Deutsches Lebensmittelbuch
Das Deutsche Lebensmittelbuch [1] ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit und Merkmale von Lebensmitteln beschrieben werden. Es untersteht dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), das die zuständige Lebensmittelbuch-Kommission einsetzt.[2] Gesetzliche Grundlage sind § 15 und § 16 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Es handelt sich beim Lebensmittelbuch jedoch nicht um eine Rechtsnorm oder Verordnung, sondern um eine Orientierungshilfe. Das Deutsche Lebensmittelbuch ergänzt die Rechtsnormen, besitzt den Charakter eines objektivierten Sachverständigengutachten und unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung. „Sie bringen die nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Verkehrsbezeichnung im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) zum Ausdruck. Sie sind vorrangige Auslegungshilfe für die Beantwortung der Frage, ob eine Irreführung im Sinne der Vorschriften des Lebensmittelrechts vorliegt.“ „Oberste Maxime im Lebensmittelverkehr ist der gesundheitliche Verbraucherschutz und der Schutz vor Täuschung.“[3]
Vorbild des Deutschen Lebensmittelbuchs wie auch anderer vergleichbarer Leitsätze war der 1891 zuerst veröffentlichte österreichische Codex Alimentarius Austriacus.
Leitsätze [Bearbeiten]
Das Deutsche Lebensmittelbuch ist untergliedert in die Leitsätze für folgende Produktgruppen:[4]
- Brot und Kleingebäck
- Erfrischungsgetränke
- Feine Backwaren
- Feinkostsalate
- Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
- Fleisch und Fleischerzeugnisse
- Fruchtsäfte
- Gemüseerzeugnisse
- Gemüsesaft und Gemüsenektar
- Gewürze und andere Würzende Zutaten
- Honig
- Kartoffelerzeugnisse
- Obsterzeugnisse
- Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren
- Pilze und Pilzerzeugnisse
- Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
- Speisefette und Speiseöle
- Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen
- Teigwaren
- weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke
Lebensmittelbuch-Kommission [Bearbeiten]
Die Lebensmittelbuch-Kommission hat 32 ehrenamtliche, für fünf Jahre berufene Mitglieder.[5] Vertreten sind Mitarbeiter von Lebensmittelüberwachungsbehörden und Universitäten, Verbraucherzentralen, Wirtschaftsverbänden, Einzelunternehmen aus der Lebensmittelindustrie und der Stiftung Warentest, die in der Berufungsperiode 2009–2014 mit Birgit Rehlender die Vorsitzende stellt.[5] Die Kommission tagt nichtöffentlich, ihre Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.[6]
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte 2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um eine Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen. Diese Klage wurde Anfang 2010 vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen, da „ohne die gebotene Vertraulichkeit die offene Meinungsbildung und neutrale Entscheidungsfindung beeinträchtigt“ würde. Foodwatch kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.[7]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Das Deutsche Lebensmittelbuch
- ↑ Peter Mühlbauer: Geheimsache Fruchtkremfüllung. Telepolis, 10. März 2010
- ↑ Hinweise für die Anwendung der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches
- ↑ BMELV: Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches
- ↑ a b BMELV: Mitglieder der Lebensmittelbuch-Kommission in der Berufungsperiode 2009–2014, aufgerufen am 24. Februar 2011
- ↑ Geschäftsordnung der Lebensmittelbuchkommission (PDF-Datei; 33 kB, abgerufen am 26. Februar 2013
- ↑ Foodwatch scheitert vor Gericht, bei welt.de, 9. März 2010