Diskussion:Anneliese Poppinga

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Aus dem Artikel und den Nachweisen kann ich diese Bezeichnung nicht nachvollziehen. Ein Staatsexamen hat sie anscheinend nicht gemacht. Ein Jurastudium kann man auch nicht mit einer Promotion abschließen, schon gar nicht mit einem Dr. phil. Bitte noch einmal überprüfen. Mit Sicherheit verfehlt ist die Kategorie Jurist im auswärtigen Dienst. Damit sind Angehörige des höheren Dienstes gemeint, nicht aber Sekretärinnen, die zuvor einige Semester Jura studiert hatten. Gruß --Malabon (Diskussion) 11:29, 21. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Juristin (Völkerrecht). --BHBIHB (Diskussion) 17:08, 26. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]
Wer als Student einer anderen Fachrichtung auch einige juristische Vorlesungen belegt, wird dadurch nicht zum Juristen. Z. B. müssen Betriebswirte auch etwas über Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht lernen. Dadurch werden sie aber keine Juristen. Umgekehrt werden Jurastudenten, die einige Pflichtscheine in VWL oder BWL machen, dadurch nicht zu Ökonomen. Also keine Juristin. --Malabon (Diskussion) 22:33, 26. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Anzeige der Familie Adenauer[Quelltext bearbeiten]

Falls jemand die Anzeige auswerten möchte:[1]. --BHBIHB (Diskussion) 18:04, 26. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]