Diskussion:Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

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Ich frage mich angesichts der derzeitigen Lage, ob man von "übertriebenem Datenschutz" sprechen kann, ohne sich in die Nähe naiver Datensammler zu begeben. Ich bitte um Eure Meinungen - Danke.

Zur ergänzenden Lektüre empfehle ich: Gus Hosein - On International Policy Dynamics: Challenges for Civil Society (http://www.privacyinternational.org/policylaundering/...)

--Tun 22:05, 26. Dez 2005 (CET)

Vor 25 Jahren war die Sachlage noch etwas anders, als sie es heute ist. Die Datenschutzkonvention sehe ich heute weniger als ein aktuelle Verhaltensrichtlinie an, sondern eher als ein historisches Dokument. --Forevermore 16:42, 28. Jan 2006 (CET)

--Wolfdietmann (Diskussion) 14:12, 14. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Literaturliste aktualisieren[Quelltext bearbeiten]

Diese Einführung war vor 10 Jahren aktuell: "Marie-Theres Tinnefeld, Eugen Ehmann, Rainer W. Gerling: Einführung in das Datenschutzrecht. Datenschutz und Informationsfreiheit in europäischer Sicht. 4., völlig neubearbeitete und erweiterte Auflage. Oldenbourg, München / Wien 2005, ISBN 978-3-486-27303-8 (5. Auflage 2011, ISBN 978-3-486-59656-4)." Ich werde sie löschen, sofern keine Gegenmeinung geäußert wird. --Wolfdietmann (Diskussion) 10:58, 15. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Kennt jemand wikipediageeignete Literatur, in der das Zusatzprotokoll zur Konvention sowie der Beitritt der EU behandelt wird? --Wolfdietmann (Diskussion) 10:58, 15. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich habe die Literaturliste heute entfernt, da es weder Gegenmeinung noch Vorschläge aktueller Literatur gab.--Wolfdietmann (Diskussion) 12:51, 24. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]