Diskussion:Adolf Süsterhenn

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Rechtschreibung[Quelltext bearbeiten]

Mir ist nur aufgefallen, dass in dem Artikel (teilweise) noch die alte Rechtschreibung angewendet wird -> Mißbrauch anstatt Missbrauch

-- 85.181.225.122 00:55, 13. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Derzeit nur in den Publikationen vertreten. Dort muss es so bleiben. --Ophelia 12:27, 24. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ab 1933 war er Stadtverordneter in seiner Heimatstadt. In welcher Partei? Die Zentrumspartei hat sich am 5. Juli 1933 selbst aufgelöst... --Alfons2 18:48, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Kommunalwahlen waren am 12. März 1933, Süsterhenn gelangte am 23. Mai als Nachrücker in die Stadtverordnetenversammlung. --Longinus Müller (Diskussion) 23:07, 27. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Falscher Ort ?[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht: In seiner Wahlheimat Rheingönheim bei Koblenz zählte ... Dieses Rheingönheim liegt aber in Ludwigshafen. Kann jemand diesen Fehler ausmerzen bzw. den richtigen Ort angeben. --Schaengel 12:26, 30. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]

Wurde geändert. --Ophelia 16:21, 27. Apr. 2015 (CEST) erledigtErledigt[Beantworten]

Abstimmung über Todesstrafe im Parlamentarischen Rat[Quelltext bearbeiten]

"Durch einen schweren Autounfall am 5. Mai 1949 wurde er an der Teilnahme der Schlussabstimmung des Parlamentarischen Rates am 8. Mai 1949 gehindert. Die Mehrheit des Rates beschloss so die Abschaffung der Todesstrafe.". Der zweite Satz impliziert, die Todesstrafe hätte nur deshalb durch den Parlamentarischen Rat abgeschafft werden können, weil S. nicht an der Abstimmung teilgenommen habe ("...beschloss so die Abschaffung..."). Tatsächlich wurde der Art. 102 GG mit einer Mehrheit von 47:2 Stimmen angenommen. Der Unfall bzw. das Fehlen von S. bei der Abstimmung ist daher ohne weitere Bedeutung. Habe den Satz erst einmal geändert, würde ihn aber gerne ganz rausnehmen. --OnlyMe (Diskussion) 14:53, 10. Okt. 2013 (CEST)[Beantworten]