Diplomatengepäck

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Schwedisches Diplomatengepäck in Form einer besonders gekennzeichneten Holzkiste.
Diplomatengepäck wird hier im Mai 2008 durch eigenes Militär zur US-Botschaft Beirut geflogen, da es auf den Landwegen zu Unruhen kam.

Das Diplomatengepäck ist üblicherweise ein aus dauerhaftem Stoff (oft Segeltuch) gefertigter, verschließ- und versiegelbarer Beutel und wird daher im Englischen „diplomatic bag“ oder „diplomatic pouch“ genannt. Auch ganze Kisten können als Diplomatengepäck deklariert sein. In allen Fällen ist eine deutliche Kennzeichnung erforderlich. Das Diplomatengepäck darf gemäß der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen von 1961 nicht geöffnet, untersucht oder zurückgehalten werden.

Der diplomatische Kurier, welcher auch ad hoc ernannt werden kann, muss ein Dokument bei sich führen, welches über seine Stellung und die Anzahl der Gepäckstücke Auskunft gibt. Dieser Kurier darf weder festgehalten noch verhaftet werden. Ein Kapitän eines kommerziell betriebenen Flugzeugs oder Schiffes muss ebenfalls ein solches Dokument bei sich tragen, falls ihm das Diplomatengepäck anvertraut wird – er gilt aber nicht als diplomatischer Kurier.

Nach herrschender Meinung gilt eine Durchleuchtung mittels Röntgenstrahlung als eine Untersuchung des Inhalts, obwohl einige Staaten darauf bestehen, zu kontrollieren, ob tatsächlich nur die erlaubte „amtliche“ Korrespondenz bzw. zum „amtlichen Gebrauch bestimmte Gegenstände“ im Gepäck vorhanden sind.[1] Im Gegensatz zu diplomatischer Korrespondenz kann konsularischer Verkehr aufgehalten und an den Ursprungsort zurückgesendet werden, wenn das Ursprungsland einer Untersuchung nicht zustimmt.[2]

Die Größe des Diplomatengepäcks ist nicht limitiert. Am 12. Juli 1984 verbot die Schweiz die Einreise eines sowjetischen Lastwagens an der deutschen Grenze in Basel. Er war gänzlich, mit neun Tonnen Ladung, als Diplomatengepäck deklariert; der gesamte Lastwagen als „Gepäck“ wurde vom westdeutschen Zoll bei der Einreise nach Deutschland nicht beanstandet. Die Schweiz aber setzte diplomatischem Gepäck eine willkürliche Obergrenze von 450 Pfund (204 kg). Die UdSSR erlaubte den westdeutschen Behörden eine Inspektion des Inhalts – 207 einzelne Kisten, jeweils diplomatische Segeltuch-Beutel enthaltend, kamen zum Vorschein.[3][1]

Umaru Dikko (nigerianischer Verkehrsminister) wurde am 5. Juli 1984 im Londoner Exil entführt, betäubt und in eine Holzkiste verpackt. Anschließend sollte er mit einem bereitgestellten Frachtflugzeug nach Nigeria geflogen werden. Auf dem Flughafen London-Stansted vereitelte die alarmierte Polizei die Entführung, weil die zwei Kisten – jene mit Dikko und eine zweite mit den zwei Entführern darin – nicht versiegelt waren und die Transportverantwortlichen sich nicht als diplomatische Kuriere ausweisen konnten.[3][1]

Der Spion Mordechai Luk, der für Israel, Ägypten und für die BRD arbeitete, hätte im Jahre 1964 ebenfalls mittels Diplomatengepäck entführt werden sollen.[4][5] Ägypten benutzte offenbar mehrere "Koffer", um Menschen zu entführen.[6]

Fiktion [Bearbeiten]

Im Film Projekt: Peacemaker (1997) wird eine Atombombe als Diplomatengepäck versandt.

Weblinks [Bearbeiten]

Referenzen [Bearbeiten]

  1. a b c The Straight Dope (engl.) http://www.straightdope.com/mailbag/mdiplomaticpouch.html
  2. Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, Art. 35 http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_191_02/a35.html
  3. a b NZZ Folio, 09/03 http://www.nzzfolio.ch/www/d80bd71b-b264-4db4-afd0-277884b93470/showarticle/874573bb-1599-4497-94aa-6f3a2eda3ffd.aspx
  4. http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,871392-1,00.html
  5. http://www.zeit.de/1964/48/mann-im-koffer
  6. http://www.zeit.de/1964/49/zeitspiegel