Diskussion:Apostille

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Es ist nicht wert, solch Vorgehen zu interpretieren. Es ist jedenfalls ein grober Rückschritt für Wikipedia, das sich solcherart eigentlich in Frage stellt. Dennoch freundliche Grüße!

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 23:35, 26. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Apostille oder Legalisation[Quelltext bearbeiten]

Ich stelle zur Diskussion, dass im Artikel der Begriff Legalisation nicht (mehr) verwendet wird. Hier gibt es einen grundlegenden Unterschied zur Apostille, nämlich den der ausstellenden Behörde. Siehe http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/BeglaubigungLegalisation/02-Unterschied.html

Dies zumindest, soweit das deutsche Recht betroffen ist. --Hanzson 16:14, 18. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

M. E. behandelt der Artikel das Thema "internationale Beglaubigungsformen" und nicht ausschließlich die Apostille. Wäre daher nicht das Lemma internationale Beglaubigung zielführender? Geisslr 11:21, 24. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich würde eher ein Lemma "Internationaler Urkundenverkehr" bevorzugen. Hier gibt es ja mehrere Verfahren:

  • Apostille - wird vom austellenden Staat selbst erstellt (Wenn sie dem Haager Abkommen beigetreten sind)
  • Legalisation - meist wird vom austellenden Staat vorbeglaubigt, dann vom Konsulat des Empfängerlandes geprüft und überbeglaubigt.
  • Urkunden werden ohne Beglaubigung anerkannt, Beispiel Deutschland-Österreich
  • Bei Staaten ohne verlässliches Urkundenwesen werden vom Kosulat des Empfängerlandes Vertragsanwälte eingeschaltete, welche die Informationen überprüfen. Eine Legalisierung erfolgt nicht z.B einige Staaten in Afrika

--Salier100 01:32, 28. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

CIEC–Übereinkommen[Quelltext bearbeiten]

