Diskussion:Auswärtiger Ausschuss

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Namen Vorsitzender[Quelltext bearbeiten]

Petr Bystron wäre meines Wissens Vorsitzender, zumindest gewesen. Wieso wäre hier nichts dazu zu lesen? (nicht signierter Beitrag von 89.8.129.102 (Diskussion) 21:21, 9. Aug. 2021 (CEST))[Beantworten]

Namen prüfen!?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es für die Namen bei "Linke" und "Grüne" Belege? (nicht signierter Beitrag von 213.147.164.38 (Diskussion) 06:13, 30. Dez. 2020 (CET))[Beantworten]

Funktionen, Korrektur[Quelltext bearbeiten]

Die Liste und Aufzählung ist falsch. Petr Bystron sollte der Vorsitzende des Ausschusses sein. Zumindest 2020 und vermutlich ab 2017. (nicht signierter Beitrag von 213.147.164.38 (Diskussion) 05:49, 30. Dez. 2020 (CET))[Beantworten]

Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Verschiebung von "Auswärtiger Ausschuss" zu "Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten" nicht für sinnvoll und hätte auch eine vorherige Ankündigung auf dieser Seite begrüßt. Es ist richtig, dass das GG in Art. 45a davon spricht, dass ein Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten einzurichten ist. Damit ist ja aber noch nicht gesagt, dass er auch so heißen muss. Einen GG-Kommentar habe ich jetzt leider nicht zur Hand. Beim Bundestags selbst firmiert dieser Ausschuss jedenfalls als "Auswärtiger Ausschuss" [1] und gibt auch unter diesem Namen seine Beschlussempfehlungen ab [2]. Auch in der Öffentlichkeit ist er als Auswärtiger Ausschuss bekannt. Die Verschiebung sollte m.E. daher rückgängig gemacht werden. --TMFS 10:39, 18. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich hab das mal zurückverschoben. Die Namenskonventionen orientieren sich am Sprachgebrauch, nicht an amtlichen Verlautbarungen. Der Ausdruck "auswärtiger Ausschuss" ist bei weitem der gebräuchlichste, also auch für das Lemma entscheidend. sebmol ? ! 10:44, 18. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich als Missetäter muss zugeben, dass ich die Namenskonventionen nicht beachtet hab, tut mir Leid! Asche auf mein Haupt! TMFS, deine Argumentation ist schlüssig, aber wo bekommen wir jetzt den offiziellen Titel her? --Skyman gozilla Bewerte mich! 22:19, 18. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Damit die Verschiebung in Zukunft nicht mehr nötig wird: Der Ausschuss heißt offiziell "Auswärtiger Ausschuss". Daran ändert auch die andere Formulierung in der Verfassung nichts. Staatsrechtlich hieße das: Der Auswärtige Ausschuss ist der "Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten" im Sinne des Art. 45a. Der Hintergrund für die Abweichung ist, dass 1949 die Bezeichnung des Außenministeriums, des später unter dem alten Namen wiederbegründeten Auswärtigen Amtes, nicht genau feststand. --DaQuirin 03:47, 9. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich vermute, dass es sich beim * um den Hinweis handelt, dass der oder die Abgeordnete Sprecher*in für seine Fraktion ist. Der Hinweis fehlt aber im Artikel. --Paintdog (Diskussion) 23:22, 26. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]