Diskussion:Außer Dienst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

ehemalige Abgeordnete sind nicht "a. D."[Quelltext bearbeiten]

Ich habe häufiger bei ehemaligen Abgeordneten der Länder und des Bundestages gesehen, dass diese als "Bundestagsabgeordneter a. D." genannt werden, beispielsweise bei Ankündigungen als Referenten bei Vorträgen. Das ist natürlich Unsinn, denn "außer Dienst" kann man nur sein, wenn man jemals "in Dienst gestellt" wurde: Dieses trifft nur auf Beamte der Länder und des Bundes zu. Abgeordnete hingegen sind keine Beamten, sie haben auch keinen Arbeitgeber, sondern erwerben ihr Mandat durch Wahl. Wer also kein Abgeordneter mehr ist, ist höchstens "ehemaliger Bundestagsabgeordneter", keinesfalls aber "a. D."; da dieses wie erwähnt oft falsch gemacht wird, werde ich einen kleinen Satz in den Hauptartikel setzen dazu. --GeoTrinity 02:33, 11. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

außer Dienst und im Ruhestand[Quelltext bearbeiten]

Hallo, die Beamtengesetze (Bund und Länder) regeln das Führen Amtsbezeichnungen. Danach müssen aus dem Dienst Ausgeschiedene (egal ob per Erreichen des Ruhestandes oder aus sonstigen Gründen) bei Verwendung ihrer Amtsbezeichnung den Zusatz "außer Dienst" oder "a. D." hinzufügen.

Einen Zusatz "i. R." findet man in den Beamtengesetzen nicht. Eine solcher frei gewählter Zusatz könnte damit für den aus dem Amt Ausgeschienenen kein Ersatz sein für die zwingende Vorschrift, "a. D." der Amtsbezeichnung hinzuzufügen.

Im übrigen: Gibt es irgendeinen Beleg für die Behauptung: "Bei Erreichen der Altersgrenze wird der Zusatz a.D. nicht mehr verwendet, sondern stattdessen i.R.". ".. wird nicht mehr verwendet .. " ist eine lapidare Behauptung, die auch einer Fundstellensuche im Internet (z. B. nach Regierungsdirektor a. D. versus Regierungsdirektor i. R.) standhält.

Ich habe leider bisher noch keinen Beleg gefunden, dass "i. R." überhaupt als amtlich richtige Form verwendet werden darf, wäre aber dafür dankbar. Das einzige, was man vereinzelt findet, ist die ich denke irrtümliche Angabe von "i. R." statt "a. D." Ein richtig konkreter Beleg wäre die Angabe einer amtlichen Quelle mit z. B. einer Aussage, dass von dem in den Beamtengesetzen verpflichtend gemachten Zusatz "a. D." abgewichen werden kann, etwa wenn die Altersgrenze erreicht worden ist.

Für eine Antwort wäre ich dankbar. --92.75.144.19 14:32, 19. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Schweiz: Schreibweise?[Quelltext bearbeiten]

Hallo Weiacher Geschichte(n), im Abschnitt zur Schweiz hast Du geschrieben "aD" bzw. "alt Gemeindeschreiber". Die Bezeichnung kennen wir auch in Deutschland, allerdings heißt es hier dann zum Beispiel "Alt-Bundeskanzler" (groß und mit Bindestrich). Ist die korrekte Schreibweise in der Schweiz wirklich so wie von Dir angegeben, auch "aD" ohne Punkte? Vielen Dank für eine Antwort und die Ergänzung zur Schweiz allgemein. GeoTrinity (Kontakt) 13:03, 14. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Ergänzung: Ich habe die bisher fehlende Kategorie Amtsbezeichnung (Schweiz) angelegt und mit diesem Artikel verlinkt. GeoTrinity (Kontakt) 13:15, 14. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]

Bin sehr selten auf Wikipedia eingeloggt. Daher erst jetzt Rückmeldung. Ja, es das ist in beiden von Dir genannten Fällen so. Die Bezeichnung a D (zuweilen zusammen geschrieben, meist aber so wie vorstehend) erfolgt ohne Punkte. Zumindest in der Armee ist das nach heute geltendem Reglement fix so geregelt. Noch im Zweiten Weltkrieg waren da überall Punkte. Bspw. für damals Ter. Rgt. 314 würde heute Ter Rgt 314 geschrieben (so es diesen Verband gäbe). Die Bezeichnung für ehemalige Amtsträger, bspw. alt Gemeindeschreiber, alt Regierungsrat, etc., ist etwas veraltet, wird aber nach wie vor so gehandhabt. --WG(n) (Diskussion) 17:03, 31. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]