Diskussion:Bürgerrecht

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Widerspruch in der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

"Zu den Bürgerrechten in einer Demokratie gehören beispielsweise das Wahlrecht und alle anderen Grundrechte." Absatz 1
"Bürgerrechte bilden zusammen mit den Menschenrechten die Grundrechte nach dem Grundgesetz." Absatz 4
Meiner Meinung nach widersprechen sich diese beiden Sätze. das eine wird behauptet zB: Wahlrecht + Grundrecht = Bürgerrecht und das andere mal wird behauptet Bürgerrecht + Menschenrecht = Grundrecht. Welche der beiden Aussagen ist nun richtig?
89.246.181.251 20:54, 13. Mär. 2008 (CET) Ich denke; meine Aussage dazu ist richtig. Also; weder, noch, ist, eine der Aussagen; richtig..-- Johnix 05:08, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

"Bürgerrecht + Menschenrecht = Grundrecht" ist die einzig richtige Aussage, alles andere ist falsch. Ich sehe darin auch keinen Widerspruch zu den Aussagen in Absatzen 1 und 4. --Ekkehart Baals 11:22, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Welches ist das wichtigste Bürgerrecht?[Quelltext bearbeiten]

Eintrag bestand zuvor.

Sind die Bürgerrechte in allen demokratischen Staaten gleich oder bestehen Unterschiede? Vorallem die Deutschland, Österreich und die Schweiz haben doch bestimmt nicht identische Verfassungen oder? Sollte man das nicht ein bisschen ausführlicher werden und vielleicht auch Abgrenzungen vornehmen? --ostlicht 16:16, 24. Jun. 2008 (CEST)

Informationsfreiheitsgesetz, Einwohnerfragestunde im Rat und §24 GO[Quelltext bearbeiten]

Wo und wie kann auf diese 'Bürgerrechte' hingewiesen oder verlinkt werden? Hier? Tenrix - 84.62.158.221 14:07, 24. Jan 2006 (CET) www.dejure.org-- Johnix 05:03, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Verlust der Bürgerrechte?[Quelltext bearbeiten]

Wie ist das nun, wenn eine Person verurteilt wird und ins Gefängnis kommt? Denn dort hat er eingeschränkte Möglichkeiten nur und zb dürfen andere, auch das Personal, denjenigen mit 'du' ansprechen. Wie nennt man den Zustand dann? 78.52.156.246 20:12, 23. Okt. 2007 (CEST) Im Zustand, des Inhaftierten, hat man sämtliche Bürgerrechte; verloren. Ein Bürger, hat Heute, in der Regel; einen Personalausweis, ein Inhaftierter, nicht. Es gibt auch ausserhalb, des Gefängnisses, keine Möglichkeit; sich rechtlich, gegen ein Du; zu verwahren; ausser man ist Beamter.-- Johnix 05:03, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Rechte und Pflichten[Quelltext bearbeiten]

Rechte erfordern Pflichten. Aufgrund der Transferierbarkeit von Guthaben kann heute ein lokales Bürgerrecht global ausgeübt werden. Wie definiert sich ein "Bürgerrecht" zum Begriff Bürger (http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrger) in einem Globalisierungsszenario ? Darauf geht der Artikel nicht ein. D.h. bitte ein Absatz zu "Rechten und Pflichten" --GeoMark 12:28, 19. Aug. 2008 (CEST) In jedem Land der Erde, werden die Menschenrechte, anders, oder gar nicht in Gesetze gefasst. Ich wüsste nicht, das es schon Weltgesetze gäbe.-- Johnix 05:03, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Welche Bürgerrechte gelten eigentlich noch?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es dazu einen Artikel?--93.233.12.41 09:03, 1. Feb. 2010 (CET) www.dejure.org, dort sind alle Gesetze zu finden. Alle Gesetze, sind Bürgerrechte, bzw. Pflichten. Z:B. Pflicht zur Hilfeleisung, bei Lebensbedrohung, aus dem GG.-- Johnix 05:03, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Bürgerrecht Heute ist; in Gesetze umgewandeltes; Menschenrecht[Quelltext bearbeiten]

So habe ich es gelernt. So schützen Gesetze ja eigentlich nicht. Sondern Gerichte sollen für nachträglichen Ausgleich sorgen, so Gesetze; verletzt wurden. So zum Beispiel; beim Recht auf Leben aus dem Menschenrecht, ist der Paragraph Mord aus dem StGB, eines der Gesetze, mit dem das Recht auf Leben, vergegenwärtigt; wurde, in der Rechtsprechung. -- Johnix 05:03, 19. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Freiheitsrechte[Quelltext bearbeiten]

