Diskussion:Audiatur et altera pars

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Könnte man da nicht noch was historisches einarbeiten? Wann und von wem wurde "Audiatur et altera pars" das erste mal verwendet? Gab es das schon bei den alten Römern?

„Eenes Mannes Rede ist keenes Mannes Rede, man muß sie hören alle beede“ - trotz Zitat: Sind wir wirklich schon so tief gesunken, dass wir einen römisch-rechtlichen Grundsatz nicht angemessen würdigen können ? --Nocturne 21:38, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Na klar, gab es auch schon bei denen! -- Rabax63 20:17, 20. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

"alle am Prozess Beteiligten zu hören hat"[Quelltext bearbeiten]

ich denke mal, es geht nur um den Angeklagten (und bei Jugend- und HW-Sachen [wenn noch nicht altersentsprechend entwickelt] auch um die Jugendgerichtshilfe sowie bei Nebenkläger die selbigen oder dessen NK-Vertreter.). Wie ist das ursprünglich gemeint gewesen? --2A01:C23:BC14:500:64D5:8332:CAB:91CB 20:08, 27. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]

Der Grundsatz gilt nicht nur in Strafsachen. Ursprünglich waren alle Prozesse Parteiprozesse. Daher meinte er ursprünglich, dass alle Prozessparteien zu hören seien.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 02:30, 12. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]