Diskussion:Aktie

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Ausführlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Mal ganz generell, weil ich sehe, daß Alex Namen und Vorzugsaktien verlinkt hat: ist ein ausführlicher Artikel ganz allgemein über Aktien nicht besser, der die unterschiedlichen Arten von Aktien behandelt? Fundamentalismus ist ein ähnlicher Fall, da gedenke ich aber einen ausführlicheren Artikel über islamischen Fundamentalismus noch anzuschließen. Solange solche speziellen Artikel noch nicht existieren, sollten wir sie, finde ich, im Hauptartikel abhandeln und wenn man abschätzen kann, daß da nicht mehr als ein Absatz aus einem Spezialbegriff wird, gar nicht verlinken. Falls ein Wirtschaftsexperte dann einen ganzen Aufsatz über Vorzugsaktien bringt, können wir das immer noch ändern. --elian

mir ist das eigentlich egal. Ich bin aber daran interessiert, dass wir eine einheitliche Regelung finden Alex

Ja, sehe ich genauso. Alles doppelt und lauter Miniartikel passen in ein Lexikon, aber nicht so richtig in eine Enzyklopädie. Das entspricht dann den üblichen Hypertext-Häppchen, aber keinem zusammenhängendem Text über ein Thema. Hab das auch schon geschrieben, hatte aber niemand (außer Ben-Zin ein wenig) Interesse dran.

Unter Passiva steht gezeichnetes Kapital, ich habe hier Grundkaptial geschrieben. Kenne mich mit dem Zeug auch nicht so genau aus ... Vulture 18:42, 29. Okt 2002 (CET)

Ich habe es folgendermassen versucht: Wenn ich mir vorstellen kann, dass jemand 1-2 Seiten aus einem Link machen kann, dann verlinke ich. Wenn ich denke, das man das in 2 Zeilen abhandeln kann, versuche ich mich selber im Artikel. Allerdings verlinke ich auch Fachworte/Fremdworte, die in vielen Artikeln erscheinen und die evtl. in einer Zeile erklärbar sind (und hoffe, dass man irgendwann mal in der WP eine Funktion hat, dass wenn der Cursor auf einem Link liegt, eine Kurzerklärung erscheint, ohne dass man klicken muss). -- Schewek 18:56, 29. Okt 2002 (CET)

Die Kurzerklärung finde ich sinnvoll. gibt da schon konkrete Planung (feature request) für? Muß es dafür einen weiteren Bereich/Namensraum (z.B: "Kurzerklärung:Aktie") geben oder sollte die erste Zeile eines jeden Artikels dafür genutzt werden? -- Martin
Kann mich zwar gar nicht daran erinnern, dass das schon mal Thema war, geschweige denn, dass ich daran Interesse hatte (gibts schon einen Artikel über Vergesslichkeit?), aber ich schließe mich dem schon im Wesentlichen an. Insbesondere, wenn es um verschiedene Varianten eines Themas (hier Aktien) geht, bei denen eine Gegenüberstellung sinnvoll bzw. notwendig ist, um die Unterschiede und Abgrenzungen klar zu machen, sollte man die alle in einen Artikel packen, falls es nicht viel Text zu den einzelnen Variante gibt. Die sollten dann aber im Text auch irgendwie hervorgehoben werden (fett, Überschrift), damit jemand, der speziell z.B. nach Vorzugsaktie sucht und auf Aktie geleitet wird, nicht erst den ganzen allgemeinen Aktien-Krempel durchlesen muss, bevor er zu dem kommt, was ihn eigentlich interessiert. -- Ben-Zin 19:09, 29. Okt 2002 (CET)
Ich denke da an Stalagmit und Stalaktit ... :) --Vulture 10:14, 30. Okt 2002 (CET)

Im Text steht oft "Unternehmen". Das ist eigentlich nicht ganz korrekt: Richtig wäre "Gesellschaft" (auch wenn praktisch alle Gesellschaften, die auf Aktienbasis existieren, Unternehmen sind). Vielleicht hat jemand eine Idee, wie man das verbessern kann. Martin Roell 15:35, 3. Nov 2002 (CET)

Es fehlen noch Artikel über Aktienstrategien wie: Value-Investing, Growth-Investing, Momentum-Investing und Contrarian Strategie. Schreib gerade eine Arbeit über das, also könnte ich die Artikel aus der Arbeit rausnehmen.