Könnte jemand mal erklären, was der Unterschied zwischen Bürgerrechten und Freiheitsrechten ist? Dank und Gruß, --Oreg 12:58, 11. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Das würde mich auch mal interessieren. (nicht signierter Beitrag von 91.44.30.142 (Diskussion) 02:38, 22. Jul 2012 (CEST))

Reichstagsbrandverordnung[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Kritiker von der Fachhochschule Ulm vergleichen die neuen Vorschriften in den USA und in Deutschland mit der Gesetzgebung im Deutschen Reich nach dem von den Nationalsozialisten inszenierten Brand im Reichstag, der sogenannten "Reichstagsbrandverordnung" von 1933." ist sehr harter Tobak.

Ich konnte mich nicht daran erinnern, dass dies in Deutschland nach 9-Eleven so war und gehe doch sehr davon aus, dass eine solche Parallele zu einem Aufschrei in der Presse geführt hätte. Als bin ich der Quellenangabe gefolgt (http://www.rz.fh-ulm.de/projects/datsusi/R0304_5.html) und erstaunlicherweise wird dort der Vergleich der Reichstagsbrandverordnung mit dem amerikanischen Patriot Act und eben nicht mit den deutschen Gesetzesänderungen gezogen. Das sollte also angepasst werden. --212.65.1.102 11:37, 23. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Die Historie ist sehr dürftig und der Bezug auf mittelalterlichen Stadtrechte zu eng gefasst. Bürgerrechte wurden in Deutschland noch bis weit ins 19. Jahrhundert erworben. --212.65.1.102 11:42, 23. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

Hallo IP 212.65.1.102, du hattest am 23. März 2011 folgenden "Einzelnachweis" eingetragen:
Der Satz "Kritiker von der Fachhochschule Ulm vergleichen die neuen Vorschriften in den USA und in Deutschland mit der Gesetzgebung im Deutschen Reich nach dem von den Nationalsozialisten inszenierten Brand im Reichstag, der sogenannten "Reichstagsbrandverordnung" von 1933." ist sehr harter Tobak. Ich konnte mich nicht daran erinnern, dass dies in Deutschland nach 9-Eleven so war und gehe doch sehr davon aus, dass eine solche Parallele zu einem Aufschrei in der Presse geführt hätte. Als bin ich der Quellenangabe gefolgt (http://www.rz.fh-ulm.de/projects/datsusi/R0304_5.html) und erstaunlicherweise wird dort der Vergleich der Reichstagsbrandverordnung mit dem amerikanischen Patriot Act und eben nicht mit den deutschen Gesetzesänderungen gezogen. Das sollte also angepasst werden“. 212.65.1.102 11:37, 23. Mär. 2011 (CET)
Ausdrücke wie "harter Tobak", "9-Eleven" gehören nicht in eine Enzyklopädie. Bitte formuliere das sachlicher, angemessener und setze dann den Einzelnachweis zurück mit der Quellenangabe. Danke. Freundliche Grüße, --F2hg.amsterdam 17:17, 10. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Hmmm, mir scheint der Vergleich auch reichlich stark, geradezu übertrieben. Nazi-Vergleiche werden ja in der Regel nicht gemacht um zwei Gegenstände des Interesses zu vergleichen (Z.B. die Geburtenrate in Dt 33-45 mit der Südafrika) sondern um etwas verächtlich zu machen ("Schlimmster Hetzer seit Göbbels", "Bush und Hitler als Demagogen"), anschließend muß dann wer zurücktreten und sich entschuldigen ...
Also, dieser Nazivergleich gehört _so_ hier nicht her. Man könnte die Einschränkung der Bürgerrechte durch das Ermächtigungsgesetz beschreiben, dann von mir aus die (west-)deutschen Notstandsgesetze, die Stasi/SED-Politik, die Apartheid, den Patriot Act, die ungarische Presse-"Zensur" etc. ohne das alles vergleichen zu müssen. Mann kann es aber auch einfach weglassen in einem Artikel, der erläutert, was Bürgerrechte sind und nicht wie sie verletzt wurden. Letzteres ist IMHO eher was für politische Stellungnahmen.
Ach, und im Kommentar sind "Nine-Eleven" und "starker Tobak" schon o.k. ...

