Diskussion:Baptistische Bekenntnisse

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Dieser Artikel sollte neben den Texten auch noch etwas zum Warum der Bekenntnisse enthalten. --Irmgard 23:38, 23. Mär 2005 (CET)

Ich werd da noch etwas schreiben. Die Schleitheimer Artikel gehören übrigens nicht zu den baptistischen Bekenntnissen, sondern zu den täuferischen. In meiner Sammlunge "Bekenntnisse ..." gab es auch eine Rubrik "Bekenntnisse der Täufer". Sollte unter Christliche Bekenntnisse auch so auftauchen. mfg, Gregor Helms 01:07, 24. Mär 2005 (CET)


Die stehen unter Bekenntnisse der Täufer - mfg Gregor Helms 19:58, 27. Mär 2005 (CEST)

Rechenschaft vom Glauben[Quelltext bearbeiten]

1977 ist die RvG von BRD, DDR, CH und A angenommen worden. Die unterschiedlichen Tauffassungen wurden zwischen DDR und den anderen wurden dann 1995 für D bereinigt. Aber: Wie haben sich denn A und CH dazu verhalten? Haben die den deutschen Kompromiss übernommen, und wenn ja, wann, und wo? Oder gibt es jetzt immer noch zwei (oder drei?) Fassungen der RvG? Das ist für mich eine Frage. Habe vor längerer Zeit mal Offizielle der Bapt. in CH und A deswegen angemailt, aber nie eine Antwort erhalten... Weiß jemand mehr? --Sokkok 23:42, 30. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie das denn so bei kongregationalistischen Freikirchen ist: Da (D A CH) es verschiedene Bünde sind, gibt es keinen akuten offiziellen Klärungs- und Abgleichungsbedarf. Es ist bislang bei den verschiedenen Fassungen geblieben. Die Rechenschaft vom Glauben spielt ohnehin im D A CH-Gemeindealltag nur eine untergeordnete Rolle. Meist wird sie nur dann aus der Schublade geholt, wenn irgendein interessierter AcK-Theologe sich nach dem baptistischen Glaubensbekenntnis erkundigt und was Schriftliches haben will. Ich schätze mal, dass 90% der gegenwärtigen deutschen Baptisten die RvG noch nie ernsthaft studiert haben ;-). mfg,Gregor Helms 23:58, 30. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Woher nimmst Du denn den Optimismus, dass 10 % sich damit beschäftigt haben? :- )))
Das die RvG intern praktisch kaum Relevanz hat, ist natürlich kaum zu bestreiten. Aber eine Antwort auf meine Frage ist das nicht...  :- (( Zumal man in D nach meinem Eindruck ja auch immer ein wenig stolz (zu Recht oder Unrecht, sei dahingestellt) auf den Kompromiss ist... --Sokkok 01:08, 31. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Österreicher haben eine Übersicht im Netz: http://www.baptisten.at/index.php?n=&i=24 , der dazugehöre Link / PDF-Dokument führt auf die Seite der dt. Baptisten. Ob und wann die A-Baptisten also die geänderte Fassung der D-Baptisten 'offiziell' angenommen haben, kann man daraus nicht entnehmen. Der Verfassung von 2002 kann man zwar die Geltung der RvG entnehmen, sie gehört als Anlage 1 zur Verfassung, aber wird an dieser Stelle nicht mit veröffentlicht, so dass daraus auch nicht hervorgeht, ob und wann die RvG für A irgendwann und wenn ja wie geändert wurde.
In CH finde ich nur, dass man die RvG bestellen kann, aber keine Fassung im Netz. Hier findet man auch nur den Hinweis, dass man 1977 die RvG angenommen hat und sie "stets neu herausgegeben" wird.
All das unterstreicht natürlich, was Gregor oben sagt, bzw. dass so ein Bekenntnis kaum eine große Rolle spielt. Aber ob und wenn ja was in CH und A ggf. geändert wurde, bleibt damit offen. --Sokkok 20:36, 31. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
In einem Telefongespräch, das ich heute mit einem Angestellten unseres Bundeshauses führte, wurde mir im Zusammenhang deiner Frage Folgendes mitgeteilt: A und CH haben ohne einen besonderen Beschluss ihrer jeweiligen Bundesratstagungen sich auf Leitungsebene an den deutsch-deutschen Kompromiss drangehängt. Mit anderen Worten: Wenn du in A oder CH die RvG bestellst, dann bekommst du dieselbe RvG, die du auf der deutschen Baptistenseite findest (es sei denn, was wegen der Absatzschwierigkeiten wahrscheinlich ist, sie haben noch ein paar ältere Ausgaben in den Regalen ,-]). mfg,Gregor Helms 23:46, 31. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Info! Und wenn das jetzt noch in den Artikel käme - wäre das dann Theoriebildung, da ja nirgendwo (?) nachlesbar? --Sokkok 23:52, 31. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Vorratsdatenspeicherung[Quelltext bearbeiten]