Hier spricht der Philologe: Wo ist die Etymologie??? [Na,gut] Das Verb "agere" definiert den Aktientransfair jeder Ware. Denn "agere" bedeutet in diesem Zusammenhang "handeln". Cf. Langenscheidt. [Eigene Meinunng: Banken sollen dem Staaten untergeordnet werden. (Merkantilismus!!!) (nicht signierter Beitrag von Sulla (Diskussion | Beiträge) 22:53, 8. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Irrelevante Weblinks (Spam)[Quelltext bearbeiten]

Eine Weblink-Liste zu x-beliebigen Finanzportalen, Wertpapierbrokern, Börsenspielen u.ä., stellt eine Regelverletzung dar. siehe: Wikipedia_Diskussion:Was_Wikipedia_nicht_ist --Joe-rgb 05:12, 25. Okt 2004 (CEST)

Hallo in die Runde, ich würde gerne einen Link auf das Wirtschaftslexikon des Ereignis- und Dokumentationskanals von ARD und ZDF, PHOENIX setzen, im PHOENIX-Youtube-Chanel findet sich ein - wie ich finde - sehr informatives und vor allem ansprechend gemachtes Erklärstück, wie Aktien funktionieren. Die Beiträge des WiLex sind bewußt als Lexika-Beiträge aufgemacht und sollten demnach den Kriterien für Verlinkungen entsprechen. Wäre das für Euch ok?

Nein. Die Weblinks sind nicht dazu da, auf andere äquivalente Erklärungen zu verweisen. Der Weblink ist nicht weiterführend und enthält keine lexikorelevanten Informationen, die nicht schon im Artikel enthalten wären oder ergänzbar sind (der Anlagetipp zum Thema Risikostreuung z. B. gehört hier nicht rein). Auch wenn der Film ganz nett gemacht ist - solche sehr einfach gehaltenen Erklärungen gibt es massenweise, ich kann jetzt nicht erkannen, dass diese besodners herausragend wäre. --Marinebanker 20:52, 26. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das Link ganz unten zum daytrading enthält alsolut nichtssagende blablabla (non)Informationen und sollte entfernt werden (Beispiel: Aktien kauft man wenn und bevor alle anderen kaufen!)

Wo steht das bitte?`

Zitat "(Beispiel: Aktien kauft man wenn und bevor alle anderen kaufen!)" Mit URL als Quelle,

Auf der Seite gibt es wenigstens UMSONST Informationen, ob sie schlecht oder gut sind, kann jemand ohne Wissen sicher nicht beurteilen, besonders der Candlestick Bereich ist sehr gut, komplette Candlestickformationen gibt es sonst nur aus Bücher, oder inkomplett im Internet

Der Link "Daytrading" hat ja auch eine Daseinsberechtigung oder? Obwohl die Seite absolut uninformativ und hässlich ist

Bitte schaut euch mal in der Hilfe der Wikipedia um. Dort werdet ihr eindeutige Richtlinien finden, welche Links aufgenommen werden können und welche nicht. Der Winorlose-Link gehört eindeutig nicht dazu. --Qbi 23:22, 25. Jul 2005 (CEST)

Nach den Richtlinien gehört der www.kapitalanlage-365.de Linkt aber auch nicht dazu!

Dann lösche ihn bitte. --Qbi 09:17, 26. Jul 2005 (CEST)

Dem stimme ich zu, auch das Wertpapier-Forum ist bekannt, dass es überall Werbung macht, obwohl es kaum User hat, Wieso nicht stattdessen das Aktienboard? Das ist VIEL GRÖßER informativer etc, oder F-Tor, oder das StockChannel Board? Alles bessere Foren,

keine Foren. siehe auch Wikipedia:Verlinken

okay , immerhin seid ihr konsequent

Ich fänd's gut, wenn man den Artikel Aktienemission hier integrieren könnte. (Anschließend Redirect) --M3ax 08:49, 13. Sep 2005 (CEST)

Erste Aktie Deutschlands[Quelltext bearbeiten]

1881

Ich bezweifle mal, daß die Aktien der Dillinger Hütte die ersten deutschen Aktien waren, jedenfalls nicht mit der Jahresangabe 1906. Da hätte ich was älteres zu bieten: Farbwerke vorm. Meister, Lucius und Brüning AG von 1881. --Eva K. Post 14:51, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Die ersten Aktien waren laut dieser Seite tatsächlich die der Dillinger Hütte im Jahre 1809. Dillinger selbst bestätigt dies hier. Die abgebildete Aktie ist nicht aus der ersten Tranche. Ich passe den Text mal dementsprechend an. Grüße und Danke für den Hinweis. --AT talk 15:02, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Prima, dann wäre das ja schnell geklärt. --Eva K. Post 16:00, 10. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht hat mal jemand Lust den Begriff "verwässerte Aktien" zu erläutern. --HorstTitus 23:34, 5. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Vinkulierte Aktie[Quelltext bearbeiten]

In der Form ist der Absatz nur für Leute verständlich, die ohnehin wissen, was es damit auf sich hat. Es fehlt u.a. eine verständliche Begriffsherleitung.--88.134.106.170 14:46, 13. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Übertragung von NA und vNA[Quelltext bearbeiten]

