Direktor beim Deutschen Bundestag

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Der Direktor beim Deutschen Bundestag ist Vorgesetzter aller Bediensteten der Bundestagsverwaltung und leitet die gesamte Parlamentsverwaltung.

Der Präsident des Deutschen Bundestages ist Repräsentant der Volksvertretung aber zugleich auch Chef der beim Deutschen Bundestag zur Unterstützung seiner Arbeit eingerichteten Verwaltung, einer obersten Bundesbehörde. Der Präsident bestimmt die Grundsätze für die Durchführung der Verwaltungsgeschäfte. So wie er im parlamentarischen Bereich von den Vizepräsidenten vertreten wird, ist sein – alleiniger – Vertreter für die Bundestagsverwaltung der höchste Parlamentsbeamte, der Direktor beim Deutschen Bundestag, der nach wiederholten Anläufen in den 1960er, 1970er und 1990er Jahren seit dem 1. Januar 2008 den Titel Staatssekretär führt. Er trägt dafür dem Präsidenten gegenüber die Verantwortung. Im parlamentarischen Bereich ist der Direktor Berater des Präsidenten. Er bereitet die Sitzungen des Präsidiums, des Ältestenrates und des Plenums vor. Besonders wird diese Funktion dadurch unterstrichen, dass der Direktor bei Plenarsitzungen in parlaments- und geschäftsordnungsrechtlichen Fragen dem amtierenden Präsidenten beratend zur Seite steht. Er ist in die Besoldungsstufe B10 nach Bundesbesoldungsordnung eingeordnet.

[Bearbeiten] Verzeichnis der Direktoren beim Deutschen Bundestag

Hans Troßmann
  1. Hans Troßmann (17. September 1949 bis 20. April 1970)
  2. Dr. Helmut Schellknecht (1. Mai 1970 bis 31. August 1984)
  3. Dr. Joseph Bücker (1. September 1984 bis 30. Juni 1991)
  4. Dr. Rudolf Kabel (1. Juli 1991 bis 31. Oktober 1998)
  5. Dr. Peter Eickenboom (1. November 1998 bis 3. November 2002)
  6. Prof. Dr. Wolfgang Zeh (4. November 2002 bis 30. April 2006)
  7. Dr. Hans-Joachim Stelzl (seit 1. Mai 2006)

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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