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Datei:Rundstedt-39-11-04.JPG

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Deutsch: v.Rundstedt bei Hitler in der Reichskanzlei anlässlich seiner Ernennung zum Chef des Infanterieregiments 18 in Bielefeld am 4. November 1938
Datum
Quelle

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(Originaltext: Festschrift "Die Übergabe des Infanterieregiments 18 an seinen Chef Generaloberst von Rundstedt am 25. April 1939". - scan 16.11.2009)
Urheber Reichspresseamt / Presse-Illustration Hoffmann (scan Ekkehart Baals)

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Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

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