Von mir aus kann man "Namensaktie" in "Aktie" hineinnehmen, wenn ich mal Zeit habe, mache ich es. Zwischenzeitlich habe ich den entsprechenden Text hier hestraft und das Indossament herausgenommen, das m. E. kaum (noch?) Bedeutung hat. Den Teil bei den vinkulierten Namensaktien bzgl. der Probleme, die es in den letzten Jahren bei notierten Gesellschaften gegeben haben soll, habe ich auch rausgenommen. Ersten ist "letzte Jahre" ziemlich unspezifisch, zweitens ist mit Allianz eine VNA seit langem im DAX und sehr liquide. --Marinebanker 21:14, 17. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Und ich habe das mal wieder zurückgesetzt weil hier die grundsätzlichen Dinge dargestellt werden. Die Tatsache, dass die Abwicklung für den Kunden gerade bei einem liquiden Wert wie der Allianz kein Problem darstellt, heisst nicht, dass es diese Dinge nicht gibt. --AT talk 00:33, 18. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Hallo AT! Es geht hier ja anscheinend um zwei strittige Punkte:
a) Ich bestreite nicht, dass man NA durch Indossament übertragen kann, nur ist das m. E. nicht der einzige und auch nicht der übliche Weg. Warum erwähnst Du dann nur diese Art der Übertragung?
b) Mit dem Teil zu den VNA kann ich ehrlich gesagt so, wie er da steht, nicht viel anfangen. Vielleicht solltest Du etwas spezifischer sein? Welche Art von rechtlichen Problemen? Wie verträgt sich das mit der Tatsache, dass man VNA offensichtlich listen kann? Was ist die Konsequenz aus diesen Problemen? Was heißt "in den letzten Jahren"? (siehe Stilhinweise, Punkt 3.10)? Ich finde, so kann man den Text nicht stehen lassen. --Marinebanker 20:45, 19. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Marinebanker, tut mir leid, ich stand wohl ein wenig auf der Leitung. Du hast recht und ich habe den Text entsprechend angepasst. So jetzt besser? Grüße --AT talk 15:16, 20. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Kein Thema, vielleicht habe ich etwas forsch gelöscht. Bzgl. des Indossaments habe ich etwas anderes gemeint: Wenn man den Artikel gelesen hat iVm dem Artikel „Indossament“, konnte der Eindruck entstehen, dass man bei jeden Verkauf die Aktien indossieren müsste. Deine Ergänzung mit der Zession ist natürlich auch korrekt. Ich habe mal ein wenig recherchiert (Gerke: Börsenlexiko 2002): Üblich scheint bei gelisteten Aktien ein Blankoindossament oder eine Blankozession, wodurch eine Indossierung bzw. Zession bei jeder weiteren Übertragung entfällt.
Einige weitere Anmerkungen: (a) Du hast ergänzt, bei Banken und Institutionellen sei die Zession üblich. Unterscheidet sich die Übertragung wirklich nach Marktteilnehmer? Bei den gelisteten Aktien müsste die Abwicklung (wegen der Effektengirofähigkeit) unabhängig vom Marktteilnehmer sein. Auch eine Privatperson hat ihre Aktien in der GS-Verwahrung, die Übertragung geht also durch Blank-Indossament/Zession. Oder meintest Du nicht-gelistete Aktien? (b) Der Artikel spricht in Bezug auf die Berechtigung von der eingetragenen und einer „weiteren berechtigten“ Person. M. E. gibt es in Deutschland gerade keine weitere berechtigte Person (vgl. § 67 Abs. 2). Die Unterscheidung zwischen „beneficial owner“ und „Nominee“ bzw. „Street name“ habe ich nur in Bezug auf die USA gefunden (Achleitner: Handbuch Investment Banking 2002). Gerke und Achleitner betonen, dass in Deutschland der Aktionär zur Ausübung seines Stimmrechts eine Vollmacht seiner Depotbank braucht, wenn er nicht selbst eingetragen ist. (c) Bei vinkulierten Namensaktien steht „Zustimmung des Vorstandes“. M. E. müsste es „Zustimmung der Gesellschaft heißen“. Normalerweise erfolgt das durch den Vorstand, ggf. aber laut Satzung auch durch AR oder HV (§ 68 Abs. 2 AktG). (d) Weiter unten steht bei VNA, der Kauf sei an bestimmte Bedingungen gebunden, z.B. Zustimmung. Gibt es noch andere Formen von Bedingungen?
Ich schlage vor, dass ich das Lemma „Namensaktie“ mit diesem zusammenführe und dabei das Blankindossament/ die –zession sowie um CASCADE-RS ergänze (wg. technischen Voraussetzungen); dabei kann ich auch die weiteren genannten Punkte und Kommentare dazu berücksichtigen. Grüße --Marinebanker 21:10, 20. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Uff, das sind eine Reihe von Punkten und bei mir ist das schon eine Weile her. Am besten der Reihe nach:
  1. Blank: Ist richtig, Indossamente und Zessionen sind bei börsennotierten Werten die Regel (kann mich an nichts anderes erinnern). Sollten wir erwähnen. Bei nicht börsennotierten Aktien ist alles denkbar.
  2. Unterschied nach Marktteilnehmern: Nein, kein Unterschied.
  3. Berechtigung: sehe ich auch so, habe ich nicht geschrieben
  4. Korrekt. "..der Gesellschaft" ist allgemeiner, wir müssen nicht jeden denkbaren Fall schildern
  5. Zustimmung: fällt mir auch nichts weiter ein
  6. CASCADE-RS: bau das bitte auf jeden Fall hier ein. Vielleicht könntest Du dabei auch noch die Streifbandverwahrung und Auslieferung effektiver Stücke ausführen.
Tut mir leid, dass ich keine größere Hilfe bin, aber ich freue mich auf jeden Fall auf Deine Ergänzungen. :-) --AT talk 15:04, 21. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Übertragbarkeit/Namensaktie als Rektapapier[Quelltext bearbeiten]

