Diskussion:Bürgschaft (Deutschland)

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Einrede der Vorausklage[Quelltext bearbeiten]

Ich habe bei der Einrede der Vorausklage präzisiert, dass nicht nur die Klage gegen den Hauptschuldner, sondern der Versuch der Zwangsvollstreckung - d.h. die Ausklagung - erforderlich ist, um dieser Einrede des Bürgen zu entgehen. Häufig ist ja fälschlich die Rede von einer "Einrede der Voraus-Klage", obwohl es sich um eine "Einrede der Vor-Ausklage" handelt - wohl weil der Begriff der Ausklagung heute nicht mehr geläufig ist. CatoCensorius 4.1.05

Angehörigenbürgschaft - "krass"[Quelltext bearbeiten]

Ist das Wort "krass" hier angebracht? Steht das so tatsächlich in dem Urteil?? Text momentan: "... der Bürge "krass" finanziell überfordert sei ..." und "... "krasse" finanzielle Überforderung ..."

Vorschlag: "enorm finanziell überfordert" oder "in erheblichem Maße". Außer wie gesagt es stünde tatsächlich so im Urteil. Wer weiß da Bescheid? -- Medi-Ritter 11:29, 16. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Der BGH benutzte tatsächlich das Wort "krass", es handelt sich somit um den korrekten Begriff. -- Wiesel 08:22, 17. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

§ 187 II BGB[Quelltext bearbeiten]

Der Text sagt: "Diese ist in Ausnahme zu §§ 167 II, 187 II BGB bereits formbedürftig". § 187 regelt aber Firsten, ich kann hier keinen Zusammenhang zu Formerfordernissen erkennen. Welcher § ist also gemeint? -- H005 17:45, 18. Nov 2005 (CET)

Formular zur Mietbürgschaft[Quelltext bearbeiten]

Kennt jemand eine Art "open source" auf der man ein Formular bzw. einen Mustervertrag finden kann der im Rahmen einer Mietbürgschat ausreicht?

Nebenpflichtverletzung?[Quelltext bearbeiten]

Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag (Bürgschaftsvertrag) keine Pflichten.

Ist das wirklich so richtig? Meiner Ansicht nach können schon Pflichten aus § 241 II BGB entstehen. Wenn dem so ist, dann müsste man den Satz zu Hauptleistungspflicht ändern--84.131.243.165 19:21, 22. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Hi, please excuse the English, my written German isn't great. Question about the interwiki link:

DE: Bürgschaft refers to EN: co-signing.

EN: Surety refers to DE: Bürgschaft

Which of these links is/are correct? Can someone have a look?

Thanks. 193.95.170.99 12:06, 22. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

The act of co-signing or better, the contract is a "Bürgschaft". As far as I understood, a surety is a person and refers to the person that gives the co-signing. In so far, surety should refer to DE: Bürge. -- ReneRomann 11:44, 4. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was ist höherwertig: Bürgschaft oder Mietkaution?[Quelltext bearbeiten]

Mietkaution umfasst 2 - 3 Monatsmieten.

- Darf eine Ausfallbürgschaft auch über diese Forderung hinaus vereinbart werden?

- Dürfen Mietkaution und Bürgschaft gleichzeitig vereinbart werden? -- vorstehender Beitrag worde am 24.8.2007 14:00 von 217.5.231.249 eingestellt nachgetragen von --Wmeinhart

Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, für den Vermieter ist die Kaution vorteilhaft, weil er den Betrag in Händen hält, für den Mieter kommt eine Bürgschaft in der Regel billiger, weil die Bürgschaftprovision in der Regel erheblich billiger ist, als der eventuelle entgangen Nutzen aus einer zinsbringenden Anlage. Hier können vereinbarungen darüber getroffen werden, wem die Zinserträge aus der Kaution zustehen.

Über die Mietkaution hinaus können Rückbaukosten / Instandhaltungskosten verbürgt werden.

--Wmeinhart 16:15, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn ich § 551 richtig verstanden habe, darf auch eine Bürgschaft nicht über 3 Monatskaltmieten vereinbart werden (§ 551 Abs. 1).
Fraglich bleibt trotzdem, ob eine Bürgschaft als Sicherung neben einer zahlbaren Kaution sinnvoll ist, und welche Höhe die Bürgschaft bzw. die Summe aus Bürgschaft und Kaution erreichen dürfen.
Hier würde ich zumindest (ohne entsprechende gründliche Rechtskenntnis(!)) davon ausgehen, dass auch dann die 3 Monatskaltmietenregelung gem. § 551 BGB Abs. 1 in Kraft tritt.
-- ReneRomann 16:54, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wortherkunft[Quelltext bearbeiten]

Sollte man noch die Herkunft des Wortes Bürge /Bürgschaft darlegen? Weiß jemand woher der Begriff stammt, gibt es eine Verbindung zum Bürger? --DarkScipio 12:41, 30. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Das Bürgschaftsrecht hat eine außergewöhnlich bewegte Historie und stammt aus der Zeit vor den XII Tafeln. Bereits Mitte des 1. Jahrhunderts (frühe Kaiserzeit) entwickelte sich eine Interzessionsrechtsprechung, die noch recht unmittelbar in die Angehörigenbürgschaft, wie sie 1993 vom BVerfG in aller Deutlichkeit thematisiert wurde, hineinreichte. Die Vorgänger nacheinander: sponsio - fidepromissio - fideiussio. Es sollte Platz für ein würdigendes Lemma <Geschichte> sein. Beste Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 18:18, 15. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]