Diskussion:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Die AU-Bescheinigung soll umgangssprachlich auch als Krankenschein bezeichnet werden? In D habe ich das noch nie gehört.

Zweifel am enzyklopädischen Gehalt später eingefügter Informationen[Quelltext bearbeiten]

Die im Artikel enthaltenen beiden letzten Textabschnitte halte ich für diskussionswürdig. Sie gehören aus folgenden Gründen in meinen Augen näher erörtert:

  • Der ursprüngliche Artikel befasste sich ausschließlich mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im engeren Sinne und trägt deshalb auch den Rechtshinweis. Rechtlichen Gegebenheiten halten die aufgezeigten Ausführungen nach meiner Einschätzung nicht immer Stand.
  • Es werden viele Vermutungen geäußert. Die wikipedia-Einträge sind demgegenüber tatsachenorientiert und weniger ein Instrument der Meinungsbildung. Meinungen gehören auf die Diskussionsseite.
  • Ich bezweifle die Neutralität der kritisierten Textpassagen. Wenn Arbeitgeber- und Ärztesicht aufgezählt werden, gehört auch die Sicht der Arbeitnehmer oder ihrer Gewerkschaften hier präsentiert.
  • Im Arbeitgeberabschnitt ist schon der erste Satz ein Fiasko: Wenn es den Arbeitgeber nichts angeht, bedarf es des ganzen restlichen Abschnittes doch nicht mehr. Dann ist allein der erste Satz die ausschlaggebende Information.
  • Oder in Absatz 4: Was nützt mir eine Empfehlung zur Grippeschutzimpfung, wenn ich einen Beinbruch habe? Kein Arbeitgeber wird sich solcherart blamieren.
  • Das Thema Privatdetektiv (in Absatz 6) hat nun ja gar nichts mit der eigentlichen Arbeitsunfähigkeit zu tun. Da geht es um das Thema Arbeitsvertrag und dort ist es längst bei den fristlosen Kündigungssituationen beschrieben.
  • Auch für Kleinbetriebe gelten die Bestimmungen in Gesetzen und Tarifverträgen. Was soll die Aufforderung, über diese Bestimmungen hinwegzusehen? Ich bezweifle im übrigen, ob vielfach schon dem Arbeitnehmer ein Handy auf Betriebskosten bereitgestellt wird (Absatz 8).
  • Die Abgabe von Prognosen über beispielhafte Krankheitsverläufe in Absatz 10 halte ich für fragwürdig und es ermangelt gegenwärtig einer empirischen Untermauerung zur Nachprüfparkeit der Aussagen. Da wären Quellenangaben des Verfassers hilfreich.
  • Ich bestreite die verallgemeinerte Behauptung, dass es einzustellende Leute geben soll, deren Streben auf das Erlangen von Arbeitsunfähigkeitstestaten ausgerichtet sein soll. So liest sich das in Absatz 11. Das Thema Arbeitszeugnis passt wirklich nicht hierher.
  • Die Ausführung zu Empfehlungsschreiben im folgenden Absatz ist, soweit mir aus meinem Arbeitsbereich bekannt, kein ernsthaft diskutierter Vorschlag und hat daher im Lexikon aktuell keinen Platz.
  • Selbstständige erhalten keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Ausführungen zu deren Krankheitshäufigkeit sind daher hier schlicht überflüssig.
  • Ich bezweifle, ob den Abschnitt ein Arzt mit seinem Fachwissen geschrieben hat.
  • Der letzte Absatz ist nach meiner Meinung pure Polemik. Wiki braucht als seriöse Informationsquelle auch keine Gags.