Ich frage mich, ob sich Thommen/Achleitner in diesem Punkt ("Die Namensaktie kann auch als Rektapapier ausgestattet sein") nicht irren. Meine Gründe

  • Im Gerke ist die Namensaktie als Orderpapier definiert. Den Gerke könnet man doch als ein fachspezifischeres Werk betrachten als ein Lehrbuch über allgemeine BWL?
  • Was meines Erachtens schwerer wiegt: § 68 Abs. 1 Satz 1 sagt: "Namensaktien können auch durch Indossament übertragen werden." Ein Rektapapier kann aber nicht durch Indossament übertragten werden ("Kraft Gesetztes ist ist ein Rektapapier kein gewöhnliches Orderpapier und kann weder formlos noch per Indossament übertragen werden"; Gerke). Deshalb kann eine Namensaktie per Definition kein Rektapapier sein, es sei denn, es wird ein anderer Begriff der Namensaktie als der des AktG verwendet.

Kann jemand den Widerspruch auslösen? --Marinebanker 15:40, 4. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Die „Namens“aktie kann definitiv nicht als Rektapapier ausgestaltet sein. Sie ist ein geborenes und nicht ein gekorenes Orderpapier. §68 Abs.1 Satz 1 AktG ist einschlägig. Könnte die Aktie auch als Rektapapier ausgestaltet werden, müsste §68 Abs.1 Satz 1 der Halbsatz angefügt sein „ wenn sie an Order lauten“. --Sebastian Huber 19:28, 4. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Satz wieder rausgeholt, da nach den hier bemühten Quellen bestenfalls zweifelhaft. --Marinebanker 17:44, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Genauer lesen! Wenn die Namensaktie WIE ein Rektapapier AUSGESTATTET ist, heißt das nicht zwangsläufig, dass es sich rechtlich um ein Rektapapier handelt. Es hat einfach nur die gleichen Ausstattungsmerkmale. Damit sind wahrscheinlich nur vinkulierte Namensaktien angesprochen, weil hier für eine Übertragung eine Zustimmung erforderlich ist.
Hallo Namenloser! Was sollen denn das für Ausstattungsmerkmale sein? Und was hat Zustimmung bei einer vink NA mit einem Rektapaier zu tun? --Marinebanker 00:23, 8. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Gibt es irgendeinen nachvollziehbaren Grund, das AktG bei der Literaturliste herauszunehmen? --Marinebanker 15:40, 4. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Mehrere: Es existieren eigene Artikel, siehe Aktiengesetz (Deutschland) und Aktiengesetz (Österreich). Der komplette Gesetzestext sollte dort verlinkt sein und ist es auch soweit ich das sehe. Hier sollten die im Text genannten Paragrafen als Referenz verlinkt sein (nicht direkt im Fließtext), nach folgendem Muster: Nach § 9 AktG ist es nicht gestattet...[1]
  1. § 9 AktG
Sinnvollerweise verwendet man dafür folgende Vorlage: {{Zitat de §|9|aktg}} und hängt das Kürzel des Gesetzes im ref-Tag an. Grüße --AT talk 20:31, 4. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Abschnitt Situation in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die Form, in der die Information im Arteikel steht, unglücklich gewählt. Mir wird nicht klar, an welchen Stellen der Unterschied nur darin besteht, dass die Regelungen in einem anderen Gesetz stehen, und wo wirklich Sachverhalte anders geregelt sind. Vielleicht kann man den Verweis auf das Oblgationenrecht in der Einleitung nebendas Aktiengesetz stellen. Die Verweise auf dessen Paragraphen könnte man dort einarbeiten, wo es entsprechende Regelungen im Aktiengesetz gibt, insbesondere, wenn sie inhaltlich gleich sind. Damit würden auch D und CH gleichberechtigt nebeneinanderstehen. --Marinebanker 11:13, 8. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich bin nicht wirklich im Thema drin. Für mich war es eine einfache Möglichkeit, die gänzlich fehlende CH-Situation anzusprechen. Gebe dir, Marinebanker recht, dass es von Vorteil wäre, die Unterschiede fortlaufend zu erwähnen. Ich stehe keinem im Wege, der entsprechend umkrempeln will ;-) --Milbi 11:56, 8. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Warum ist die Schweiz überhaupt erwähnt in einem Artikel über deutsche Aktien? Zumindest wird der Artikel unten so eingeordnet. Und ist diese Wikipedia die deutsche oder die deutschsprachige Wikipedia? (da kenn ich mich nicht so aus, hab nich nur gewundert)

