Central Bank Gold Agreement
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Die Central Bank Gold Agreements I - III sind internationale Abkommen zwischen den Zentralbanken einer Reihe von Nationen, die zum Ziel haben, den Wert der Goldreserven zu stabilisieren.
[Bearbeiten] CBGA III
Die Unterzeichner des dritten Central Bank Gold Agreement (CBGA III) mit Wirkung ab 27. September 2009 sind:[1]
- Belgische Nationalbank
- Deutsche Bundesbank
- Irische Zentralbank
- Bank von Griechenland
- Bank von Spanien
- Bank von Frankreich
- Italienische Zentralbank
- Central Bank of Cyprus
- Zentralbank von Luxemburg
- Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta
- Zentralbank der Niederlande
- Oesterreichische Nationalbank
- Banco de Portugal
- Bank von Slowenien
- Nationalbank der Slowakei
- Suomen Pankki – Finlands Bank
- Schwedische Reichsbank
- Schweizerische Nationalbank
Die Unterzeichner verpflichteten sich im CBGA III, zusammen nicht mehr als 400 t Gold pro Jahr zu veräußern. Das gesamte 5 Jahres-verkaufsvolumen der Unterzeichner wird 2.000 t nicht überschreiten.[2]