Ich bitte andere Interessierte um ihre Meinungsäußerungen. Das Lemma eignet sich nun wirklich nicht, alles Mögliche mit irgendeinem Bezug zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hier rein zu packen. Mit freundlichen Grüßen --Aloiswuest 23:32, 29. Nov 2005 (CET)

    • Selbsttändige, die freiwillig gesetzlich mit Krankengeldanspruch versichert sind, können durchaus AU-Bescheinigungen erhalten. Das ist aber auch schon der einzige Punkt, dem ich nicht zustimme.--Thomas S. QS-Mach mit! 00:00, 30. Nov 2005 (CET)
Die nachträglich hinzugefügten Absätze sollten einfach entfernt werden. Sie sind, wie Aloiswuest sehr ausführlich begründet hat, unenzyklopädisch geschrieben, passen teils nicht zum Thema und alles in allem Theoriefindung.--Thomas S. QS-Mach mit! 23:40, 29. Nov 2005 (CET)
Habe die beiden Absätze entfernt.--Thomas S. QS-Mach mit! 23:37, 30. Nov 2005 (CET)

Im Vergleich mit anderen Tagen montags - ein Drittel aller Krankschreibungen -... Studie Gmünder Ersatzkasse - falls relevant, bitte ansehen; zit. nach FR, 16.1.2009, S. 15. --Sieben 15:48, 9. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[Quelltext bearbeiten]

Kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf für Familienversicherte Kinder ausgestellt werden? Beispielsweise erw. Kind ist kostenlos familienversichert und benötigt eine AU-Bescheinigung für eine Schule? --Martinvoll 18:33, 24. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hierher verschoben. Neue Beiträge gehören gemäß WP:DS unten angefügt. --Aloiswuest 20:44, 24. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ein Schüler ist kein Arbeitnehmer und verrichtet keine Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrages. Was die Schule benötigt, ist ein ärztliches Attest. Im konkreten Fall gibt der Arzt Auskunft, wir machen hier keine Beratung. Es grüßt freundlich --Aloiswuest 20:44, 24. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

ZDF.reporter vom 9.9.2010: Test: Schreiben Hausärzte auf Wunsch krank?[Quelltext bearbeiten]

Wollen wir den folgenden Sachverhalt im Artikel benennen ? --Neun-x 08:14, 20. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

reporter.zdf.de - ein Beitrag von von Dara Hassanzadeh

Urheberrechtlich geschützten Text entfernt. --Aloiswuest 13:47, 20. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]
Zur Frage selbst: Nein. Einzelfälle haben in einem enzyklopädischen Beitrag in der Regel nichts verloren. Der Hinweis auf das Problem auf dieser Diskussionsseite erscheint mir ausreichend. --Aloiswuest 13:47, 20. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Patient ist Mitglied der GKV[Quelltext bearbeiten]

Nach gezielter Rückfrage heute bei meiner Krankenkasse (TKK) wurde mir mitgeteilt, dass der hier zitierte Gerichtsbeschluss von 2004 bereits durch einen neueren Beschluss "aufgehoben" sei und nun doch der Patient die Seite 1 der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorlegen müsste. Dies würde allerdings auch per Fax oder Mail (Scan) möglich sein. Also bitte nicht darauf verlassen, was hier im Wiki steht, sondern sicherheitshalber nochmal bei der eigenen KK nachfragen. Es wäre gut, wenn hier jemand den Abschnitt rechtlich einmal überprüfen würde und entsprechend anpassen könnte. --Gerhard 12:40 25. März 2014 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 109.47.3.184 (Diskussion))

Patient ist Mitglied der PKV[Quelltext bearbeiten]

Eigentlich ist hier nur die freitextliche Version zulässig, bei dem dreiteiligen "gelben Schein" handelt es sich um einen kassenärztlichen Vordruck, der von der Gemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird und eigentlich nicht für Privatpatienten zweckentfremdet werden sollte. So verhält es sich mit fast allen kassenärztlichen Vordrucken. Eine Quelle habe ich dazu nicht gefunden, weiß da jemand mehr? --Nightmare07 18:27, 14. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Urteil des BAG zur Recht des Arbeitegbers, ab dem ersten Krankheitstag ein Attest zu verlangen[Quelltext bearbeiten]

Folgende Diskussion von meiner Diskussionsseite füge ich zur Dokumentation hier ein, da sie inhaltlich hierhin gehört:

Ich habe Deine Änderungen wieder zurückgesetzt. Warum?