--Altmark 11:42, 13. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Deutschlandbezug[Quelltext bearbeiten]

Während links am Rand auf Artikel in 31 anderen Sprachen verlinkt wird, bezieht sich der Artikel seinem Inhalt zufolge ausdrücklich nur auf die Begrifflichkeit, die in der Bundesrepublik Deutschland gepflegt wird. Da aber nun in der BRD auch EU-Ausländer an verschiedenen Wahlen, z.B. Kommunalwahlen, teilnehmen dürfen, also sogar politische Bürgerrechte genießen, was hat es dann noch mit der im Artikel geschilderten Exklusivität auf sich? Sollte der Artikel vielleicht mal überarbeitet werden? Es fehlt ferner jeder Bezug zu dem in internationalen Diskursen gängigen Begriff "Staatsbürgerrechte" die z.B. in Übersetzungen der Werke von Thomas Marshall, aber auch von Hannah Arendt benutzt werden. Aber da fangen natürlich die Schwierigkeiten an. Mal sehn, ob der entsprechende Artikel, falls es ihn gibt, in Wikiweise auch so schlicht gehalten ist. --Peewit 20:27, 10. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich halte den Einleitungssatz für problematisch: dort wird behauptet "gesetzliches Recht, das ein Staat ... den Mitgliedern seines Staatsvolkes (seinen Bürgern) zugesteht." Welches Demokratieverständnis steht dahinter? Wer ist der Staat? Hat der Bürger nur abgeleitete Rechte oder wurde der Staat von den Bürgern eingerichtet? --Ekkehart Baals 18:25, 13. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Einschränkungen der Bürgerrechte[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Nach den Anschlägen ... wurden in den USA ... wie Deutschland die Bürgerrechte teilweise eingeschränkt." Dieser Satz kann für Deutschland so nicht stehen bleiben ohne eine Spezifizierung. --Ekkehart Baals (Diskussion) 20:17, 3. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was sind die Bürgerrechte?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist ganz, ganz schlecht. Es gibt überhaupt keine Aufzählung der Bürgerrechte und nicht mal einen Link, wo sie komplett aufgeführt sind. (nicht signierter Beitrag von 91.44.30.142 (Diskussion) 02:38, 22. Jul 2012 (CEST))

Bürger-Schein[Quelltext bearbeiten]

wird umseitig nicht erwähnt. Bitte erwähnen. --2A01:C22:6E0F:2900:F939:FE1:787C:61EC 09:26, 2. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Diese Urkunden meinen ein anderes „Bürgerrecht“, das etwas mit Wohnsitz, Wahlrecht und Staatsangehörigkeit zu tun hat. Verwirrenderweise wird in diesem Artikel nicht mal darauf verwiesen. Vergleiche Heimatrecht, Bürger, Kommunalwahlrecht (Bayern) oder Schweizer Bürgerrecht! --79.209.43.141 15:59, 2. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Ja, diese Urkunden gehören hier nicht her. Und nein, das Schweizer Bürgerrecht wird bereits ganz oben im Begriffsklärungshinweis angegeben und die anderen meinen nicht nur was anderes, sondern heissen auch anders und sind daher hier völlig fehl am Platz. --Alpöhi (Diskussion) 17:45, 2. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Begriff "Bürgerrechte" angeblich umstritten?[Quelltext bearbeiten]

Der Satz im Artikel "Dabei sind meistens aber die Grundrechte oder Menschenrechte gemeint, sodass die Verwendung des Begriffes Bürgerrechte umstritten ist" ist m.E. mindestens missverständlich, denn die Grundrechte umfassen doch klassischerweise die Bürgerrechte. Diese werden beispielsweise im Bezug auf das deutsche Grundgesetz auch "Deutschengrundrechte" genannt, wie es im Artikel ja im Übrigen völlig zutreffend beschrieben ist. Als Referenz für diesen angeblich umstrittenen Begriff dient lediglich ein webarchivierter Gedanke auf einem Blog namens "Musikdieb". Jeder mag gern ihre Meinung belassen sein, aber m.E. gehört zu einer Bemerkung in einem enzyklopädischen Artikel, ein Begriff sei "umstritten" schon ein wenig mehr Substanz, ansonsten würde das Label "umstritten" wohl auf so ziemlich alles passen. Insoweit erscheint mir die Bemerkung recht nah an einer Theoriefindung zu sein. Wenn es wirklich keinen besseren Beleg für eine angebliche Umstrittenheit des Begriffs "Bürgerrechte" geben sollte – sollte dann der Satz nicht besser entfernt werden? Mir jedenfalls sind tatsächlich nur unumstrittene Begriffsverwendungen bekannt (Bundeszentrale für politische Bildung: Begriff "Bürgerrechte", Grundrechte-Report)... --Alpina Malyssa (Diskussion) 18:12, 1. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]