Dawes-Plan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Der Namensgeber des Plans, der spätere amerikanische Vizepräsident Charles G. Dawes, Aufnahme aus dem Jahr 1931

Der Dawes-Plan vom 16. August 1924 regelte die Reparationszahlungen Deutschlands an die Siegermächte des Ersten Weltkrieges. Diese sollten nunmehr der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Weimarer Republik angepasst werden und sie nicht länger überfordern. Zugleich wurde eine internationale Anleihe aufgelegt, mit der die deutsche Wirtschaft angekurbelt wurde.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entstehung

Die Reparationskommission beschloss am 30. November 1923 die Einberufung eines Sachverständigenausschusses unter Vorsitz des Finanzexperten Charles Gates Dawes. Die Ausarbeitung des Vertrags begann am 14. Januar und wurde am 9. April vorgelegt. Der Vertrag wurde am 16. August 1924 in London unterschrieben (Londoner Konferenz) und trat am 1. September 1924 in Kraft. Er wurde möglich nach der Beendigung der deutschen Inflation und ermöglichte durch Anpassung der jährlichen Reparationszahlungen an die Wirtschaftskraft sowie durch Gewährung einer Anleihe die Stabilisierung der Weimarer Republik und die scheinbar „Goldenen Zwanziger“.

Der Dawes-Plan wurde vor allem durch Druck aus Amerika und die Politik von Gustav Stresemann möglich und erlaubte es der deutschen Wirtschaft, sich zu erholen. Damit war Deutschland bis auf weiteres in der Lage, die Reparationen zu zahlen; die Siegermächte wiederum konnten ihre Kriegskredite an die USA zurückzahlen. Der Dawes-Plan war einer der ersten außenpolitischen Erfolge Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg und bedeutete die außenpolitische Rückkehr der USA nach Europa.

[Bearbeiten] Inhalt

Der Dawes-Plan sah vor, dass Deutschland 1924 eine Rate in Höhe von einer Milliarde Goldmark bezahlte. Bis 1928 sollten die Zahlungen auf 2,5 Milliarden Mark steigen und dabei bleiben. Dank eines Transferschutzes ging das Risiko bei Problemen mit der Devisenbeschaffung auf die Empfänger über. Damit konnte einer erneuten Destabilisierung der Reichsmark entgegengewirkt werden. 55 Prozent der Reparationen sollten in Geld, der Rest in Sachleistungen erbracht werden. Mit der Organisation der Zahlungen wurde Parker Gilbert betraut.

Ein wichtiger Teil des Planes war, dass Deutschland eine internationale Anleihe von 800 Millionen Reichsmark als Starthilfe erhielt. Weiterhin flossen bis 1929 rund 21 Milliarden Mark Kredite ausländischer Banken und Exportfirmen, vor allem aus den USA, nach Deutschland, so dass Deutschland im ersten Jahr nur 200 Millionen Goldmark selbst aufbringen musste. Außerdem sollte es die Politik der Sicherung von „produktiven Pfändern“ für Reparationszahlungen nicht mehr geben, die Ruhrbesetzung sollte also beendet werden.

Die Quellen für die Reparationen waren Zölle und Steuern, die direkt abgeführt werden mussten, und Zinsen und Tilgung für Schuldverschreibungen in Höhe von 16 Milliarden Goldmark, mit denen die Industrie belastet wurde. Um die Zahlungen zu sichern, wurden Reichsbank und Deutsche Reichsbahn in Aktiengesellschaften umgewandelt und unter internationale Kontrolle gestellt.

Die Gesamthöhe der Reparationszahlungen, die zuvor mit 12,5 Milliarden Dollar festgesetzt worden war, wurde nicht verringert, da diese Zahl vor allem für Frankreich auch eine symbolische Wirkung hatte. Da sich Frankreich jedoch Anfang 1924 in einer Finanzkrise befand und durch einen Kredit von J. P. Morgan gestützt werden musste, war man in den anderen Punkten weitgehend kompromissbereit. Ein Generalbevollmächtigter für Reparationszahlungen wurde ernannt; dieser sollte sicherstellen, dass die Zahlungen die Stabilität der neuen deutschen Währung nicht gefährdeten.[1]

[Bearbeiten] Probleme

Es waren aber bereits Probleme abzusehen:

  • Es wurde kein Ende der Reparationszahlungen festgesetzt.
  • Die Reichsbank und die Deutsche Reichsbahn mussten unter internationale Kontrolle gestellt werden. Die politische Rechte kritisierte den Plan auf Grund dieser Souveränitätsbeschränkungen.
  • Es war bereits absehbar, dass Deutschland nicht in der Lage sein würde, die 2,5 Milliarden Reichsmark pro Jahr zu zahlen.
  • Die Kredite brachten Deutschland zwar einen wirtschaftlichen Aufschwung, führten aber zu einer starken Abhängigkeit von den USA, die sich in der Weltwirtschaftskrise 1929 offenbarte.
  • Weiterhin hohe Arbeitslosigkeit.

Auf Druck der Industrie und der Agrarbetriebe und wegen der Beendigung der Ruhrbesetzung stimmten am 29. August bei der Abstimmung im Reichstag auch Abgeordnete der rechtskonservativ-monarchistischen DNVP für den Dawes-Plan, so dass die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht wurde.

[Bearbeiten] Dawes-Anleihe

Die Deutsche Äußere Anleihe 1924 (Dawes-Anleihe)[2] hatte ein Volumen von 800 Millionen Reichsmark, aufgeteilt in verschiedene Währungstranchen. Der Kupon betrug sieben Prozent und die ursprüngliche Laufzeit war 25 Jahre bis 1949. Nach der Machtübernahme Hitlers wurde die Zinszahlung eingestellt. Durch das Londoner Schuldenabkommen von 1953 musste die Anleihe mit neuen Bedingungen wieder bedient werden. Die noch ausstehende Restlaufzeit ging entsprechend der nicht mehr bedienten Jahre 1933 bis 1949 weitere 16 Jahre von 1953 bis 1969, der Kupon wurde allerdings gekürzt. Die rückständigen Zinsen der Jahre 1933 bis 1944 wurden in eine sog. Fundierungsschuldverschreibung umgewandelt und bis 1972 abbezahlt. Die Zinsen von 1945 bis 1952 waren aufgrund des Verhandlungsgeschicks von Hermann Josef Abs erst mit einer Wiedervereinigung Deutschlands nachzuzahlen, verbrieft durch Bezugsscheine. Diese Bezugsscheine wurden zeitweise wie historische Wertpapiere (obwohl weiterhin gültig) zu Niedrigstpreisen verscherbelt, da eine Wiedervereinigung unwahrscheinlich schien. Sie lebten aber am 3. Oktober 1990 auf, so dass Deutschland erneut eine Fundierungsschuldverschreibung (WPKN 117010) mit einem Drei-Prozent-Kupon, einem Volumen von 200 Millionen DM und einer Laufzeit von 20 Jahren ausgab, in die die Bezugsscheine umgewandelt werden konnten. Die wenigen Anleihen, bei denen die damaligen Inhaber das Tauschangebot von 1953 nicht annahmen, unterliegen noch der ursprünglichen Gold-Klausel, die eine Rückzahlung in Gold ermöglichte. Vereinzelt werden deshalb Prozesse gegen die Bundesrepublik in den USA geführt. Das Schicksal der Dawes-Anleihe wird von dem der Young-Anleihe geteilt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Die Sachverständigen-Gutachten – Der Dawes- und Mc.Kenna-Bericht. Nach dem Originaltext redigierter Wortlaut. Frankfurt a. M. 1924
  • Helmuth K. G. Rönnefarth, Heinrich Euler: Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz. Handbuch der geschichtlich bedeutsamen Zusammenkünfte und Vereinbarungen. Teil II. 4. Band: Neueste Zeit, 1914–1959. 2. erweiterte und veränderte Auflage. Ploetz Verlag, Würzburg 1959, S. 80–82.
  • Albrecht Ritschl: Deutschlands Krise und Konjunktur 1924–1934. Binnenkonjunktur, Auslandsverschuldung und Reparationsproblem zwischen Dawes-Plan und Transfersperre (zugleich: München, Univ., Habil.-Schr., 1998). In: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte. Beiheft 2, Akademie Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-05-003650-8

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Liaquat Ahamed: Die Herren des Geldes. FinanzBuch-Verlag, München, 2010, ISBN 978-3-89879-578-4 S. 228ff.
  2. s. hierzu Börse Online Nr. 38/09, S. 42/43