  • Informationsvernichtung (die neue Version enthielt zahlreiche wichtige Informationen nicht mehr, im Wesentlichen bestand der Edit nur aus Entfernen von Information aus einem eher noch nicht überfrachteten Text)
  • fehlende Belege (Du hast eine durch WP:Belege relativ gut belegte Version durch völlig unbelegte eigene Aussagen ersetzt. Bitte ersetze Aussagen - aber generell nur durch sorgfältig belegte andere Aussagen
  • generell bot sich mit das Bild, dass Du differenzierte Aussagen durch eine grob-simplifizierende Version ersetzt hast.

daher alles in allem ein Edit der eher in die falsche Richtung ging. Gruss Andreas König (Diskussion) 21:52, 14. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Die von mir gelöschten Informationen sind für das Thema unwesentlich. Der Artikel behandelt das Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das ist nicht in erster Linie ein arbeitsrechtliches Thema. Deshalb gehört hier nicht eine Darstellung des Unterschieds hinein zwischen dem gebundenen Ermessen nach § 106 Gewerbeordnung und dem freien Ermessen durch die "lex spezialis" des § 5 EGZG. Ich habe nur keine relevanten Belege gelöscht. Da du meinen Beitrag unmittelbar nach dem Erstellen wieder rückgängig gemacht hast, hast du diese inhatlichen Fragen offensichtlch nicht reflektiert. --Esab (Diskussion) 21:59, 14. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Ich muss hier leider Esab recht geben. Das BAG hat sich eben mit der Problematik beschäftigt und geurteilt, dass kein gebundenes Ermessen vorliegt. Die spezifische Auseinandersetzung des BAG mit dem Thema ist tatsächlich nicht für die AU relevant. Die diesbezüglichen Belege sind ausreichend vorhanden. Für den lexikalischen Leser und Nichtjuristen dürfte die gekürzte Fassung verständlicher sein. (Man hätte aber auch die Langversion belassen können. Mit Verlaub, ich denke es geht hier um die goldene Ananas. Also einigt Euch friedlich. Grüße --Partynia RM 23:10, 14. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Warum tut es dir leid, dass du mir Recht geben musstest? --Esab (Diskussion) 23:17, 14. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich bedauerte, dass ich einem von Euch beiden Recht geben muss. --Partynia RM 13:39, 15. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

gelber Schein heute oft rosa[Quelltext bearbeiten]

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden heute meistens nicht mehr auf den gelben Durchschreibebogen erstellt, da in vielen Praxen der dafür notwendige Nadeldrucker nicht (mehr) vorhanden ist. Die Formulare für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Laserdrucker haben nun eine rosa Farbe. Der Artikel sollte dahingehend angepass werden. --82.113.106.107 11:01, 29. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]

Benutzt der Arzt Vordrucke für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, so gilt die Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung. Darin ist verbindlich geregelt, dass für den Flächendruck der Ausfertigungen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die Krankenkasse und für den Arbeitgeber die gelbe Farbe zu verwenden ist.
Hat der Arzt eine entsprechende Genehmigung, so kann er die AU-Bescheinigung selbst unter Verwendung einer zertifizierten Praxissoftware auf einem Blankoformular mit einem Laserdrucker drucken. Dazu muss er ein speziell entwickeltes Sicherheitspapier verwenden, damit Fälschungen von AU-Bescheinigungen verhindert, zumindest aber erschwert werden. Dieses Sicherheitspapier hat eine blassrosa Farbe und ein Wasserzeichen.--Arpinium (Diskussion) 00:31, 30. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]

Und wenn man bettlägerig ist?[Quelltext bearbeiten]