Hier mal die Lit., die Balders f. sein KG-Seminar über Bekenntnisse angibt, für den Fall, dass der Weblink einmal tot sein sollte. Quelle: http://www.theologisches-seminar-elstal.de/index.php?id=314 heute.

Ausgaben

   * Synopse (Privatdruck)
   * Hughey, Die Baptisten, Kassel 1959 (1847 sehr fehler- und lückenhaft; 1944)
   * Steubing, Bekenntnisse der Kirche, Wuppertal 1. A. (1944) / 2.A. (1847)
   * Rechenschaft vom Glauben (versch. Ausgaben!) 

Sekundärliteratur

   * G. Balders: Werden und Wirkung von Glaubensbekenntissen. Wort und Tat 25, 1971, 10-15
   * G. Balders: Herausgefordert zum Bekenntnis. DIE GEMEINDE 1976, Nr. 27-32, jeweils S. 10
   * G. Balders: Zu den Taufartikeln unserer früheren Glaubensbekenntnisse mit Gottfried Wilhelm Lehmann Bericht üder die Entstehung des Glaubensbekenntnisses von 1847 und einer Synopse der Tauftexte von 1837 | 1847 | 1912 | 1944. In: G. Balders / U. Swarat: Textbuch. Zur Tauftheologie im deutschen Baptismus. Kassel 1994
   * E. Brandt: Vom Bekenntnis der Baptisten. 2. Wir glauben und bekennen... Glaubensbekenntnisse im Baptismus. In: G. Balders (Hg.): Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe. 150 Jahre Baptistengemeinden in Deutschland. 3. Aufl. Wuppertal 1989, S. 179-190
   * F. W. Herrmann (Hg.): J. Lehmann: Geschichte der deutschen Baptisten, 1. Teil, neubearbeitet von F.W.H., Kassel ³1923, 9. Kap. „Wesen und Grundsätze des Baptismus“
   * G. Gieselbusch: Das neue Glaubensbekenntnis der deutschen Baptisten. Der Hülfsbote 29, 1909, 124-132
   * A. Scheve: Prof. W. Rauschenbusch üder die Bedeutung von Glaubensbekenntnissen. Der Hülfsbote 29, 1909, 132ff
   * A. Scheve: Zur Entstehung unseres Glaubensbekenntnisses. Der Hülfsbote 29, 1909, 183
   * Internationale Texte
   * McGlothlin, W.J.. Baptist Confessions of Faith. Philadelphia (1911) (1847 engl.)
   * Lumpkin, William L. Baptist Confessions of Faith. Valley Forge 2.A. 1969 (1944 engl.)
   * Parker, G. Keith. Baptists in Europe : History and Confessions of Faith. Nashville 1982

--Sokkok 00:00, 1. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dazwischen gefragt: Studierst du am Seminar???? Gregor Helms 01:09, 1. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sorry, das wird ein Rant.

