Diskussion:Abjuration

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Meines Wissens wird die Abschwörung im Deutschen (als Fremdwort) mit Abjuration (+n) bezeichnet. Eine Quelle würde auch nicht schaden. ... Hafenbar 11:47, 16. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ahoi, ich hatte mich für den historischen Terminus entschieden. Das Lemma taucht so z.B. im dtv- Wörterbuch zur Geschichte (Fuchs/Raab; Wörterbuch zur Geschichte, 10. Aufl. 1996 S.17) z.B. dort wäre das auch zu verifizieren. Sorry für die späte Antwort, leider reicht meine Beoliste bis Bagdad.--LKD 19:13, 1. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Kein Problem ;-) ... ich behaupte ja nicht, dass es Abjuratio nicht gibt, aber Abjuration steht in *jedem* besseren Fremdwörterbuch ... fraglich scheint mir auch, ob der christlich-religiöse Sprachgebrauch nicht eigentlich aus dem römischen Recht stammt und daraus zum "religiösen Rechtsbegriff" geworden ist ... Hafenbar 23:36, 26. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

+ Quelle und verschoben auf normales deutsches fremdwort. Plehn 10:05, 2. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Abiuratio [ABIVRATIO] [ABIURATIO], onis, f. Abschwörung, Verläugnung dessen, was einer schuldig ist. Cic.
gesetzliche Absage unter Eid Im rk waere abiuratio diabolis die Absage an den Teufel.

In der römischen Liturgie der Taufbewerber durch Abschwörung dem Satan und seiner „Herrschaft“. Diese Abschwörung wird in der Kath. Kirche seit 1951 von den Gläubigen jährlich auch bei der Osternachtfeier ausgesprochen.
Lit.: Kleinheyer, Bruno: Abschwörung. Bd.1. Lexikon für Theologie und Kirche. Freiburg: Herder, 1993.


So mal als Begriffserklaerung eingeworfen hier. Werd mal sehen was ich noch einbringen kann. Felixdeus 23:25, 30. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]