Der von Dir gemeinte Textbaustein ist ein genereller, der darauf hinweist, dass der größte Teil des Artikels die Situation in Deutschland beschreibt und gerade da es eine deutschsprachige und nicht Deutschland-Wiki ist, wie Du richtig festgestellt hast, möglichst Themen zu Aktien in anderen Ländern ergänzt werden sollen. Gebe Dir Recht, dass ist nicht ganz eindeutig, aber hilft hoffentlich, dass sich irgendwann jemand findet und die Situation in den Ländern XY noch ergänzt. Grüße Bahnemann 23:50, 7. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Effektive Lieferung[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel sollte auch auf den Begriff der effektiven Lieferung eingegangen werden. Damit ist die Auslieferung von Aktien nach einem Kauf gemeint. --Julius-m 09:26, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sollte es statt "Herausgabe von Aktien" nicht besser "Ausgabe..." heißen? Das Wort Herausgabe ist doch eher ein juristischer Begriff. Ayudable 20:21, 27. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Herausgabe in Verbindung mit effektiven Stücken ist korrekt. Bei Aktien, die nicht als effektive Stücke vorliegen, ist Herausgabe falsch, dann wäre Ausgabe besser.

Shares / stock[Quelltext bearbeiten]

Wann sagt nennt man Aktien share und wann stock? Ist das eine Americ. English und das andere British English? Bahnemann 16:38, 19. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Wenn die engl. WP stimmt ist share allgemein ein Anteil und wird häufig für share of stock verwendet. (en:Share (finance)) --Marinebanker 00:29, 8. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Aktienemission[Quelltext bearbeiten]

Ich fände es gut, wenn noch kurz auf die zwei verschiedenen Emissionsarten Eigen- und Fremdemission eingegangen würde, vielleicht in der Weise: In der Regel werden Aktien in Form der Fremdemission herausgegeben, d.h. das emittierende Unternehmen trifft eine Vereinbarung mit einem oder mehreren Kreditinstituten (Konsortium) über die Ausgabebedingungen. Die Kreditinstitute nehmen mit den Altaktionären Kontakt auf und bieten ihnen die Aktien zum Kauf an (Vorteile: Entlastung der Verwaltung des emittierenden Unternehmens, Möglichkeiten zur Kurspflege der ausgegebenen Aktien, Beratung über den Ausgabekurs bzw. über die jeweilige Preisspanne beim Book-Building-Verfahren). Diesen Vorteilen stehen aber hohe Emissionskosten gegenüber, sie betragen zwischen 9 und 15 Prozent der Emissionssumme. Eine Eigenemission wäre hier wesentlich kostengünstiger. Hier müssten durch das emittierende Unternehmen alle Altaktionäre über die Kapitalerhöhung informiert werden. Das letzte Verfahren wäre aber für die Aktionäre unbequemer, da sie ja ihre Aktien in der Regel in einem Bankdepot verwalten. (nicht signierter Beitrag von 84.58.145.39 (Diskussion) 14:57, 9. Mär. 2008)

Bahnemann 20:35, 25. Jul. 2008 (CEST)== Frage ==[Beantworten]

