Diskussion:Anzahlung

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Aktuelle Überarbeitungen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, gibt es den Autoren dieses Artikels noch? Es gibt 2 Überarbeitungen die nicht freigschalten werden. (nicht signierter Beitrag von 84.180.115.145 (Diskussion) 15:22, 23. Nov. 2014 (CET))[Beantworten]


Angeld (Österreich)[Quelltext bearbeiten]

Zumindest nach österreichischem Recht besteht ein Unterschie zwischen Angeld und Anzahlung!!!

Deffinition Angeld:

ABGB § 908. Was bei Abschließung eines Vertrages voraus gegeben wird; ist, außer dem Falle einer besonderen Verabredung, nur als ein Zeichen der Abschließung, oder als eine Sicherstellung für die Erfüllung des Vertrages zu betrachten, und heißt Angeld. Wird der Vertrag durch Schuld einer Partei nicht erfüllet; so kann die schuldlose Partey das von ihr empfangene Angeld behalten, oder den doppelten Betrag des von ihr gegebenen Angeldes zurückfordern. Will sie sich aber damit nicht begnügen, so kann sie auf die Erfüllung; oder wenn diese nicht mehr möglich ist, auf den Ersatz dringen.--Onkeldave

Diese Bedeutung entspricht (fast) dem französischen "Arrhes". Demnach kann einer der beiden Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Der Anzahlende verlöre dann seine Anzahlung, der Anzahlungsempfänger müsste dem Anzahlenden die doppelte Anzahlung erstatten. Nach französischem Recht wären dann aber alle Verpflichtungen erfüllt.--139.191.190.4 16:39, 2. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

wir wohnen in österreich,und haben bei der firma ökotherm eine erdwärme-heizung in auftrag gegeben.-haben aber nur einen vorvertrag auf der messe unterschrieben.-da die firma erst unser grundstück sich anschauen sollte,ob es mit flächenkollektoren überhaupt möglich wäre.-leider kam bis heute niemand der firma ökotherm vorbei.-aber in der zwischenzeit klagte uns die firma auf die anzahlung.-wir haben dieser folge geleistet,da ich bei einer lohnpfändung meinen arbeitsplatz verlieren würde,laut richter war das ein fehler,und somit kann die firma ökotherm sich die anzahlung(von ca.€ 8000.-) behalten ohne eine leistung vollbracht zu haben.wo ist da die gerechtigkeit?kann man von jedem eine anzahlung einklagen und keine leistung bringen???

"Als Handgeld bezeichnet man auch heute noch eine unmittelbare Anzahlung auf einen Gesamtbetrag, mit dem Ziel dem Annehmenden eine Dienstleistung oder seine Entscheidung zu einer solchen abzuringen. In vielen Fällen wird ein solcher Vorgang zumindest als unmoralisch empfunden. In manchen Fällen kann er als Bestechung oder gar als Betrug verfolgt und geahndet werden.

Schon beim römischen Militär gaben Anwerber häufig eine Anzahlung auf den Sold von möglichen Rekruten in Bar aus, welche sich mit der Annahme dieses Handgeldes zum Wehrdienst in der Legion verpflichteten. Dieses Art des Anwerbens wurde noch bis ins 19. Jahrhundert in vielen Armeen praktiziert.

Beim Fußball ist als Handgeld eine sofort fällige Anzahlung auf eine Ablösesumme an einen Spieler bekannt, um ihm seine Entscheidung für einen Wechsel zu einem anderen Klub zu erleichtern. Hiebei zahlt der neue Klub eine Ablösung direkt an den Spieler, welcher normalerweise ablösefrei zu einem anderen Klub wechseln könnte."

Abschnitt wurde aus Artikel Anzahlung entfernt, da er rechtlich keine Anzahlung ist, sondern einen Leistungsanreiz bei einem noch nicht bestehenden Vertragsverhältnis darstellt. Ich rege an, hierüber einen neuen Artikel zu erstellen, der jedoch viel genauer und umfangreicher ausfallen muss als der bisherige Inhalt. Grüße:-- Wowo2008 10:59, 8. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Englische Übersetzung[Quelltext bearbeiten]

Ich entferne die engl. Übersetzung, da es hierfür keinen erkenntlichen Grund gibt. Die Interwiki-Links in viele Sprachen sind verfügbar.--139.191.190.4 15:15, 2. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]