Cyber-Mobbing

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Unter Cyber-Mobbing, oder auch Cyber-Bullying und Cyber-Stalking, versteht man die Drangsalierung anderer Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel durch einzelne Personen oder durch Gruppen über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entwicklung

Unterschieden werden unter anderem

  • Chatroom-Bullying,
  • E-Mail-Bullying und

SMS-Bullying.

Dabei werden die Opfer durch Bloßstellung im Internet, permanente Belästigung oder durch Verbreitung falscher Behauptungen gemobbt. Die Täter werden in diesem Zusammenhang auch als Bullies bezeichnet.
Die Motive sind sehr vielschichtig: Außenseiter werden (auch) im Chatroom schikaniert, man versucht, Konkurrenz klein zu halten oder Freunden zu imponieren; schließlich können Opfer von Mobbing zu Tätern werden, sie wehren oder rächen sich.
Zunächst gewann das Phänomen vor allem im Zusammenhang mit Schülern, die Videos oder Bilder von Lehrern bearbeiteten und anschließend ins Internet gestellt haben, an Bedeutung.[1]
Mittlerweile weit verbreitet ist das Cybermobbing auch unter Schülern, die per Handy, Chat, sozialen Netzwerken wie SchülerVZ oder Videoportale wie YouTube oder extra erstellte Internetseiten virtuell belästigt werden.

Dabei sind die Grenzen fließend: Die Hemmschwelle, im Internet andere auszulachen oder zu verhöhnen, ist gering. In der Anonymität des World Wide Web muss ein Täter seinem Opfer nicht in die Augen blicken, eine unmittelbare Rückmeldung für das eigene Verhalten bleibt (zunächst) aus und in der Folge auch das Bewusstsein und Empfinden für die Verletzung der Betroffenen. Es ist einfach und gilt als Spaß, Unwahrheiten zu äußern oder herumzuschimpfen. Dieser Effekt wird auch als Online Disinhibition Effect, Online - Enthemmungseffekt bezeichnet: Es fällt Menschen, insbesondere Jugendlichen, schwerer, ihre Impulse zu zügeln, wenn soziale Kontrolle wegfällt oder nicht spürbar ist.[2]

[Bearbeiten] Erscheinungsformen

[Bearbeiten] Cyber Grooming

Das gezielte sexuelle Belästigen von Kindern und Jugendlichen im Internet wird auch als Cyber Grooming bezeichnet. Im Internet wird zunächst das arglose Vertrauen mit dem Ziel ausgenutzt, später Straftaten an Minderjährigen wie etwa die Anfertigung kinderpornografische Aufnahmen oder sexuellen Missbrauch an ihnen zu verüben.[3][4]
In dem 2008 erschienenen Buch „Generation Internet“ von John Palfrey und Urs Gasser, zwei Rechtsprofessoren aus den USA und der Schweiz, wird das Thema Cyberbullying als eines der großen Risiken eingestuft, die den Digital Native, den in die Internetwelt hineingeborenen Jugendlichen, bedrohen. [5] Mädchen werden hierin als besonders Betroffene bezeichnet.[6]

[Bearbeiten] Zwischen Jugendlichen

Beim klassischen Schulmobbing wird das Opfer vor den Augen der ganzen Klasse verprügelt, beschimpft und ausgegrenzt. Im Cyberspace mobben Kinder und Jugendliche anders, beispielsweise setzen sie hinter dem Rücken ihres Mitschülers anonym per Handy ein Gerücht in die Welt, Betroffene werden per Handykamera gefilmt, unter Umständen in auch aktiv herbeigeführten entwürdigenden, bloßstellenden oder gewalttätigen Situationen. Mittlerweile gibt es hierzu erste wissenschaftliche Untersuchungen [7]. Dabei wurde festgestellt, dass in Deutschland derweil etwa jeder fünfte Jugendliche beteiligt ist, also entweder als Täter, als Opfer oder als sogenanntes Täteropfer, welches sowohl Täter als auch Opfer wird. Dies wird als ein relativ hoher Wert angesehen, deckt sich aber nach Aussagen der Wissenschaftlerinnen sowohl mit internationalen als auch mit anderen Befunden aus Deutschland.