Ist es dann so, dass wenn man mehr als die Hälfte der Aktien einer Firma hat, einem die Firma dann gehört ? 87.168.1.136 16:41, 25. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nein, dann gehört die mehr als die Hälfte der Firma. Solche Fragen aber bitte in der WP:Auskunft stellen. --AT talk 17:35, 25. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
AT hat natürlich Recht, "gehören" tut einem immer nur das, an dem man 100% Eigentum hat. Allerdings führen über 50% Stimmanteilsbesitz zum einen dazu, dass die "Tochterfirmen" zum Teil mit konsolidiert werden müssen, und zum anderen dazu, dass bei den meisten Entscheidungen man selber alleine entscheiden kann. Allerdings gibt es fast immer auch Entscheidungen die eine 2/3tel-Mehrheit der Stimmen bedürfen und so man selbst mit 50% nicht alleiniger Machtherrscher ist. Hinzu kommt, dass es bei Abstimmungen oft auf die Anzahl der auf der HV vertretenen Stimmen ankommt. Selbst wenn jemand 80% der Stimmen hat könnte es daher theoretisch sein, dass andere "ihre" Entscheidung durch Abwesenheit des Hauptaktionärs für sich entscheiden. Durch Abwesenheit vieler Aktionäre auf Hauptversammlungen ist es daher z.B. auch mit möglich, dass die "Heuschrecken" schon mit vergleichsweise geringen Stimmanteilen entscheidenen Einfluss auf Unternehmen nehmen können. Beste Grüße

Bitte genauer erklären[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen,

es mag evtl. an der späten Abendstunde liegen.. aber kann bitte jemand Folgendes besser erklären?

"Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann als Nennwert angegeben werden, also z. B. „50 €“. Er beträgt dann 50 € am Grundkapital. Bei der nennwertlosen Aktie (Quotenaktie oder Stückaktie) entspricht der Anteil am Grundkapital dem Anteil an den Aktien. Bei 1.000 Aktien und 200.000 € Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1.000 am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre 200 €."

Warum entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1.000 ?

Hallo! Schau Dir doch einmal die Artikel Nennwertaktie und Stückaktie an, dort sind ausführliche Erklärungen. Du hast Recht, die Aktie entspricht diesem rechnerischen Anteil. Allerding ist die Eigenheit, von Nennwertaktien, dass die Wertermittlung über den Nennwert erfolgt, was wichtig ist, da das Grundkapital z.B. auch aus 50 Aktien à EUR50 und 20 Aktien à 33 Euro bestehen kann (meistens ist jedoch nur eine Gattung existent und daher die Rechnung richtig). Ich gebe zu, die Formulierung ist irreführen im Artikel, werde das Ändern. Danke für den Hinweis! Bahnemann 23:38, 7. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hallo Bahnemann, danke für den Tip. Nachdem ich die beiden Artikel gelesen habe verstehe ich die Sache so, dass da - salopp gesagt - Nennwertaktien und Stückaktien irgendwie vermanscht wurden.. ich lese es mir später nochmal durch, wenn ich mehr Muße habe. Danke auf jeden Fall für Deine Antwort! :-)

Historisch - Aktualität?[Quelltext bearbeiten]

hallo, ich hab das gefühl der artikel ist recht historisch gehalten?

dass es heute keine papieraktien mehr gibt, oder wenigstens keine mehr ausgegeben werden, wird nirgends erwähnt. auch sätze wie dieser gehören daher eben eig. ins museum: "Des Weiteren gibt es den Zwischenschein, der an Stelle der Aktien vor Druck ausgegeben wird."

also ich finde das passt einfach nicht in mein bild z.b. des investmentbanking, bei dem aktien in sekundenschnelle getraded werden. der artikel hört sich an, als würde man auch heute noch einen papierdruck bekommen. --meine-freiheit- 19:14, 21. Okt. 2008 (CEST)

Es gibt noch Aktien in Papierform und ich besitze sogar noch ein paar Zwischenscheine (einer existierenden und wirtschaftlich aktiven AG) und warte darauf, dass die Aktien kommen. Der von dir kritisierte Satz ist also noch immer richtig. Priwo 20:19, 21. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Einen Zwischenschein besitze ich ebenfalls, aber Aktien in Papierform sind - zumindest in Deutschland - glaube ich nicht mehr möglich? --Roterraecher !? 07:47, 22. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ganz im Gegenteil. Inhaberaktien, die häufigste Form, müssen sogar als Papier ausgegeben werden, da sie nur durch Übereignung des Papiers übertragen werden können. Dass euch noch keine Papieraktien begegnet sind, liegt daran, dass fast alle börsennotierten Gesellschaften ihre Aktien in einer Globalurkunde hinterlegt haben. --MephistoGF (Diskussion) 09:58, 25. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Es gibt noch Aktien, sowohl Inhaber- als auch Namensaktien, in Papierform (effektive Stücke). Aber der Regelfall bei börsennotierten Gesellschaften ist, dass keine solchen Stücke mehr ausgegeben werden und die Aktien nur noch als Buchaktien existieren. Es muss dann nach deutschem Recht die sog. Globalurkunde, die die Gesamtheit der Aktie (oder mehrere Globalurkunden) bei Clearstream Banking Frankfurt hinterlegt werden. Auf Basis dieser einen Urkunde werden dann Depotverbuchungen vorgenommen. Der normale Anleger kommt daher nie mit einem effektiven Stück in Berührung. Yupanqui (Diskussion) 11:51, 25. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Kauderwalisisch[Quelltext bearbeiten]

Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG): - ein Bruchteil des Grundkapitals - dafür bin ich zu blöd. Das ist keine Definition für ein Lexikon. Glaub ich.--Kellerfenster 00:21, 10. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Welchen Teil verstehst Du nicht - Bruchteil oder das, was im Artikel Grundkapital erklärt ist? -- Marinebanker 08:04, 10. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich sehe hier eigentlich auch kein Problem, was verstehst du denn nicht? --Roterraecher !? 08:16, 10. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Aktien-Verkauf[Quelltext bearbeiten]

Wenn jemand eine Aktie verkauft ohne das sie jemand anderes kauft, was genau passiert dann? bekommt er das geld für die aktie von der firma? 85.232.26.65 18:35, 2. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Man kann keine Aktie verkaufen, ohne dass sie jemand anderes kauft.
Ist das eine allgemeine Frage, oder ergibt sie sich aus einem bestimmten Abschnitt im Artikel, der unklar ist? -- Marinebanker 22:02, 2. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Pflichten des Aktionärs[Quelltext bearbeiten]

Welches sind die Pflichten eines Aktienaktionärs? Es sind nur Rechte angeführt, Pflichten fehlen eindeutig. Meine (böse?) Vermutung ist, die eskalierenden Boni/Gehälter die sich Top-Manager und Aufsichtsräte zuschieben und die damit dem Unternehmen bzw. den Aktionären verloren gehen, sind fehlender Einflussnahme der Aktionäre geschuldet. In der öffentlichen Meinung scheinen Aktien ja nur als Geldanlage auf, ein Mit-Unternehmer ist aber etwas anderes, hat auch Pflichten. Bitte einen Wirtschaftsexperten, dies zu vervollständigen! GerhardKr 19:28, 28. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ein Aktionär hat i. A. keine Pflichten. Im Zweifel ist er ja auch anonym, wie soll man da Pflichten durchsetzen? Eine Ausnahme ist die potentielle Nachschusspflicht bei nicht voll eingezahlten Aktien. --Marinebanker 20:56, 28. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Jein. Die Einzahlung bzw. Nachschusspflicht des Ausgabebetrages hast Du bereits erwähnt, aber es existieren noch Mitteilungspflichten ggü. der Gesellschaft wenn die Beteiligung 25% der Aktien übersteigt und der Aktionär ein Unternehmen ist (§20 AktG). Weitere Pflichten werden durch das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz geregelt. Streng genommen sind das allerdings keine Pflichten die an der Aktie hängen, sondern den Aktionär betreffen und die auch nur teilweise allgemeingültig sind, d.h. auf die nicht öffentlich gehandelte Aktie bzw. deren Eigentümer keine Anwendung finden weil sinnlos. --AT talk 21:13, 28. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Darüber hinaus werden z.B. durch Namensaktien zusätzliche Informationspflichten den Aktionären auferlegt. Gruß Bahnemann 00:20, 30. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Welche meinst Du? Die Eintragung ins Aktienregister ist keine Pflicht. --Marinebanker 07:33, 30. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
Naja, implizite Pflicht wenn der Aktionär z.B auch seine Stimmrechte warnehmen will!? Bahnemann 09:17, 30. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]
;-) Ist diesselbe Art von "Pflicht" wie die implizite Pflicht, eine Aktie zu kaufen, wenn man deren Stimmrechte wahrnehmen will ... --Marinebanker 19:13, 30. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Historische (andere?) Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Es gibt in Deutschland massig historische Dinge die Aktie als Namensbestandteil tragen. Aktienstrasse, Aktienkeller, Aktienbrauerei usw. Ist damit dieselbe Aktie gemeint wie sie hier beschrieben wird? Wenn ja warum wurden diese Sachen so genannt? -- 82.113.106.222 19:50, 13. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Kontrollpaket[Quelltext bearbeiten]

Was ist ein Kontrollpaket an Aktien? Warum wird der Begriff Kontollpaket nicht im Artikel erwähnt? --Apostoloff 22:53, 22. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Gewagte Behauptung?[Quelltext bearbeiten]

Mit meinem beschraenkten Kenntnissen in Sachen Wirtschaft meine ich zu wissen, dass "Sowohl Aktiensplit als auch Kapitalerhöhung wirken sich jedoch langfristig oft zum Nachteil auf den Aktienkurs aus." eine recht gewagte Behauptung ist, da es irrational waere wenn der Wert eines Unternehmens in messbaren Groessenordnungen von der Stueckelung einer Aktie abhaengt. Gibt es dazu andere Meinungen/Belege/Hinweise?