Was ist, wenn man aufgrund einer heftigen Grippe bettlägerig ist, und zu schwach ist, und zu hohes Fieber hat, um durch die windige Kälte zum Arzt zu gehen, und sich dort stundenlang zusammen mit anderen an ansteckenden Infektionskrankheiten leidenden Patienten ins Wartezimmer zu setzen und (unter Inkaufnahme des Risikos auch noch von anderen im Wartezimmer sitzenden Patienten mit deren Bakterien und Viren angesteckt zu werden, und sich so eine multiple Infektion zuzuziehen) stundenlang auf eine Begutachtung durch den Arzt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu warten? Kann der Arbeitgeber einen dann einfach rausschmeißen? Sollte man in solchen Fällen (um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden) vielleicht am Besten telefonisch einen Notruf (110) absetzen, und sich mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus bringen lassen? Oder hat man einen Rechtsanspruch darauf, daß der Arzt in solchen Fällen zu einem nach Hause ans Krankenbett kommt, und einem dort ein Attest ausstellt? (Medikamente helfen in solchen Situationen meistens wenig, und die (bei Ärzten beliebten) Antibiotika helfen gegen Grippeviren gar nicht, so daß strengste Bettruhe meist die beste Therapie ist.) Und wie sieht es bei starken Depressionen aus, bei denen man zu niedergeschlagen ist, um sich aufzuraffen zum Arzt zu gehen? In Norwegen geht man solche Probleme wohl etwas intelligenter an, indem man sich dort eine Woche selber auskurieren darf, und erst ab der zweiten Woche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht, siehe: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/ueberfuellte-arztpraxen-laenger-krankfeiern-ohne-gelben-zettel-a-1018720.html --87.155.40.144 16:08, 16. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Vorlegen der AU[Quelltext bearbeiten]

"Die Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit (Arbeitsunfähigkeit) muss dem Arbeitgeber nach deutschem Arbeitsrecht spätestens an dem Arbeitstag vorliegen, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt, kann jedoch vom Arbeitgeber auch schon früher verlangt werden (§ 5 EFZG)."

Der letzte Teil ist falsch. Der AG darf nur verlangen, dass bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung vorgelegt werden muss, nicht jedoch, dass diese am ersten Tag vorgelegt werden muss. Es gilt weiterhin der dritte Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dies wird üblicherweise verlangt, wenn ein Arbeitnehmer die Nutzung der "Karenztage" über Maßen strapaziert (also ständig für 1 bis 3 Tage ohne "gelben Schein" krank ist). (nicht signierter Beitrag von 141.6.11.25 (Diskussion) 12:20, 10. Dez. 2015 (CET))[Beantworten]

Bescheinigung für Mitglieder der Privaten Krankenversicherung[Quelltext bearbeiten]

Diese Überschrift ist irreführend, denn auch ein gestzlich Versicherter kann eine Privatpraxis aufsuchen und dort eine AU-Bescheinigung erhalten. Er muss dann die ärztliche Leistung selbst bezahlen. Dies sollte im Artikel geändert werden. --217.87.97.146 17:12, 7. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

Wer darf die Bescheinigung ausstellen?[Quelltext bearbeiten]

Welche Ärzte dürfen die Bescheinigung ausstellen und warum dürfen Krankenhausärzte das nicht tun (so wie sie auch keine Rezepte ausstellen dürfen)? --Nicor (Diskussion) 22:49, 6. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

Wie ist die Sachlage bei Krankenhausaufenthalt? Diese Info fehlt. Nach einem schweren Unfall kann man sich kaum selber kümmern... -- Michael S. Berg (Diskussion) 16:59, 9. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Welchen Zwecken dient die Vorlage der AU beim Arbeitgeber?[Quelltext bearbeiten]

Klar, sie ist ein Attest von autorisierter Seite (dem Arzt) über die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Sie dient dem AN als Beweis seiner Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann sie in eventuellen Streitigkeiten mit dem AN oder ggf. gegenüber Dritten (Regressansprüche, U1) verwenden.

Erfüllt die AU weitere Zwecke, _muss_ der AG insbesondere auf der AU bestehen? Oder kann er auf die AU auch verzichten und dem AN einfach glauben, wenn er die AU für die oben genannten Zwecke nicht oder nicht länger benötigt?--ULupus (Diskussion) 00:30, 11. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Telefonische Krankschreibung[Quelltext bearbeiten]

Fehlt im Artikel nicht ein Abschnitt über die telefonische Krankschreibung? --Longinus Müller (Diskussion) 21:35, 20. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]