Diskussion:Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

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Wie sieht es eigentlich mit unmanipulierten, aber trotzdem schneller als 50 km/h fahrenden Motorrollern aus? Ich habe die Möglichkeit, einen günstigen in hervorragendem Zustand zu kaufen, der auf ebener Strecke ca. 55 km/h schaffen soll. Der momentane Eigentümer (Erstbesitzer) schwört Stein und Bein, nichts verändert zu haben und dass der Roller eben gut eingefahren sei.

Soweit ich das verstehe, beginge ich damit eine Straftat, obwohl keine unerlaubten Veränderungen vorgenommen wurden. Liege ich da richtig? Und wenn, was sollte man in so einem Fall (theoretisch) unternehmen - ihn etwas drosseln lassen, damit er die 50 einhält? Was würde das gegebenenfalls kosten? --84.133.155.19 00:30, 10. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hat sich erledigt. --84.133.158.64 15:22, 17. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Situation in Deutschland - und sonst?[Quelltext bearbeiten]

Dieser Stub beschreibt wie selbstverständlich nur die Situation in Deutschland als ob die Welt hinter dessen Grenzen enden würde und erwähnt nicht mal das es sowas aber auch noch wo anders gibt. Aber auch beispielsweise in Österreich gibt es meines Wissens nach eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Hier wird wieder mal schön ersichtlich dass wohl die meisten hier der Meinung sind, de.wikipedia ist nur für die Bundesrepublik Deutschland da. Dem ist aber glücklicherweise nicht so, das de steht nicht für Deutschland sondern für die deutsche Sprache und der deren Sprachraum erstreckt sich nunmal über die Grenzen der BRD hinweg. Es müsste im "Artikel" also erwähnt werden dass dieser in der Form nur die rechtliche Situation in der BRD beschreibt und ein fachkundiger könnte die Situationen in Österreich, Schweiz etc. einbringen. Ich hab zu der Materie aber zu wenig Ahnung und möchte sowieso nicht in den Artikel reinpfuschen da ich finde dass der als Stub besser gelöscht gehörte, der Inhalt könnte besser woanders eingepflegt werden. Aber ich sehe da nach einem zurückligenden LA wenig Chancen und verzichte daher lieber gleich auf einen erneuten LA und hoffe das hier wenigstens etwas mehr de-Gerechtigkeit reinkommt... --Herbrenner1984 (Diskussion) 15:35, 12. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich habe gerade mal dem Artikel die Begriffsdefinition für Österreich aus dem Kraftfahrgesetz_1967 für die "Bauartgeschwindigkeit" hinzugefügt. Das erscheint mir aufgrund der Regelung im genannten Gesetze der dorige Begriff. Wolfgang Götz (Diskussion) 22:58, 15. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
Hallo Wolfgang, danke für deine Ergänzung, so fühlt sich die österreichische Seele gleich wieder besser ;-) --Herbrenner1984 (Diskussion) 23:06, 16. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]