ost.

Kontroverse Bezeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einige Quellen, darunter auch staatliche namibische Stellen, nutzen seit 2013 teilweise die Bezeichnung Zambezi Strip (Sambesistreifen).[2][3] Der offiziellen Karte der Änderungen 2013 und dem Amtsblatt nach wurden keine geographischen Bezeichnungen, sondern lediglich verwaltungstechnische Namen (d. h. Name der Region) geändert.[4][5]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Entstehung des Territoriums geht auf den Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland vom 1. Juli 1890 („Helgoland-Sansibar-Vertrag“) zurück. Das Deutsche Reich verzichtete in diesem auf zukünftige Ansprüche auf Witu und Sansibar. Dafür fiel die Insel Helgoland an Deutschland, und seine Kolonie Deutsch-Südwestafrika erhielt Zugang zum Sambesi. Dahinter verbarg sich die Strategie, eine territoriale Verbindung der südwestafrikanischen Besitzungen mit Deutsch-Ostafrika zu schaffen.[6] Auch auf englischer Seite gab es Überlegungen zu einer zweckmäßigen Arrondierung des Kolonialbesitzes: Cecil Rhodes warb im Wettlauf um Afrika für den Kap-Kairo-Plan, der britisch kontrolliertes Gebiet von Südafrika bis Ägypten voraussetzte. Dementsprechend wurde 1891 Nordrhodesien in britischen Besitz genommen, was die deutschen Pläne durchkreuzte.

Die Vertragsverhandlungen wurden von Reichskanzler Caprivi geleitet. Nach ihm wurde der Caprivizipfel auf Initiative des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, Theodor Leutwein, benannt; gebräuchlich waren zunächst auch „Deutsches Barotseland“ und „Deutsches Sambesiland“.

Mitte November 1908 brach Hauptmann Kurt Streitwolf (von 1909 bis 1911 erster Kaiserlicher Resident des Caprivizipfels in Schuckmannsburg) im Auftrag des Gouverneurs Bruno von Schuckmann zu einer Expedition durch den Caprivizipfel auf, die das Gebiet Ende Januar 1909 erreichte. Streitwolf kam zu dem Urteil, dass „dieser malariaverseuchte Caprivizipfel“ gegen etwas Wertvolles – beispielsweise die Walfischbucht – eingetauscht werden sollte.[6] Erst am 27. Januar 1909 wurde der Caprivizipfel administrativ in Deutsch-Südwestafrika eingegliedert. Mit ihm gelangte es im Verlauf des Ersten Weltkriegs 1915 unter südafrikanische Militärverwaltung.

1919 bis 1990 wurde Südwestafrika durch Südafrika verwaltet, zunächst als Völkerbundsmandat Südwestafrika, ab 1966 gegen den Einspruch der UNO. Ab 1970 entwickelte das südafrikanische Apartheidsregime im Caprivizipfel die Homelands Kavangoland und Ostcaprivi.[7][8]

Nach der Unabhängigkeit Namibias 1990 wurden die Regionen von Namibia neu geordnet. Der Caprivizipfel verteilte sich von 1994 bis 2013 auf die Regionen Caprivi und Kavango. 2013 wurde die Region Caprivi in Sambesi umbenannt; der westliche Teil des Caprivizipfels gehört nun zur Region Kavango-Ost.

Grenzverlauf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karte des Caprivizipfels von 1908 mit dem vertragsmäßig gedachten Grenzverlauf auf dem 18. Grad südliche Breite

In einem Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Portugal vom 31. Dezember 1886 war die Nordgrenze des Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika von der Mündung des Kunene in den Atlantik bis zum Sambesi festgelegt worden, womit in größeren Teilen den natürlichen Grenzlinien entlang der Flüsse im Norden gefolgt wurde.[9]

Die südliche Grenze des Caprivizipfels bis zum Sambesi wurde im Helgoland-Sansibar-Vertrag wie folgt vereinbart (Originalzitat): „… den genannten Längengrad (21. Grad östlicher Länge) bis zu seinem Zusammentreffen mit dem 18. Grad südliche Breite hinauf, läuft dann in östlicher Richtung diesen Breitengrade entlang, bis er den Tschobefluß erreicht, und setzt sich dann im Thalweg des Hauptlaufes dieses Flusses bis zu dessen Mündung in den Zambese fort, wo sie ihr Ende findet. Es ist Einverständnis darüber vorhanden, daß Deutschland durch diese Bestimmung von seinem Schutzgebiet aus freien Zugang zum Zambese mittels eines Landstreifens erhalten soll, welcher an keiner Stelle weniger als 20 englische Meilen breit ist. Das Großbritannien zur Geltendmachung seines Einflusses vorbehaltene Gebiet wird im Westen und Nordwesten durch die vorher bezeichnete Linie begrenzt. Der N’Gami-See ist in dasselbe eingeschlossen. Der Lauf der vorgedachten Grenze ist im allgemeinen nach Maßgabe einer Karte wiedergegeben, welche im Jahre 1889 amtlich für die britische Regierung angefertigt wurde.“[10]