Nachdem mein Eintrag über die beiden Verträge der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen CIEC gelöscht wurden, habe ich die Frage nach der Begründung? Beide Übereinkommen behandeln den internationalen Urkundenverkehr, sind also multilaterale Abkommen. Einmal von Personenstandsurkunden und einmal von Ehefähigkeitszeugnisen. Warum werden die binationalen Verträge zwischen Deutschland, Schweiz und Österreich genannt, die CIEC-Verträge aber nicht? Nach der Änderung des Lemmas in Internationalen Urkundenverkehr muss dieses auch umfassend beschrieben werden und nicht nur Legislation und Apostille, die zwar am bekanntesten sind, aber das Thema nicht umfassend abdecken. --Salier100 04:51, 3. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Hmm, das würde hier gehören unter "Völlige Befreiung" denke ich (mit link zum Hauptartikel). Keine Idee warum nicht... L.tak 09:31, 3. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Sehe ich auch so. Ich schlage vor, den ersten Satz von Salier100 dort wieder einzufügen. Auf die Auflistung der Länder - da hat Apostille recht - sollte m. E. verzichtet werden, da das ein Detail ist, das jeder im Hauptartikel nachlesen kann. Sofern der Inhalt dort nicht enthalten ist (habe auf die Schnelle die Länder dort so nicht gefunden), könnte man es dort ergänzen.
Anderer Punkt: Wenn das hier schon ein Überblicksartikel ist, sollte dann die durchaus wichtige Beglaubigungsform der Apostille nicht in einem eigenen Hauptartikel behandelt werden (so wie Legalisation)? Man könnte dann die ersten beiden Absätze hier belassen und den ganzen Absatz "Apostille" unter Apostille einstellen. Dort wären m. E. noch ein paar weitere Punkte interessant: Warum hat DE Einspruch gegen den Beitritt verschiedener Länder erhoben? Welche 99 (oder sind es inzwischen mehr?) sind Mitglied? Geisslr 10:14, 3. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Die beiden Übereinkommen (es gibt bei der CIEC über 30) haben unterschiedliche Mitgliedsländer. Man darf hier die Organisation CIEC nicht mit den Verträgen verwechsln, die das entsprechende Ergebnis sind, aber nicht von jedem Mitgliedsstaat gezeichnet werden. Im Hauptartikel CIEC geht es bisher nur um die Organisation, ich kann das aber gerne ergänzen. Genauso wie die Apostille ein Übereinkommen, von vielen, der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ist. IMHO bedarf die Gliederung nach der Änderung des Lemmas auch einer Anpassung. Ich würde die Apostille und CIEC unter einem Punkt Multilaterale Veträge eingliedern. Den Gliederungspunkt Völlige Befreiung würde ich streichen und bereits in der Einleitung des Artikels erwähnen. Nicht jeder bilateraler Vertrag gewährt völlige Befreiung. Ein weiterer Gliederungspunkt könnte die Besonderheiten in den einzelnen Ländern sein. Die Erwähnung, wie jetzt in der Apostille, macht den Artikel DEU-Lastig. Deutschland widersprach dem Beitritt einzelner Länder zum Haager Überienkommen meist aufgrund des dort unsicheren Urkundenwesens z.B Indien. Auch wird aus inzwischen über 20 Ländern durch die deutschen Konsulate keine Legalisation mehr durchgeführt. --Salier100 15:52, 3. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Hallo Salier100! Zu Deiner Frage teile ich Dir mit, daß die Umbenennung der Seite in "internationalen Urkundenverkehr" von wenig Sensibilität zum Thema und wenig Wissen um die Systematik juristischer Themen zeigt. Die "Verstümmelung" ist so hoffnungslos, daß man sich eigentlich von Wikipedia als Ignoranten-Quatschbühne abwenden sollte. Ich hoffe, da kommt ein Einsehen und der ursprüngliche Zustand wird wiederhergestellt. Die CIEC- Bestimmungen sind ein kleiner Teil von hunderten Sonderbestimmungen für das internationale Beglaubigungswesen. Also hier nur ein wenig informativer Teil eines Ganzen, der überhaupt nicht zum Thema APOSTILLE passt. Das Thema CIEC ist übrigens im Artikel dort gehörig angesprochen, wo es hingehört. Entschuldige bitte, wenn ich zu solchen Feststellungen kommen muß. Andererseits muß man sie zum Wohle Wikipedias doch machen. Ich denke, man wird zu guten Lösungen kommen können und vielleicht den Artikel mehr den Fachleuten überlassen. MfG Apostille (14:25, 5. Feb. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Moin