Die Aussagen zum Ersten und zum Zweiten Londoner Bekenntnis strotzen nur so von Halbwissen bzw. POV. Dazu muss man wissen, dass sich um das Bekenntnis von 1677, meist 1689 genannt, in den letzten Jahren eine Art Fanbboy-Kult, besonders im englischen Sprachraum, etabliert hat. Bei der Überschrift fängt es schon an: "Baptistisches Bekenntnis von 1677/1689 und seine historische Bedeutung" -- hat das New Hampshire etwa keine historische Bedeutung? Oder das Erste Londoner, das nicht mal einen eigenen Abschnitt hat, sondern als Randbemerkung beim Zweiten Londoner abgefrühstückt wird?

Baptisten, die gleichzeitig einer reformierten Soteriologie anhängen, (insbesondere auch lebensjüngere) entdecken, dass es ein historisches Bekenntnis gibt, dass ihre Auffassungen vertritt, und finden es cool. Und verwechseln auch gern mal reformiert mit calvinistisch, und wenn man sie dann nach Calvins Vier-Ämter-Lehre fragt, gucken sie wie die Kuh wenn's donnert.

Dazu gehört, dass, weil man in den gleichen Kreisen die bekannteren, heute neu verlegten puritanischen Autoren schätzt, das Bekenntnis mit diesen in engere Verbindung gebracht wird, als es historisch belegbar ist. So haben Theologen aus dem Kreis der damals herausgebenden Gemeinden teilweise heftig und kontrovers (bei Übereinstimmung in Kernfragen des Glaubens) mit Puritanern debattiert.

Der Satz "Diese allgemeine Versammlung hat dem Bekenntnis denn auch seinen Namen verliehen: Baptistisches Glaubensbekenntnis von 1689" ist beispielsweise völliger Kokolores. Gar nichts hat diese Versammlung verliehen, sie haben lediglich das bestehende Bekenntnis empfohlen, dessen heute gängigige wissenschaftliche Abkürzung 2LCF ist (auch bei starken, aber seriösen Befürworten wie James Renihan), und das steht für Second London Confession of Faith. Dieser Zwang, dem Text unbedingt schon in der Bezeichnung das Label "baptistisch" anzuhängen, ist ein singuläres Spezifikum -- der Lutheraner, der vom Augsburger lutherischen Bekenntnis spricht, oder der Presbyterianer, der auf der Bezeichnung Westminster presbyterianischen Bekenntnis besteht, muss vermutlich erst noch geboren werden.

Hier zeigt sich eine Tendenz zur ahistorischen, nachträglichen Vereinnahmung, wie sie ähnlich auch in Bezug auf John Bunyan zu beobachten ist. Obwohl dieser z.T. in seinen Schriften (so im Essay "Differences in Judgment About Water Baptism no Bar to Communion" von 1673) gegen die damaligen, auch von ihm so bezeichneten Baptisten argumentierte (obwohl er mit ihnen übereinstimmte, dass im Grundsatz die Glaubenstaufe biblisch geboten sei), wird er von entsprechend interessierten Kreisen ob seiner Popularität mal eben posthum zum Baptisten erklärt. Er selbst hat sich sein Leben lang nicht als solcher bezeichnet.

Was auch völlig unter den Tisch fällt: Es gibt von der damals entstehenden Bewegung der herausgebenden Particular Baptists keine historische Kontinuität zum heutigen kontinentaleuropäischen (einschl. und insbesondere des deutschen) Baptismus, außer einer knappen Handvoll separatistischen Neugründungen. Die bei weitem übergroße Menge des deutschen Baptismus hat weder historisch noch inhaltlich mit dem Bekenntnis zu tun. Das darf man bedauern, aber nicht verschweigen. Eine Kontinuität in GB besteht ebenfalls nur bei Splittergruppen, für die USA (betreffend die dort größte protestantische Denomination der Southern Baptists) ist es strittig (aber nicht unwahrscheinlich).

Sollte ich die Zeit finden, werde ich mal versuchen, dieses Schlamassel (mit Belegen!) aufzuräumen. --2001:9E8:4163:FB00:7471:30B8:BDC:D625 00:17, 31. Okt. 2022 (CET)[Beantworten]