[Bearbeiten] Lehrpersonal

Ein Sonderfall sind Bewertungsportale wie Spickmich oder MeinProf, auf denen Schüler und Studenten anonym die Arbeit ihrer Lehrer und Professoren beurteilen können. Die Meinungen zu diesen Foren sind geteilt. Während sie einerseits lediglich als Rückmeldemöglichkeit für Betroffene bezeichnet wird, fühlen sich andere durch die anonyme Kritik gemobbt. "Könnten Foren eine in Schulen oder Hochschulen fehlende Feedback-Kultur ausgleichen, wäre es nicht notwendig, dass sich kritische Schüler in der Verborgenheit des Internets verstecken und ein Ventil wie spickmich wäre überflüssig".[8]

[Bearbeiten] Folgen

Betroffene leiden an psychischen Problemen bis hin zur Selbsttötung. Oftmals finden sie keine adäquate Hilfe bei Eltern oder Lehrern, da diesen bislang die Problematik unbekannt ist. [9].
Die Folgen sind nicht nur virtuell, sondern echt.

[Bearbeiten] Gegenmaßnahmen

Wer Opfer von Cyberbullying wird, kann zunächst meist nur hilflos reagieren. Mangelndes Selbstbewusstsein verschärft die Situation. Als Außenseiter ist auch von der Internetcommunity kein Beistand zu erwarten. Steht erst einmal ein entwürdigendes Video im Netz, können es schnell Hunderte oder Tausende sehen - und so schnell lässt sich ein Stigma nicht wieder entfernen. Hinzu kommt die Ungewissheit der Urheberschaft.
Erwachsene können bei Cyber - Mobbing gegen Kinder und Jugendliche eingreifen, indem sie möglichst schnell die Polizei informieren, welche die Täter unter Umständen identifizieren und eine Strafverfolgung einleiten kann.
Bei jedem seriösen Netzwerkanbieter besteht die Möglichkeit, beleidigende, unseriöse, unethische oder sonstwie auffallende Seiten, Profile oder Darstellungen zu melden und ihre Löschung zu beantragen.
Die Verbesserung der Medienkompetenz und des Verständnisses von Eltern, Lehrern und Erziehern steht mit an erster Stelle der Vorsorge. Der gut gemeinte Ratschlag, Computer und/oder Handy einfach auszuschalten und auszulassen, greift in unserer medialen und vernetzten Wirklichkeit zu kurz.
Schulen können gemeinsam mit Eltern einen Verhaltenskodex entwickeln sowie Mobbingbeauftragte benennen, deren Aufgabenfeld sich auf das Cyber - Mobbing erstreckt. Das sogenannte Streitschlichter - Konzept bietet darüberhinaus auch hier Konfliktbearbeitungsmöglichkeiten [10]. Darüber hinaus ist die allgemeine Stärkung des Selbstbewusstseins von Kindern und Jugendlichen sowie die Schaffung eines Problembewusstseins bei den Tätern sowie die Sensibilisierung der Gesellschaft überhaupt zu erwähnen. Der respektvolle und sichere Umgang mit den Neuen Medien muss thematisiert und kann geübt und diskutiert werden, um Selbstachtung, Durchsetzungsvermögen und Mitverantwortlichkeit sowie das Entwickeln von Freundschaften zu unterstützen.

[Bearbeiten] Persönliches Verhalten

Allgemein anerkannt ist, bei der Bewegung im Internet nicht leichtfertig persönliche Daten und Darstellungen in schriftlicher und/oder bildlicher Form zu hinterlassen, um sich nicht in besonderer Weise angreif- und verletzbar zu machen.

[Bearbeiten] Staatliche Vorsorge

In Großbritannien wurde bereits von staatlicher Seite gegen Cybermobbing vorgegangen [11], man erliess neue, spezielle Richtlinien für den Umgang mit dem Problem.