1. Die Umbennennung habe ich nicht vorgenommen und auch wenn einen etwas nicht passt muß man nicht gleich alle Beleidigen.
2. CIEC ist, global gesehen, genauso relevant wie das binationale Übereinkommen zwischen Deutschland und Österreich. Diese war im Artikel genannt, CIEC nicht. Auch das Haager Übereinkommen zur Apostille hat mal klein, mit drei Staaten, angefangen. Die Übereinkommen des CIEC sind im dortigen CIEC Artikel überhaupt nicht angesprochen, sondern nur die einzelnen Konferenzen.
3. Vorschlag wäre, da der Artikel in der jetzigen Form sowieso Apostillen- und Deutsch-Lastig ist, ihn zurückverschieben unter das Lemma Apostille. Ich wäre auch bereit einen neuen Artikel Internationaler Urkundenverkehr zu erstellen. Damit hätte dann jeder seinen Frieden.
--Salier100 23:15, 6. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Danke für die Blumen, Apostille. Auf dem Niveau machen Diskussionen wirklich Spaß. Der Vorschlag für das Lemma stammt von Salier100 (s. o.) - daher wundert mich die Aussage auch etwas. Der Vorschlag stand auch 2 1/2 Jahre im Raum, ohne dass er dich gestört hätte. Wie mans auch dreht und wendet: Unter dem jetzigen Lemma ist der Artikel Apostille-lastig, unter einem Lemma Apostille passen aber die Absätze 1, 3 und 4 nicht rein. Überarbeitet werden muss also so oder so. Geisslr 14:39, 7. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Nimms nicht persönlich Geisslr, meine Worte wollen lediglich der Sache dienen, und darum bitte ich Dich, sie auch so zu verstehen. Es ist ärgerlih, wenn man durch Jahre hindurch viel Sorgfalt aufwendet, um zu einer eh nur halbwegs "exzellenten" Seite zu kommen, und dann werden alle Bemühungen mit einem Schlag zerstört. Wenige Tage davor hat ein JonnyBrazil hier nur fehlerhaftes "Blech" eingebaut. Ein nachfolgendes Verbessern müssen trägt leider immer auch Kritik in sich, die vom Schreiber meist als ungehörig empfunden wird. Ohne Verbesserung und Beseitigung von Fehlern sinkt aber leider das Niveau und das wollen wir, denke ich, beide nicht. Ich darf Dir daher folgenden Diskussionsvorschlag machen: Du bist so nett und taufst diese Seite wieder "Apostille". Der Begriff "Internationaler Urkundenverkehr" ist unglaublich komplex. Er nimmt zudem infolge der unterschiedlichen Staatsstrukturen und deren Rechtsvertragsstände unter den "Deutschsprechern" (siehe zum Beispiel die völlig unterschiedlichen Strukturen der Schweiz!) eine Dimension an, die schon von der Administration her hier mehrere Vollzeitarbeitskräfte binden würde. Ich denke, es bleibt keine andere Wahl, als zum Lemma "Apostille" zurück zu kehren. Und ich drücke dann insoferne meinen "Senf zu dem Würstchen" dazu, als ich versuchen werde, die Seite wirklich ganz auf das Thema "Apostille" auszurichten und die anderen (irritierenden) Formen der internationalen Beglaubigung nur mehr als erklärenden Abschluß anfüge. Damit können wir die seit längerer Zeit andauernde Unzufriedenheit mit dem Seitenaufbau ausräumen. Für die Zukunft würde ich bitten, daß solches Beiwerk, wie zuletzt von JonnyBrazil getätigt, vermieden wird. Ich möchte noch auf den einen Beitrag hier eingehen, der meint, man könnte eventuell auch die Seite "Legalisation" hier einbeziehen. Diese Möglichkeit sehe ich derzeit nicht. Der Begriff "Legalisation" wird fast ausschließlich in Deutschland verwendet. Der österr. Terminus für dieses Rechtsinstrument lautet "Überbeglaubigung". Die Seite Legalisation befaßt sich daher (zutreffend) ausschließlich mit deutschem Recht, sofern mit dem eher flachen Aufsatz überhaupt Recht zu meinen ist. Anders ist es bei der Apostille gelegen, die Rechtsgut all jener Staaten ist, die dem Übereinkommen verbunden sind. Hier also nicht nationales, sondern wirklich internationales Recht. Abshließend zum CIEC-Problem bitte ich noch einmal zu bedenken, daß es auf Wiki eine eigene Seite dafür gibt. Sie ist von erheblicher und umfassender Qualität. Und da gehören alle diese Einträge hin. Da ist überhaupt nichts einzuwenden. Und wenn es der Neugestaltung der Seite Apostille förderlich ist, kann man sogar da hin verlinken. MfG Apostille (nicht signierter Beitrag von 188.23.235.125 (Diskussion) 19:36, 7. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]