--137.193.54.58 19:50, 25. Mai 2010 (CEST) Wiki-Amateur[Beantworten]

Ich bin auch der Meinung das mann nicht grundsätzlich sagen kann, dass es Nachteile auf den Aktienkurs hat. Eine AG wirft junge aktien ja nicht einfach so auf den Markt, sonder mit dem Ziel zu wachsen. Dadurch müsste,(wenn richtig gewirschaftet wurde)eher der Aktienkurs auf lange sicht steigen. Behaupte ich mal intuitiv... (nicht signierter Beitrag von 80.128.246.209 (Diskussion) 00:09, 29. Mai 2010 (CEST)) [Beantworten]

Habe diesen Quatsch erst mal rausgenommen - die Beschreibung eder Kapitalerhöhung erscheint mir allerdings weiterhin recht "rustikal"--Stauffen 07:48, 29. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Immer wieder der Nennwert[Quelltext bearbeiten]

"Der Buchwert einer Aktie berechnet sich: Buchwert pro Aktie = (Eigenkapital/Grundkapital) * Nennwert pro Aktie" klappt natürlich nicht bei nennwertlosen Akten. Wie wäre es mit "Eigenkapital / Anzahl Aktien" "Als Aktiensplit wird die Aufteilung der Aktien in solche mit kleinerem Nennwert bezeichnet." Ist auch Quatsch. Es kommt auf die Anzahl der Aktien an, auf sonst nichts. Bei Aktiensplits werden mitunter neue Aktien (Gratisakttien) mit dem selben Nennwert wie die alten Aktien ausgegeben. --Carl B aus W 16:30, 23. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

"Als Aktiensplit wird die Aufteilung der Aktien in solche mit kleinerem Nennwert bezeichnet." ist richtig Aktiensplit = keine Änderung des Grundkapitals, aber mehr Aktien, kleinerer Nennwert der Aktie = keine Form der Kapitalerhöhung

technisch: Ausbuchen der alten, Einbuchen der neuen Aktien

"Bei Aktiensplits werden mitunter neue Aktien (Gratisaktien) mit dem selben Nennwert wie die alten Aktien ausgegeben." ist sowas von falsch und verwurbelt

Gratisaktien = Berichtigungsaktien = Umwandlung von offenen Rücklagen in Grundkapital = Änderung des Grundkapitals und Änderung der Anzahl der Aktien aber gleicher Nennwert = Form der Kapitalerhöhung, Rücklagen und Grundkapital gehören zum Eigenkapital vgl. Mayländer/Krapf

(Rücklagen bitte nicht verwechseln mit Rückstellungen, ist etwas anderes) technisch: Zubuchung der Berichtigungsaktien -- 217.253.131.11 18:50, 4. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Vermögensbilanz[Quelltext bearbeiten]

Mir ist die Bedeutung der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten finanziellen Vermögensbilanzen in diesem Zusammenhang nicht klar. Was bedeutet dort "übrige Welt"? --House1630 11:10, 4. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

die Aktie selbst[Quelltext bearbeiten]

Sie besteht aus Mantel und Bogen. Der Bogen aus einzelnen Gewinnanteilscheinen, den Kupons. Erwähnenswert? --Bagerloan (Diskussion) 21:47, 19. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Strenggenommen trifft das nur auf die Bedeutung "Anteilsschein" zu. Die Sache ist bereits in Effektive Stücke erklärt, das im Abschnitt Geschichte verlinkt ist. Ich meine, da reicht es. --Marinebanker (Diskussion) 22:54, 19. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Staatslastigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Hinweis der staatslastigkeit der Schweiz hinzugefügt, da der Artikel die Schweiz bereits behandelt, Österreich aber noch nicht. Im Internet fand ich keine nennenswerten Info. --Beath (662)alid (Diskussion) 22:52, 7. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Verlinkung nennwertlose Aktien[Quelltext bearbeiten]

Der link für nennwertlose Aktien geht auf Nennwertaktien. (Der link für Nennwertaktien geht auf dieselbe Seite) Er könnte auf "Stueckaktien" gehen. (nicht signierter Beitrag von 95.33.4.188 (Diskussion) 22:58, 15. Okt. 2014 (CEST))[Beantworten]

ich habe den Link umgebogen. Danke für den Hinweis! --Marinebanker (Diskussion) 19:42, 16. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Könnte mal jemand für die wenigen noch verbliebenen Nicht-Finanzexperten wie mich eine Definiton des Worts verbrieft in den Artikel schreiben? (nicht signierter Beitrag von 62.224.151.8 (Diskussion) 11:40, 24. Mär. 2015 (CET))[Beantworten]

Artikel verlinkt. --Millbart talk 15:39, 31. Mär. 2015 (CEST)[Beantworten]

30133 / 101 = 298,...[Quelltext bearbeiten]

Abschnitt Geschichte: Hat die East India C. 1599 wirklich einen so krummen Nennwert bestimmt? --Bleckneuhaus (Diskussion) 10:44, 8. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]