[Bearbeiten] Rechtslage

[Bearbeiten] Deutschland

Denkbare Verletzungen durch Cyber-Mobbing können das Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und den deliktsrechtlichen Ehrenschutz der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, Straftatbestände der §§ 185-187 StGB oder die besonderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (wie das Recht am eigenen Namen, § 12 BGB, das Recht am eigenen Bild, § 22 ff. KUG, das Recht am gesprochenen Wort, § 201 StGB oder den wirtschaftlichen Ruf, § 824 BGB) betreffen. Cyber - Mobbing ist damit in Deutschland ein Strafdelikt, für das bei Erwachsenen eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren oder mehr verhängt werden kann. Jugendliche werden in der Regel mit einer Mindeststrafe von bis zu 10 Monaten Jugendhaft oder gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

[Bearbeiten] Beispiele

Das OLG Köln stellt im November 2007 fest, dass „eine Bewertung unter den genannten Kriterien durchaus für eine Orientierung von Schülern und Eltern dienlich und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhter Transparenz führen kann. Gerade der schulische Bereich und die konkrete berufliche Tätigkeit von Lehrern sind durch Bewertungen gekennzeichnet, so dass es – auch vor dem Hintergrund eines Feedbacks – nahe liegt, diese im Rahmen einer Evaluation zurückzugeben. Sie stellen, obwohl in Notenstufen angegeben, eher gegriffene, subjektive Einschätzungen widerspiegelnde Wertungen dar, die dennoch geeignet sein können, Schülern und Lehrern eine gewisse Orientierung in der Einschätzung der bewerteten Kriterien zu ermöglichen.[12] Die genannten Foren können die Nutzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit unterstützen, da keine direkten Repressalien zu befürchten sind. Beispielsweise würden wahrscheinlich kurz vor anstehenden Beurteilungen wenige Schüler Unterrichtsmethoden ihres Lehrers als gerade ausreichend oder befriedigend bewerten. Grundrechtlich geregelt ist die Meinungsfreiheit in Art. 5 GG, welche allerdings ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre findet.

„Steht allerdings nicht eine Diffamierung oder Herabsetzung der Person als Ziel dieser Äußerungen im Vordergrund, sondern vielmehr die Bewertung von Eigenschaften, die sich jedenfalls auch im schulischen Wirkungskreis spiegeln, genießt auch hier die Meinungsfreiheit Vorrang. Dabei ist bei der Diktion und Formulierung der Kriterien auch auf den Sprachgebrauch der Zielgruppe (hier: Schüler und Jugendliche) abzustellen. Zudem schützt das Grundrecht der Meinungsfreiheit die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613; BVerfG NJW 1972, 811). Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2001, 2613; BVerfG NJW 2002, 1192, 1193). Vor allem reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2. Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).“

OLG Köln, Urteil vom 3. Juli 2008[13]

Selbst unter Pseudonym wurde die private Meinungsäußerung von Rechtsprechungsseite gewürdigt[14]: „Es steht außer Frage, dass die Möglichkeit, sich unter einem Pseudonym zu äußern, für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung von Nutzen sein kann. Das gilt dann, wenn der Äußernde ohne diese Möglichkeit aus Angst vor ungerechtfertigten Repressalien von einem an sich schutzwürdigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung abgehalten werden könnte.“ Der Schutz von Meinungsäußerungen tritt regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrechtsschutz zurück, wenn sich die betreffenden Äußerungen als Schmähung darstellen.[15] Eine Äußerung ist als Schmähkritik anzusehen, wenn sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache bezieht, sondern jenseits einer polemischen und überspitzten Kritik in der persönlichen Herabsetzung des Betroffenen besteht.[16]

[Bearbeiten] International

[Bearbeiten] Asien

Südkorea hat 2007 ein Gesetz zu Vermeidung von Mobbing im Internet vorgelegt. [17]