Aha... Der Artikel ist nun wirklich weit von einem exzellenten Status entfernt. Ich kann nicht erkennen, dass hier ein paar Dumpfbacken einen Maßstäbe setzenden Artikel zerstört hätten. In meinen Augen ist und war der Artikel akut überarbeitungsbedürftig. Wäre er das nicht, hätte ich sicher meine Finger davon gelassen. JonnyBrazil hat im Übrigen lediglich ein Bild ausgetauscht und nicht mehr. Kein Grund, schon wieder andere zu diskreditieren.
In einem Artikel Apostille sollten andere Formen auch nicht als "erklärender Abschluss" enthalten sein - schließlich werden im Artikel Haushund auch nicht als Abschluss Hauskatzen erklärt. Die Sache läuft in der WP so: Es gibt einen Überblicksartikel (in meinem Beispiel Haustier, hier Internationaler Urkundenverkehr oder etwas vergleichbares). Dort wird auf die Unterartikel (Haushund, Hauskatze/Apostille/Legalisation) verwiesen. Wenn der Terminus Legalisation nur in Dtl. verwendet wird, dann sollte das genauso in einem Überblickartikel stehen - ich wüsste nicht, wieso man diese Information dem Leser vorenthalten soll. Wenn ein Thema so komplex ist, wie du es hier darstellst, dann ist ein ausführlicher Überblicksartikel umso wichtiger. In deinem Vorschlag kommt der aber nicht vor - stattdessen werden vorhandene Überblicksinfos einfach ersatzlos gelöscht. Folglich ist das eine suboptimale Lösung. Vorschlag zur Güte: Wir setzen die zur Apostille hier enthaltenen Inhalte unter das Lemma Apostille (also ohne die von mir oben aufgeführten Absätze) und einen Kurzabsatz zur Apostille sowie die weiteren Formen unter das jetzige Lemma. Dann können die Fachleute beide Artikel optimieren. Geisslr 09:28, 8. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Zu Legalisation als rein deutscher Begriff:
Manchmal ist das hier zum Mäusemelken --Salier100 01:48, 9. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Ja, ja, lieber Sailer 100, nun haben wir´s geschafft. Genau darum geht es mir auch! Es kann nicht Haushund, Hauskatz, Legalisation und Apostille in einem Artikel geben. Es muß "Apostille" alleine sein, da bin ich ganz bei Dir! Bitte ändere das auch so. Und wenn Du eine eigene Übersichtsseite über den "internationalen Urkundenverkehr" (auch mit Verlinkungen!) für notwendig erachtest, könntest Du sie ja neu gestalten. Da bin ich Dir sogar dankbar. MfG -- Apostille 05:29, 9. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Ich fass das mal als Aufforderung auf, bin mutig, ändere das Ganze und stelle einen neuen Artikel ein. --Salier100 18:40, 9. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Ich danke Dir, Salier100, für Deinen "Mut". Ich denke wir sind auf einem guten Weg. Für die neue Seite, wenn sie für den deutschsprachigen Raum Geltung haben soll, ist umfangreicher Rechtsvergleich zwischen mehreren Staaten erforderlich. Es ist daher doch eine nicht ganz einfache Herausforderung. Und noch schwieriger ist danach die laufende Aktualisierung der sich ständig ändernden Bestimmungen. Es wird kaum jemanden geben, mit dem man diese Arbeit teilen kann. Solche Fachleute sind sehr, sehr dünn gesät. Es mangelt auch vielfach an einschlägiger Literatur. Das darf ich Dir vielleicht in Deine Planung des "internationalen Urkundenverkehrs" mitgeben. Ich hätte noch gerne kurzen privaten E-Mail-Kontakt mit Dir. Ist das möglich? Kannst Du meine E-Mail-Adresse sehen? Ich bin aber jetzt dann bald einmal für ein paar Tage nur schwer erreichbar. -- Apostille 19:32, 9. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Einsprüche gegen...[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Kenntnis hat Deutschland auch Einspruch gegenüber Ukraine erhoben. Zumindest genügt bei Dokumenten aus Ukraine eine Apostille nicht. --217.6.251.18 13:21, 25. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Das ist falsch. Auch bei Dokumenten aus der Ukraine genügt die Apostille vollauf (letzte eigene Erfahrungen von Juli 2011). Im Zweifelsfall sollte aber ohnehin immer der Webauftritt der deutschen Botschaft in dem betreffenden Land (hier also http://www.kiew.diplo.de) konsultiert werden. 95.109.195.107 22:23, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Seit dem 1.1.2014 ist der Einspruch von Deutschland gegen Peru zurückgenommen. (nicht signierter Beitrag von 155.250.255.142 (Diskussion) 18:58, 8. Jul 2014 (CEST))

