Computerkriminalität

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Computerkriminalität ist im engeren Sinne die Bezeichnung für Straftaten besonders der Wirtschaftskriminalität, bei denen der Computer als Tatmittel oder als Gegenstand der deliktischen Handlungen eine wesentliche Rolle spielt. Der Begriff wird umgangssprachlich im weiteren Sinne auch für im Zusammenhang mit Computern stehende Handlungen verwandt, die zwar keine Straftaten, jedoch rechtswidrige Handlungen darstellen. Dabei hängt die Zuordnung zu den jeweiligen Bereichen insbesondere davon ab, ob am entsprechenden Tatort einschlägige Strafvorschriften existieren.

Nach der polizeilichen Kriminalstatistik zählen im engeren Sinne zur Computerkriminalität[1] (bezogen auf Deutschland):

  • Betrug mittels rechtswidrig erlangter Kreditkarten mit PIN
  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten
  • Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§§ 269, 270 StGB)
  • Datenveränderung, Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB)
  • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
  • Softwarepiraterie
    • private Anwendung z. B. Computerspiele, oder
    • in Form gewerbsmäßigen Handelns
  • Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen sogenannter „Hacker-Tools“, welche darauf angelegt sind, „illegalen Zwecken zu dienen“, („Hackerparagraf“ § 202c StGB)[2]

Zur Computerkriminalität im weiteren Sinne zählen (bezogen auf Deutschland):

  • alle Delikte, bei denen die EDV zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung eingesetzt wird

[Bearbeiten] Quellen

  1. PKS BKA, Computerkriminalität 2005 [1]
  2. Tagesschau: Bundesrat billigt Gesetz zu Computerkriminalität – Per Gesetz in die Illegalität gedrängt?

[Bearbeiten] Weblinks

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