Diskussion:Annahmeverzug

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Ist Abnahmeverzug = Annahmeverzug ?

Ja, wobei der Begriff m.W. keine Verwendung findet.--195.93.60.140 07:28, 30. Aug 2004 (CEST)
Zu "Abnahmeverzug*" spuckt Google aber immerhin ca. 4.500 Treffer aus (zu "Annahmeverzug*" allerdings 47.400) - 217.184.103.238 14:59, 26. Jan 2005 (CET)
Annahmeverzug ist der korrekte Begriff, der auch so im BGB Par. 293 steht.

Annahmeverzugslohn[Quelltext bearbeiten]

es ist gut, dass es einen Abschnitt gibt, aber die verlinkte pdf. finde ich nicht gut. Da gibt es bestimmt bessere Aufsätze. --85.177.111.189 02:29, 12. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]


Ist Annahmeverzug wirklich gleich Gläubigerverzug? Meine Seminarleiterin meint nein: Zwar handelt es sich um den Gläubiger der Leistung, der mit der Annahme im Verzug ist. Aber er SCHULDET die Annahme - daher, so ihre Argumentation, sei die verbreitete Darstellung falsch und es handelt sich auch beim Annahmeverzug um einen Schuldnerverzug. Was dann allerdings unter einem Gläubigerverzug zu verstehen sei oder ob es einen solchen überhaupt gibt, bleibt offen... (nicht signierter Beitrag von 89.246.209.247 (Diskussion) 19:57, 6. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Geldleistungen?[Quelltext bearbeiten]

Wie wirkt sich der Annahmeverzug auf Geldleistungen aus? Wenn der Gläubiger das angebotene Geld nicht annimmt, erlischt dann die Schuld? Oder wenn der Arbeitnehmer den Lohn nicht annimmt? (nicht signierter Beitrag von 84.73.32.142 (Diskussion) 19:34, 12. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]

Nein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:16, 13. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]