Änderungsvorschlag von Hongkong - löschen?[Quelltext bearbeiten]

Seit dem 17. März 2007 ist ein langer Text, ein Änderungsvorschlag bez. EDV-Apostillen von China, resp. Hongkong, im Artikel. Meines Erachtens verwirrt der nur. Ausserdem ist er nicht belegt; er ist wohl gar nicht in der deutschen Sprache verfasst worden, im Artikel ist wohl eine Übersetzung.

Mein Vorschlag an die Fachspezialisten: weg mit dem Hongkongertext. Wenn der Originaltext irgendwo zu finden ist, eine Referenz dazu zu den EDV-Umstellungen setzen.

Danke (der Artikel hat mir geholfen, wusste nicht, was eine Apostille ist) -- T Schmid 10:49, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Habs geänderet, dieser Absatz ist wirklich irrelevant. -- 164.128.248.179 14:22, 28. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich spreche mich entschieden gegen die Löschung des "China-Absatzes" aus. Er ist für die die Vorschriften handhabenden Behörden von entscheidender Relevanz. Der gelöschte Passus ist daher bitte wieder einzufügen. Ich ersuche, daß diese Seite in Zukunft nur von Usern geändert wird, die auch eine zweckdienliche juristische Ausbildung haben. Mit Möchtegern-Schreibern ist in Fachgebieten nicht sehr gedient. -- 91.115.28.149 17:41, 28. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Hallo Mef.ellingen[Quelltext bearbeiten]

Das Beglaubigungswesen zählt zum Rechtsgebiet des Öffentlichen Rechts. Ich bitte Dich daher, diese Kategorie im Artikel zu belassen. -- 188.23.235.173 21:27, 6. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Hab die Kategorien wieder richtig gestellt. So daß sie für Österreich, Deutschland und die Schweiz stimmen. --W.vatter (Diskussion) 21:02, 29. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Kategorieeinträge sollten richtig heißen: "Völkerrecht, öffentliches Recht, Verwaltungsrecht und Urkunden" Alle anderen Einträge sind bitte zu entfernen.--W.vatter (Diskussion) 21:59, 2. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich habe den Link auf die Websites apostille.de und apostille.at gelöscht, da sie auf eine Werbeseite führen. Sie weitergehenden Erklärungen dienen nur dazu, daß "Interessenten" kostenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen sollen und sollten besser direkt in Wikipedia oder eine neutrale Website aufgenommen werden.

Neuer Web-Link, eingefügt von CarlMosel[Quelltext bearbeiten]

Der neue von CarlMosel eingefügt Web-Link sweist auf eine private, kommerziellen Zwecken dienende Internetseite eines Übersetzungsbüros. Sie entspricht nicht den hier geforderten juristischen Ansprüchen. Sie ist fehlerhaft und daher unbrfauchbar. Sie kann auch nicht den Aktualitätsansprüchen Wikipedias gerecht werden. Eine Lösung des Problems kann nur die Internetseite der Haager Konverenz sein, auf die aber bereits hier verlinkt ist. Ich erlaube mir daher, den neu beigesetzten Link wieder zu löschen. (nicht signierter Beitrag von 188.23.80.80 (Diskussion) 04:44, 30. Sep. 2014 (CEST))[Beantworten]

