Claim
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Der Begriff Claim (engl. Verb: behaupten, beanspruchen; Nomen: Behauptung, Anspruch)
- ist in Amerika und Australien die Bezeichnung für Grundbesitz in staatlichem Eigentum, der einem Ansiedler oder Bewirtschafter gegen Gebühr mit Vorkaufsrecht überlassen wird. Genauer gesagt wurde der entsprechende Rechtstitel so bezeichnet. In den Zeiten der Goldräusche bezeichnete ein Claim aber einfach die Grundstücke selbst.
- wird in Werbung und Marketing häufig synonym zu dem Begriff Slogan benutzt. In seiner eigentlichen Bedeutung ist ein Claim entweder ein fest mit dem Markennamen verbundener Slogan, der zum integralen Bestandteil des Firmenlogos wird oder ein Kampagnenclaim, der zeitbefristet Teil einer Werbekampagne ist. Ein Claim kann mehrere Funktionen haben: er kann die Positionierung eines Leistungsangebotes oder einer Unternehmensmarke, ein zentrales Versprechen bzw. einen Produktnutzen, eine Mission, Vision oder das Alleinstellungsmerkmal der Marke kommunizieren.
Einer der bekanntesten Claims der Automobilindustrie war Aus Freude am Fahren von BMW, der Fernsehsender Sat.1 fügte lange Zeit seinem Sendernamen zeigt's allen hinzu, aus der Hausgeräte-Branche wurde lange Zeit der Claim Bauknecht weiß, was Frauen wünschen zum geflügelten Wort. Vor allem in der Medienbranche wird der Begriff Slogan kaum noch verwendet; hier spricht man meist von Claims, die auch bei Media-Analysen bei Konsumenten abgefragt werden. Neben den Haupt-Claims gibt es bei einigen Unternehmen auch untergeordnete Sub-Claims, die anlassabhängig verwendet werden. So ergänzt etwa der deutsche Radiosender SWR1 den 2001 angeblich von der Frankfurter Werbeagentur Conrad & Burnett vorgeschlagenen Haupt-Claim Eins gehört gehört − SWR1[1] mit dem Sub-Claim Die größten Hits aller Zeiten (für die Musikpositionierung). Bereits sechs Jahre früher, 1995, hatte der Autor Wolf Haas in seiner Eigenschaft als Werbetexter der Wiener Werbeagentur Demner & Merlicek den gleichen, also für SWR1 plagiierten, auch im Original immer noch verwendeten Haupt-Claim für das erste österreichische Radioprogramm erfunden und in den Radiospots selbst gesprochen: Ö1 gehört gehört!
- steht im kaufmännischen und juristischen Bereich für eine noch nicht anerkannte oder eingetriebene Forderung; im Deutschen etwa mit Nachforderung zu vergleichen (siehe auch Jewish Claims Conference und Alien Tort Claims Act).
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ „SWR 1 gehört gehört - Baden-Württembergs erstes Programm kommt an“ (RADIOjournal, August 2006)

