Dienstvorschriften der Bundeswehr

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Dienstvorschriften der Bundeswehr sind dienstliche Anweisungen, die für die Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr bindend sind.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zentrale Dienstvorschriften

Für alle Dienststellen gelten die Zentralen Dienstvorschriften (ZDv)

[Bearbeiten] Dienstvorschriften der Teilstreitkräfte

Vorschriften, die jeweils nur in ihrer Teilstreitkraft Anwendung finden nennen sich:

  • Für das Heer die Heeresdienstvorschrift („HDv“).
  • Für die Luftwaffe die Luftwaffendienstvorschrift („LDv“)
  • Für die Marine die Marinedienstvorschrift („MDv“).

[Bearbeiten] Weitere Dienstvorschriften

Darüber hinaus gibt es untergeordnete Vorschriften wie beispielsweise

  • Technische Dienstvorschriften („TDv“) für nahezu jegliches technisches Gerät
  • Allgemeine Umdrucke
  • Besondere Anweisungen
  • Allgemeine Anweisungen für die Truppenausbildung
  • Erlasse

Die Bezeichnung „untergeordnet“ ist hier so zu verstehen, dass die o.g. Vorschriften formal der ZDv, der HDv/LDv/MDv untergeordnet sind. Es gibt auch Vorschriften oder Befehle, die einer übergeordneten Vorschrift entgegenstehen. Hier gilt der Grundsatz, dass das speziellere Gesetz das allgemeinere Gesetz schlägt.

Die Dienstvorschriften können teilweise auch Gesetzestexte oder Verwaltungsvorschriften beinhalten.

Der Erlass BMVg Fü S I 3 - Az 35-08-07 vom 20. September 1982 (Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr) zur ZDv 10/1 „Innere Führung“ hat beispielsweise für alle Truppenteile Verhaltensmaßregeln für die Traditionspflege der deutschen Streitkräfte erlassen.

[Bearbeiten] Administration

Dienstvorschriften werden gemäß den Bestimmungen der Zentralen Dienstvorschrift ZDv 90/1 "Die Dienstvorschriften der Bundeswehr" erstellt. Die Bewirtschaftung von Dienstvorschriften wird in der ZDv 90/2 geregelt. Die Teilstreitkräfte Luftwaffe und Marine bewirtschaften ihre TSK-spezifischen Dienstvorschriften in eigener Verantwortung. Dienstvorschriften mit organisationsbereichübergreifendem Inhalt sowie alle DV von Heer, SKB, IT-Amt und SAN-Amt werden ebenso wie z.B. TDv, Erlasse oder auch allen entsprechenden Änderungen, zentral vom Streitkräfteamt Gruppe Dienstvorschriften (Dienstvorschriftenzentrale der Bundeswehr) bewirtschaftet.


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