Völlig korrekte Löschung: solche Webseiten sind nach den WP-Regeln keine Belege sondern Werbung in privatem Interesse: >> WP:WEB. Gerne in Suchmaschinen !!ABER nicht WP zur Erhöhung der Trefferrate missbrauchen. --Paule Boonekamp (Diskussion) 19:25, 8. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]
Wenn der seinen Beitrag nicht signierende "Benutzer 188.23.80.80" sich so gut mit den "Apostillestaaten" auskennt, um die von mir eingefügte Website und dessen Länderliste als "fehlerhaft" zu bezeichnen, würde ich zumindest erwarten, dass er/sie uns an seiner/ihrer Expertise teilhaben lässt und beispielhaft einen Fehler nennt. "Fehlerhaft und daher unbrfauchbar", kann jeder zu allem sagen. Ohne Beleg ist diese Aussage tatsächlich "unbrauchbar". Außerdem: "Woher weiß "Benutzer 188.23.80.80", wie oft die von mir verlinkte Website aktualisiert wird? Hat er etwa den Administrationsbereich dieser Website gehackt und schaut sich dort regelmäßig den Bearbeitungs- und Aktualisierungsrhythmus an? Die vorgeschlagene "Lösung des Problems" erscheint mir auch nicht wirklich eine Lösung zu sein: Die Fragestellung eines normalen Wikipedia-Benutzers wird meines Erachtens sein: Ich habe eine Urkunde aus XYZ-Land. Gilt hier die Apostille-Regelung, ja oder nein? Ich fordere jeden Nutzer, der das hier liest, auf, auf Basis der "Internetseite der Haager Konverenz, auf die aber bereits hier verlinkt ist" (http://www.hcch.net/index_de.php?act=conventions.status&cid=41), innerhalb von weniger als 15 Minuten herauszufinden, ob im Verhältnis zu Deutschland oder Österreich die Apostille-Regelung für Indien gilt. (Die Antwort findet sich übrigens hier: STRG + F und "Indien": http://www.vieseltrans.eu/laenderliste-apostille-beglaubigte-uebersetzung.html).
Was das Sekundieren durch Benutzer "Paule Boonekamp" betrifft: Ich vermute er bezieht sich auf https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WEB und dort auf Einzelrichtlinie 4: "Vermeide Websites, bei denen der kommerzielle Charakter im Vordergrund steht. Reine Webshops verbieten sich per se, während Websites ohne oder mit nur wenig Werbung bevorzugt werden sollten." Hier steht klar, dass kommerzielle Internet-Seiten vermieden werden sollten. Gemeint kann nur sein, dass bei Vorhandensein eines gleichwertigen nicht-kommerziellen Angebotes, dieses dem kommerziellen Angebot vorzuziehen ist. Wenn eine Information nur bei einem kommerziellen Angebot zu finden ist, dürfte diese Richtlinie kaum bedeuten, dass den Wikipedia-Nutzern diese Information vorzuenthalten ist, weil sie auf einer kommerziellen Website steht. Das wäre eine Form der Zensur, wie sie etwa im Jugendschutz benutzt wird. Man möchte den unmündigen Nutzer davor schützen, auf kommerzielle Internetseiten gelockt zu werden und dort ausgebeutet zu werden. Ehrlich gesagt, kann ich diesen Fall hier kaum erkennen. Im Übrigen ist die von mir verlinkte Seite "ohne Werbung". Sie besteht rein aus zur Website selbst gehörigen Texten und Bildern, ohne irgendwelche Banner oder Verweise auf kommerzielle Angebote (außerhalb der Website selbst).
Fazit: Die von mir verlinkte Seite ist dazu geeignet, dem nach schnellem Informationsüberlick suchenden Wikipedia-Benutzer einen schnellen, aktuellen und korrekten Überblick über die konkreten Staaten zu bieten, für die die Apostille-Regelung im Verhältnis zu Deutschland und Österreich gilt. Ein vergleichbares solches Instrument ist mir nicht bekannt und wurde auch hier nie ins Spiel gebracht. Die verlinkte Seite selbst enthält keinerlei Werbung. Der Text der konkreten verlinkten Einzelseite enthält keinen Hinweis auf ein kommerzielles Angebot. Durch Anklicken der Menüs kann man zu einem kommerziellen Angebot gelangen, wenn man will. Die Wikipedia-Nutzer wie unmündige Kinder vor jedem auch noch so niederschwelligen kommerziellen Angebot peinlichst zu schützen, erscheint mir stark übertrieben. Eine Verlinkung, die den Informationsgehalt der Wikipedia ohne Nachteile stark erhöht, ist meines Erachtens richtig und brauchbar. Die Entfernung eines Links, die dem Wikipedia-Nutzer ein klar strukturiertes Informationsmittel mit dem Hinweis entzieht, die Information stände auf einer kommerziellen Website, ist meines Erachtens für mündigen Bürger das falsche Vorgehen. Deshalb bleibt der Link.--CarlMosel (Diskussion) 10:44, 17. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Werter Carl Mosel! Ich sehe hier außer Deiner Meinung keine weitere die Deinen Eintrag rechtfertigt. Nochmals zur Kenntnis die von Dir genutzte Webseite entspricht nicht den Anforderungen von WP:WEB: es ist eine Privatseite die eine Liste enthält die als Arbeitsprobe des Webseitenbetreibers gelten muss. >>Keine geeignete Quelle. --Paule Boonekamp (Diskussion) 09:33, 25. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Der Aussage von Benutzer "Boonekamp", dass die von mir verlinkte Website keine geeignete Quelle ist, muss ich widersprechen. Im Gegenteil ist die Quelle des "Auswärtigen Amtes" deutlich angegeben und korrekt verlinkt. Für die österreichischen Abweichungen sind in dem auf der verlinkten Seite angegebenen Link die entsprechenden Einträge im Bundesgesetzblatt angegeben. Lieber Benutzer "188.23.80.80": Bitte erst die Sachlage prüfen, bevor vorschnell Aussagen wie "fehlerhaft und unbrfauchbar" getätigt werden. Was im Übrigen die Korrektheit der dort enthaltenen Informationen betrifft, so wird sicher gerne Herr Winfried Werner-Wolf vom Referat 507 des Auswärtigen Amtes in Berlin mit Rat und Tat zur Seite stehen. Einzelrichtlinie 4 von WP:WEB sagt deutlich: "Vermeide Websites, bei denen der kommerzielle Charakter im Vordergrund steht. Reine Webshops verbieten sich per se, während Websites ohne oder mit nur wenig Werbung bevorzugt werden sollten." Das heißt konkret: "Websites ohne oder mit nur wenig Werbung sollten bevorzugt werden." Das heißt, Websites mit Werbung dürfen eingebunden werden, wenn es keine Alternative gibt! Was soll das schon anderes heißen? Ergo entpsricht die verlinkte Seite den Anforderungen. Was das Fehlen weiterer Meinung betrifft: Nun, wenn zwei gegensätzliche Meinungen vorhanden sind, dann kann man schon sagen, dass für eine der Meinungen "keine weitere" existiert. Da dies jedoch ein Dialog ist, der insbesondere vom Benutzer "Boonekamp" ausgelöst und betrieben wurde, dürfte dies wenig Aussagekraft haben. Also bitte, ein Aufruf an alle Wikipedia-Benutzer: Ihr wollt beispielsweise wissen, ob zwischen Deutschland oder Österreich und Indien die Apostilleregelung gilt, weil ihr ein behördliches Dokument aus Indien in Deutschland oder Österreich nutzen wollt. Gilt die Apostille-Regelung nun? Werft mal einen Blick hier rein in die von Benutzer "Boonekamp" favorisierten "nich-privaten" Links: http://www.hcch.net/index_de.php?act=conventions.status&cid=41, http://www.bmeia.gv.at/, http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/__Urkundenverkehr.html. Nun alles klar? Was ist die Antwort? Also los, schaltet euch in die Diskussion ein, liebe Wikipedia-Benutzer! --CarlMosel (Diskussion) 15:32, 25. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Na dann warten wir mal ab wer sich dzu äußert: egal ob Ja oder Nein. Die vorgenannte Begründung läuft an der Seite vorbei, wP gibt allgemeine Hinweise und für interessierte User sind schließlich die originalen Behördenwebseiten genannt - dort sind schließlich verbindliche Aussagen zu erfahren. Dazu sagt WP:WEB: „Vor dem Einfügen neuer weiterführender Weblinks sollte zunächst geprüft werden, ob die vorhandenen Weblinks den Zweck nicht bereits besser erfüllen. Sollte die Prüfung ergeben, dass der neue Link besser ist als ein bereits vorhandener und diesen ersetzen kann, dann sollte dieser entfernt werden, damit die Linkliste übersichtlich bleibt.“ --Paule Boonekamp (Diskussion) 18:05, 25. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Wie wären die LänderLinks. Naja - was heißt Test? es gibt in jedem Land und sicher auch in Österreich amtlich belegte und bicht auf einer Privatseite Verkreuztes … Soweit zu Deinem Seitenkommentar. --Paule Boonekamp (Diskussion) 11:37, 28. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Eine eigenartige Inflation redundanter Links, das entspricht auf keinen Fall WP:WEB! Tatsächlich ist kein Link dabei, der beispielsweise die Länder aufführt. Ich denke, Wikipedia sollte auch informativ im Sinne der Benutzer sein!--CarlMosel (Diskussion) 13:27, 28. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Weiterführende Links sind solche die demUser einen Weg zeigen. Links auf Listen deren aktualle Version nicht von WP aus präzisiert werden ind eben auch nicht weiterführend. Tscha -- --Paule Boonekamp (Diskussion) 11:42, 30. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Der obige Beitrag des Benutzers "Boonekamp" ist mir leider aus grammatischen und lexikalischen Gründen unverständlich. Was sind Listen, "deren aktualle Version nicht von WP aus präzisiert werden"? Ich bitte um Aufklärung. Vielleicht weiß ein anderer Benutzer, was das heißen soll?--CarlMosel (Diskussion) 18:28, 30. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
CarlMosel, eigentlich hast Du Recht, aaber: Würdest Du Dir nur ausschließlich aufgrund der Information einer privaten Webseite einen Urlaubstag nehmen und mit Deiner Liebsten zum hunderte Kilometer entfernten Konsulat fahren? Da relativiert sich doch der Zeitaufwand. --84.134.45.11 23:33, 2. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Wiege sagt zu CM: "Nun es sollte verständlich sein: dass von einem WP-User keine externen Webseiten geändert werden können" - ohne Hack. --Paule Boonekamp (Diskussion) 09:58, 4. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

