Dienstbarkeit

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Dieser Artikel behandelt die Dienstbarkeit (Servitut). Bezüglich der zwischenstaatlichen Vereinbarungen siehe Staatsservitut.

Dienstbarkeit, in Österreich auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

[Bearbeiten] Situation in Deutschland

Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken:

[Bearbeiten] Situation in Österreich

Im österreichischen Sachenrecht findet sich die Dienstbarkeit (oder mit derselben Bedeutung Servitut) ähnlich wieder.


Wiktionary Wiktionary: Dienstbarkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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