Wie später festgestellt wurde, konnte die hiermit vorgenommene Festlegung der Grenzlinie auf dem 18. Breitengrad nicht zur Anwendung kommen, da die zuvor mit Portugal definierte Nordgrenze schon teilweise südlich desselben lag. Um eine Überschneidung zu vermeiden, musste die Ergänzungsregelung des Vertrags mit Großbritannien angehalten werden, wonach der Caprivizipfel eine Mindestbreite von 20 englischen Meilen haben sollte. Die betreffende südliche Grenze des Caprivistreifens bildet sich daher zum Teil als Parallele zur nördlichen Grenze mit Angola.[9]

Verwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Caprivizipfel nahm bis zur Unabhängigkeit Namibias 1990 rechtlich häufig eine Sonderstellung ein, weshalb zahlreiche Gesetze aus der südafrikanischen Zeit Südwestafrikas auch ausdrücklich für (oder nicht für) den Eastern Caprivi Zipfel, ab 1939 Caprivi Zipfel, galten.[11]

Der Zipfel wurde von 1922 bis 1929 vom Britischen Hochkommissar in Südafrika, im Rahmen der Verwaltung des Betschuanaland (Botswana) verwaltet. Anschließend war bis 1939 der Administrator Südwestafrikas für die Verwaltung zuständig. Bis 1951 fiel die Verwaltung des Zipfels unter das südafrikanische Department of Bantu Administration and Development. 1951 wurde faktisch der General-Gouverneur Südafrikas mit der Verwaltung beauftragt. Ab dann galten keine Gesetze für Südwestafrika bzw. Südafrika ausdrücklich automatisch für den Caprivizipfel. Ähnliche Sonderstellungen nahmen Walvis Bay und das Rehoboth Gebiet ein.

Sezessionsbestrebungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Flagge der CANU

In den 1980er Jahren bildete sich die Sezessionsbewegung Caprivi Liberation Movement. Sie gipfelte im Caprivi-Konflikt 1999. Die United Democratic Party – Caprivi Freedom setzte sich aus dem Exil in Kopenhagen für eine Unabhängigkeit des Caprivizipfels in seiner historischen geografischen Ausbreitung ein.

Am 7. Oktober 2002 erklärte das Volk der Itengese seine Heimatregion als Free State of Caprivi Strip für unabhängig von Namibia. Dies wurde allerdings von der Zentralregierung nicht anerkannt, und die Region Sambesi ist weiterhin Bestandteil Namibias. Die Exilregierung der Caprivi African National Union (CANU) nahm eine Flagge an, die sich an der des ehemaligen Homelands orientiert.[12]

Galerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Bennett Kangumu: Contesting Caprivi. A History of Colonial Isolation and Regional Nationalism in Namibia, Basler Afrika Bibliographien, 2011, ISBN 978-3-905758-22-1.
  • Bennett Kangumu: Contestations over Caprivi Identities: from pre-colonial times to the present, Universität Kapstadt, August 2008 (Dissertation; PDF).
  • Maria Fisch: The Mbukushu in Angola. A History of Migration, Flight and Royal Rainmaking (History, Cultural Traditions and Innovations in Southern Africa vol. 11), Köln 2005, ISBN 978-3-89645-350-1.
  • Maria Fisch: Der Caprivizipfel während der deutschen Zeit 1890–1914 (History, cultural traditions and innovations in Southern Africa vol. 2), Köln 1996, ISBN 3-89645-050-6.
  • Maria Fisch: Die südafrikanische Militärverwaltung (1915–1920) und die frühe Mandatszeit (1920–1936) in der Kavango-Region/Namibia (History, Cultural Traditions and Innovations in Southern Africa vol. 21), Köln 2004, ISBN 978-3-89645-360-0.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Caprivizipfel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Sambesi – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Tourism in Focus, in: Invest Namibia Journal, Namibia Investment Centre, März 2018.@1@2Vorlage:Toter Link/www.mti.gov.na (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Baseline Report (Volume 1) for the Zambezi Integrated Regional Land-use Plan. Ministry of Lands and Resettlement, März 2015.
  3. Markus M. Haefliger: Der «Caprivi-Streifen» wird abgeschafft – Namibia benennt eine Verwaltungsregion um und verliert sein historisches Gedächtnis. In: Neue Zürcher Zeitung. Nr. 184. Zürich 12. August 2013, S. 5.
  4. Caprivi is no more. The Namibian, 9. August 2013.
  5. Proclamation. Government Gazette of the Republic of Namibia, 9. August 2013, Nr. 5261.
  6. a b Die Welt vom 25. Dezember 2010
  7. G.V.O. Bulkeley: The Mandated Territory of South-West Africa. In: Ellen Hellmann, Leah Abrahams (Hrsg.): Handbook on Race Relations in South Africa. Cape Town, London, New York, Oxford University Press, 1949. S. 747
  8. SAIRR: A Survey of Race Relations in South Africa 1972. Johannesburg 1973. S. 446.
  9. a b Moser, J.: Untersuchungen zur Kartographiegeschichte Namibias, S. 122 ff
  10. Zitierung aus Artikel III der deutschen Version des Vertrags zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland (1. Juli 1890)
  11. Namlex Index to Laws of Namibia. Legal Assistance Centre, 2010, S. History 5. (Memento des Originals vom 2. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lac.org.na
  12. Flags of the World – Caprivi African National Union

Koordinaten: 17° 54′ 0″ S, 23° 36′ 0″ O