WP:Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

WP:3M: Der Link, um den hier gestritten wird, ist nach WP:WEB nicht eindeutig auszuschließen. Der Link verweist als Quelle auf fabsits.heimat.eu/haaglaen.htm. Woher die dortigen Angaben stammen ist leider nicht ohne Weiteres prüfbar. Wenn dargelegt werden kann, woher die dortigen Angaben stammen und das diese Quelle aussagekräftig ist, dann kann der Link in den Artikel. Denn auch eine private Website kann hohe Qualität haben. Es ist zwar eher unerwünscht solche Seiten zu verwenden, aber verboten ist es nicht! 141.90.9.62 12:31, 2. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Die obige Aussage ist in weiten Teilen leider falsch. Ich empfehle dem Benutzer "141.90.9.62" die entsprechenden Informationen auch tatsächlich ganz durchzulesen. Mal schauen, was die "Dritte Meinung" zu diesem Vandalismus-Fall weiter erbringt. Bitte die entsprechende Seite vollständig lesen, nicht auszugsweise!--CarlMosel (Diskussion) 14:21, 2. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Woher denkst Du Dir sicher sein zu können, was ich gelesen habe und was nicht? Ich wollte eine goldene Brücke bauen, damit der Link in den Artikel aufgenommen werden kann. Nachdem Dir die Abrissbirne lieber ist: 3M Der Link ist aufgrund fehlender weiterführender Quellen ungeeignet für den Artikel. Weiterhin scheint der Benutzer, der ihn im Artikel haben möchte, ein anderes Ansinnen zu vertreten als den Artikel enzyklopädisch wertvoller zu gestalten. 141.90.9.62 12:01, 4. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

@CarlMosel: Fasse Dich bitte kürzer. Meine Dritte Meinung: Man kann grundsätzlich schon private Webseiten verlinken. Speziell bei http://fabsits.heimat.eu/ fehlen jedoch vertrauensbildende Elemente, wie ein Impressum, die Angaben wie die Daten ermittelt wurden und in welcher Beziehung der Verfasser zum Thema steht. Daher nicht verlinkbar. Warum gibt es für die Daten keine offizielle Seite? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:04, 2. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Lieber Benutzer "Siehe-auch-Löscher": Grundsätzlich vielen Dank für deine dritte Meinung! Leider geht es auch hier durcheinander: Die Informationen, für welche Länder die Apostille-Regelung gilt,sind durch das Auswärtige Amt belegt. Das soll nicht verlinkbar sein??? Ist ein Urteil des Verfassungsgerichts dann auch eine unbedeutende Rechtsmeinung von Amateuren? Bitte schreibt doch nicht einfach voneinander ab, sondern prüft die Seite, um die es geht. Auch die Aussage "Warum gibt es für die Daten keine offizielle Seite?" hilft wenig. Genau diese konstruktive Arbeit fehlt: Gibt es denn eine? Ja, wer beteiligt sich denn an der Verbesserung des Artikels? Recherchearbeit ist angesagt, nicht Lösch-Vandalismus.-CarlMosel (Diskussion) 19:59, 2. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Es gibt offizielle Seiten, aber die findet Carl Mosel nicht überzeugend. --Paule Boonekamp (Diskussion) 19:55, 2. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Bitte die Links angeben, aus denen sich in angemessener Zeit die konkreten Staaten erkennen lassen, für die die Apostilleregelung gilt--CarlMosel (Diskussion) 19:59, 2. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
[1] --DerHandelsreisende (Diskussion) 21:15, 2. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Man sieht: es geht doch.--CarlMosel (Diskussion) 21:35, 2. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Nanu? Wie jetzt? Das war doch meine Ansicht schon seit 29. Jul. 2008, 13:39‎ --Paule Boonekamp (Diskussion) 09:53, 4. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Zuständigkeitswechsel ab 2023[Quelltext bearbeiten]

Es gab ein Zuständigkeitenwechsel vom Auswärtigen Amt zum Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten ab dem 01.01.2023 für den Bereich Apostille und Legalisation. URL: https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen

Juppaqa (Diskussion) 10:36, 17. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]