Diskussion:Analytisches Urteil

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

analytische Urteile a posteriori[Quelltext bearbeiten]

Es erschließt sich mir nicht, daß es analytische Urteile a posteriori geben kann.

Du hast Recht – Habe mich beim Verfassen des Artikels Analytisches Urteil a priori in dieser Hinsicht geirrt (noch mal nachgeschaut und gesehen, dass Kant selbst in der Einleitung zur "Kritik der reinen Vernunft" schreibt: "Erfahrungsurteile, als solche, sind insgesamt synthetisch) - danke für den Hinweis. Gruß --Dein Freund der Baum 15:25, 16. Sep 2006 (CEST)

Unabhängig von Kant würde ich da nicht so schnell Urteilen. Es gibt Möglicherweise tatsächlich auch Analytische Urteile die in gewisser hinsich a posteriori, also nach der erfahrung sind. Und zwar desshalb, weil viele (vielleicht gar alle) Definitionen, bereits Erfahrungen miteinbeziehen. Beispiel: "Wasser ist H2O". Zum heutigen Begriff von Wasser gehört das dazu - eine Substans, deren Molekühle sich nicht in ein Sauerstoffatom, und 2 Wasserstoffatome zerlegen lässt würden wir nicht als Wasser bezeichnen, egal wie sehr auch andere eigenschaften denen des Wassers entsprechen mögen - in so fern ist es ein Analytisches Urteil (und alles was man daraus folgern kann natürlich auch). Der Begriffsbildung, ist allerdings einiges an Chemischer erfahrung vorrausgegangen. 23:21 01.Juli 2010 (CEST)

Die Einleitung finde ich etwas missverständlich oder gar falsch...es wird hier der Eindruck erweckt, dass es das wesentliche Charakteristikum eines analytischen Urteils, dass es ohne Erfahrung eingesehen werden kann, also a priori. Das stimmt allerdings nicht, der Begriff des analytischen Urteils und des Urteils a priori fallen erstmal nicht zusammen. Das wesentliche an einem analytischen Urteil ist, dass es bloß erläuternd ist, d.h. nur durch Begriffsanalyse erschlossen werden kann. Dementsprechend ist wohl auch der Artikel über analytische Urteile a priori hinfällig, da ohnehin alle analytische Urteile a priori sind. --Cardano 19:38, 6. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]


Die Kritik ist Richtig, geht aber nicht weit genug. Das wesentliche eines analytischen Urteils ist, dass sein wahrheitsgehalt bereits durch die Begrifflichkeit festgelegt ist, nicht, dass er durch die Begriffsanalyse tatsächlich erschlossen werden kann. Schlieslich Wissen wir seit gut einem halben Jahrhunder (seit Gödel), dass es Urteile gibt, der wahrsein Bereits durch die verwendeten Begriffe festgelegt ist, obwohl es sich nicht aus diesen (oder gar aus irgend etwas anderem) schliesen ließe. Die formulierung bloß erleuternd würde ich in jedem fall ablehnen, das ist irreführend, wenn nicht gar falsch. 23:06, 1. Juli 2010 (CEST)

Begriff der Analyzitität bei Frege[Quelltext bearbeiten]

´fehlt wohl hier. --Hans-Jürgen Streicher 21:28, 5. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]