Diskussion:Anerkennung der Urheberschaft

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Wieviele Negationen verträgt ein Satz?[Quelltext bearbeiten]

"Der Urheber hat also nicht das Recht, jemandem die wahrheitswidrige Anbringung seines Namens am Werk eines Dritten zu verbieten."

Dieser Satz enthält so viele Negationen, dass er im Grunde nicht mehr verständlich ist. Könnte jemand, der sich mit dem Sachverhalt auskennt, den Satz etwas verständlicher formulieren? Danke! --Anna (Diskussion) 09:25, 2. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Sorry, da muss ich erst in die Bibliothek, um die Fundstelle nachzuschlagen. Dann versuche ich es besser zu formulieren. Vielleicht schaffe ich es noch diese Woche. Wenn es dir zu lange dauert, erinnere mich bitte nochmal dran. Grüße --h-stt !? 18:46, 2. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]
Danke! --Anna (Diskussion) 23:41, 2. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich habe es umformuliert und entsprechend belegt. Wird so die Beziehung eines Schöpfers zu einem fremden, also nicht-seinem Werk klarer? Grüße --h-stt !? 14:36, 4. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]
Mit noch einer kleinen Prise aus dem Satzzeichen-Salzstreuer... sehr viel besser so! :-) --Anna (Diskussion) 20:23, 4. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]