Diskussion:Angebot

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Stimmt es das Angebote von Kaufleuten (Firmen) 6 Jahre lang aufbewahrt werden müssen? Ich dachte ich hätte da mal was im Internet gelesen und find es leider nichtmehr. Wenn dies stimmt würde ich es gern dem Text hinzufügen.

Das hat m. W. etwas mit den steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten zu tun. Leider weiß ich nicht, in welchem Gesetz das geregelt ist. --Forevermore 23:26, 27. Feb 2006 (CET)

Ich finde, dieses Lemma sollte eine BKL werden, die auf die verschiedenen Angebotsarten verweist (rechtlich, ökonomisch, Sonderangebot, ...). Eine Mischform aus alledem (unter Auslagerung des ökonomischen Angebots) ist m. E. nicht besonders hilfreich. Geisslr 21:52, 18. Aug 2005 (CEST)

Ich stimme zu. Eine BKL wäre gut. (Auch ich fand die Auslagerung gerade des ökonomischen Angebotsbegriffs etwas seltsam.) --129.187.254.11 21:41, 18. Aug 2005 (CEST)
Ich habe das mal versucht. Grüße Geisslr 09:37, 19. Aug 2005 (CEST)

Ich finde die jetzige Artikelaufteilung etwas unglücklich, da es ja nun keine betriebswirtschaftliche Sichtweise des Angebots im Artikel zum Thema Wirtschaft gibt. Dann sind entweder die Lemmata falsch ("Angebot (Recht)" ist dann sicher nicht richtig) oder die Themenzuordnung. Was denkt ihr denn? Viele Grüße Kai Geisslr 18:42, 10. Okt 2005 (CEST) denke ich auch!

cze

Unter Diskussion:Angebot (Willenserklärung) findet zurzeit eine Diskussion über die Aufteilung rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher "Angebote" statt. Vielleicht mag sich jemand beteiligen. Geisslr 16:11, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]