Delinquenz

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Delinquenz (lat. delinquere „sich vergehen“) ist die Tendenz, vor allem rechtliche Grenzen zu überschreiten, d. h. straffällig zu werden.[1] Nach Moffitt (1993) ist zu unterscheiden zwischen persistenter Delinquenz mit Beginn im Kindesalter und meist vorübergehender Jugenddelinquenz.[2]

Delinquenz als juristisches Phänomen sollte abgegrenzt werden von dem in der soziologischen und psychologischen Literatur über Delinquenz und Kriminalität ebenfalls häufig auftauchenden Begriff Devianz. Letzterer bezeichnet „abweichendes Verhalten“ im Allgemeinen, also auch Phänomene wie Anorexie oder Bulimie.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

Quellen
  1. Montada, L. (2002), Delinquenz, in R. Oerter, & L. Montada (Hrsg.), Entwicklungspsychologie (S. 859–873), Weinheim: Beltz.
  2. Moffitt. T. E. (1993), Life-course-persistent and adolescence-limited antisocial behavior: A developmental taxonomy, Psychological Review, 100, S. 674–701.

[Bearbeiten] Weblinks


Wiktionary Wiktionary: Delinquenz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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