[Bearbeiten] USA

In den USA lässt sich auf gesamtstaatlicher Ebene bisher der Vorwurf des Cyber-Bullyings, auch mit tödlichem Ausgang, unter der dort herrschenden Rechtslage nicht fassen.[18] In einem Präzedenzfall hat ein Bundesrichter schließlich sogar die Verurteilung einer 50-jährigen Mutter wegen unautorisierten Zugangs zu einem Computer (sie hatte sich mit falschen Angaben angemeldet) aufgehoben, weil nach Ansicht des Richters kaum jemand die umfangreichen Nutzungsbedingungen eines Anbieters gründlich lese und beherzige. Gemeinsam mit ihrer 13jährigen Tochter hat sie unter falscher Identität eine Freundin ihrer Tochter im Netzwerk MySpace gemobbt, was im Suizid der Freundin endete.
Der US-Staat Missouri hingegen führte 2008 ein Gesetz gegen Cybermobbing ein. [19] Dort hatte die Selbsttötung eines Teenagers weltweit große Empörung ausgelöst.[20]

[Bearbeiten] Literatur

  • Julia Riebel: Spotten, Schimpfen, Schlagen ... Gewalt unter Schülern - Bullying und Cyberbullying. Landau, Verlag Empirische Pädagogik, ISBN 978-3-937333-79-3
  • John Palfrey, Urs Gasser: Generation Internet, Die Digital Natives: Wie sie leben - Was sie denken - Wie sie arbeiten, Verlag Hanser - Wirtschaft, 2008, 440 Seiten, ISBN 3-446-41484-3

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Von Schülern verhöhnt - und die ganze Welt sieht zu, SchulSPIEGEL, 10. April 2007
  2. Das Fehlen von Autoritätspersonen in diesem nicht überwachten Raum ermutigt Menschen, ihren Impulsen nachzugeben. [...] In der Hand junger Menschen, die noch nicht gelernt haben, ihre Impulse zu kontrollieren, werden digitale Medien unter Umständen zu gefährlichen Waffen.John Palfrey, Urs Gasser: Generation Internet, Die Digital Natives: Wie sie leben - Was sie denken - Wie sie arbeiten. Verlag Hanser - Wirtschaft, 2008, 440 Seiten, ISBN 3-446-41484-3, S.113
  3. Stern:Gefährliche Anmache im Internet vom 13. Dezember 2008
  4. [1]
  5. John Palfrey, Urs Gasser: Generation Internet, Die Digital Natives: Wie sie leben - Was sie denken - Wie sie arbeiten. Verlag Hanser - Wirtschaft, 2008, 440 Seiten, ISBN 3-446-41484-3, S.106
  6. John Palfrey, Urs Gasser: Generation Internet, Die Digital Natives: Wie sie leben - Was sie denken - Wie sie arbeiten. Verlag Hanser - Wirtschaft, 2008, 440 Seiten, ISBN 3-446-41484-3, S.112
  7. * [2], Deutschlandfunk: Studiozeit, Aus Kultur- und Sozialwissenschaften, Sendung vom 12. November 2009, Isabel Fannrich-Lautenschläger: Virtuelle Beleidigungen - Neueste Forschungen zu Mobbing im Internet von Anja Schultze-Krumbholz, Catarina Katzer, aufgerufen am 12. November 2009, 15:55Uhr MEZ
  8. Die Angst der Lehrer, DIE ZEIT, 25. September 2008 Nr. 40
  9. Der Spiegel Ausgabe 20/2008: Internet: Jugendliche lieben Netz-Communitys - zum Schrecken von Lehrern und Eltern. Seite 100
  10. [3]
  11. Großbritannien macht gegen Cyber-Mobbing mobil, pressetext.austria, 26. Juli 2006
  12. OLG Köln, Urteil vom 27. November 2007 - 15 U 142/07
  13. OLG Köln, Urteil vom 3. Juli 2008 - Az. 15 U 43/08
  14. LG Hamburg, Urteil vom 4. Dezember 2007 - Az. 324 O 794/07
  15. BGH, Urteil vom 27. März 2007 - Az. VI ZR 101/06
  16. BVerfGE 93, 266
  17. Südkorea: Gesetze gegen Cyber-Mobbing, testticker.de, 28. Juni 2007
  18. heise vom 4. Juli 2009: Straffreiheit für Cyber-Bullying
  19. Spiegel Online: „Weltweit erstes Gesetz gegen Cybermobbing“ 1. Juli 2008
  20. Spiegel Online: Tod eines Teenagers 18. November 2007
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