Diskussion:Angehöriger

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Angehörige schließen umgangssprachlich Bekannte, Freunde ein???[Quelltext bearbeiten]

Der umgangssprachliche Gebrauch des Begriffs Angehörige schließt neben leiblich Verwandten auch Freunde, Bekannte ein. Damit können NachbarInnen, Vereinsmitglieder früher besuchter Organisationen oder FunktionsträgerInnen von Kirchengemeinschaften begrifflich in einer Gruppenbezeichnung zusammengefasst werden. Beispiel im Krankenhaus: ... "die Angehörigen von Frau Müller besuchen sie am Sonntag ..." - das ist mir neu, lese/höre ich hier zum ersten Mal. Stimmt das wirklich? - Ich dachte bisher doch immer an Verwandtschaft, wenn ich "Angehörige" hörte/las??? --feba 21:36, 26. Jun 2006 (CEST)

zu enger Begriff[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte aus geg. Anlaß darauf hinweisen, daß das Wort Angehöriger auch anders verwandt werden kann, z.B. "Angehöriger der Waffen-SS". --Glasreiniger 11:48, 31. Aug 2006 (CEST)

emotionaler Angehöriger[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel wird Begriff emotionaler Angehöriger gebraucht, der ein fachsprachlicher sein soll. Welche Disziplin benutzt diesen Begriff und wie wird er dort genau definiert?--Gunilla 20:07, 9. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]


Wieso wird nicht auf den erb- bzw. familienrechtlichen Bezug eingegangen?[Quelltext bearbeiten]