Diskussion:Befristetes Arbeitsverhältnis

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Hinweis für Arbeitnehmer[Quelltext bearbeiten]

... ein Hinweis für Arbeitnehmer, die aus einem befristeten Arbeitsvertrag aussteigen wollen fehlt evtl. noch. (Aufhebungsvertrag?)

Plastikman hatte eingefügt, nach dreimaliger Verlängerung gelte der Arbeitsvertrag anschließend als unbefristet. Das ist so nicht richtig. Er endet mit der letzten Befristung; er kann natürlich einvernehmlich forgesetzt werden - unbefristet oder auch befristet. Nur bedarf die Befristung jetzt eines Sachgrundes gem § 14 I TzBfG.

Ich habe die Änderung daher rückgängig gemacht.

Talaborn 12:21, 24. Mär 2005 (CET)

$14(2) TzBfG: "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Ich lese aber hier im Absatz "Befristungen ohne Sachgrund":

"Ansonsten ist durch die Weiterarbeit zunächst ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden, das nur bei Vorliegen eines Sachgrunds nach § 14 Abs. 1 TzBfG nachträglich erneut befristet werden könnte."

Ich finde, das passt nicht zusammen. So wie ich das im Gesetz verstehe, kann einer Befristung ohne Sachgrund bei einer Verlängerung keine Sachgrund-Befristung hinterher geschoben werden, jedenfalls nicht Satz 1 (nur vorübergehender Bedaref an Arbeitskraft). Das ist in Wiki etwas schwammig.

Hallo, ich habe den Abschnitt <Grundlagen> an die Lage nach dem TzBefrG angepasst und den Abschnitt <Verbreitete Unwirksamkeitsgründe> neu eingefügt. Die 37 vorgesehenen Fußnoten, im wesentlichen BAG- Urteile kommen in den nächsten Wochen. Die <sachgrundlose Befristung> würde ich bei Gelegenheit auf den neuesten Stand bringen. Es wäre schön, wenn sich noch ein Mitstreiter um die Altersbefristung kümmern würde, da liegen wohl noch Änderungen in der Luft, und bei mir kommen die selten vorLoracco 20:56, 21. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Befristung bei Schwangerschaft[Quelltext bearbeiten]

Ein interessantes Urteil zum Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages bei Schwangerschaft hat das Arbeitsgericht Mainz gesprochen: Info auf BWR Media Martinvoll 22:20, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Feiwilliges Praktikum während dem Studium[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse auf der Seite die Info, um folgenden fiktiven Fall einschätzen zu können: Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt (z.B. in Form eines freiwilligen Praktikums während des Studiums), kann dann später (mit Unterbrechung) direkt nach Studiumende als Berufseinstieg in der gleichen Firma erneut ein befristetes Arbeitsverhältnis begonnen werden? Weil dann liegt doch eigentlich der 2. Sachgrund vor: "die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,"

Ist das richtig? --92.229.18.203 09:25, 28. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Entfristung[sklage], konstitutive Befristungsvereinbarung, Höchstdauer der Sachgrundbefristung[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn in diesem schon sehr fortschrifttlichen Artikel noch ein, zwei Wörter über diese Aspekte verloren würden.--Der Spion (Diskussion) 03:02, 12. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Dass der Artikel nur über die Umstände in Deutschland berichtet ist ja sichtbar gekennzeichnet. Soll so sein. Aber dann sollte er anders geglieder sein, denn so geht die Halbe Seite scheinbar allgemein betrifft aber ebenso nur deutsche Verhältnisse, in der Mitte des Artikels steht dann scheinheilig .. in Deutschland ;-) - das sollte evt korrigiert werden. --K@rl 08:18, 12. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Wenn ich die Lemma-Philosophie richtig verstanden habe, müsste das Lemma eigentlich sein: Befristete Arbeitsverhältnisse (Deutschland). Schweiz, Österreich und der Rest der Welt würden dann in einer BKL in Rot verewigt.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:06, 31. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Paragraphenangaben?[Quelltext bearbeiten]

Sind bei Überschriften Paragraphenangaben unzulässig/unerwünscht/ok? Ich finde, sie erleichtern zumindest ab Jurastudium die Orientierung.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 12:06, 31. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Ich rate zumindest davon ab. Denn wir verlinken Paragraphen ja nach extern und solche Links sind in Überschriften vollkommen inakzeptabel. Deshalb reicht es, wenn der Paragraph im ersten Satz des Kapitels bezeichnet wird. Grüße --h-stt !? 17:38, 2. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Umfang des Artikels und Detailtiefe[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist jetzt über 120 kB lang und füllt in der Durckansicht über 30 Seiten. Damit ist er als Enzyklopädieartikel nicht mehr geeignet. Unsere Leser erwarten eine knappe Darstellung der Grundlagen. Niemand will die zentralen Aspekte auf dreißig Seiten Text raussuchen. Ich rege an, dass der Artikel auf weniger als die Hälfte des derzeitigen Umfangs reduziert wird. Lasst uns diskutieren, welche Details verzichtbar sind, was gestrafft werden kann und welche zentralen Aussagen voll erhalten bleiben müssen. Grüße --h-stt !? 13:15, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Das wird nicht einfach, das meiste gehört hier schon rein. Ganz im Gegenteil, vielleicht können wir den Artikel noch weiter ausbauen und erhalten ein "Lesenswert" oder so?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 15:08, 7. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Im Gegenteil: Ich würde in einer Kandidatur alleine schon wegen der Überlänge jeder Auszeichnung widersprechen. Länge ist kein Qualitätsmerkmal. Dieser Artikel ist wegen seiner Länge schlecht. Grüße --h-stt !? 14:50, 9. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]
Ich habe den Artikel eben auch noch mal überflogen. In der Tat ist er zu lang. Eine Enzyklopädie sollte einen fundierten Überblick über den behandelten Gegenstand geben, aber kein Fachbuch ersetzen - und keinen Besuch beim Rechtsanwalt oder gewerkschaftlichem Rechtsschutz, das wäre sowieso fatal, weil evtl. betroffene Arbeitnehmer auch mit einem noch so ausführlichen Artikel ihre Rechte nicht nachhaltig durchsetzen können. Die Angabe "Repräsentant des Arbeitgebers mit Arbeitsrechtsbefugnis ist aber auch: der Verwaltungsdirektor des Kommunalverbandes Ruhrgebiet," ist z.B. völlig überflüssig, vermutlich findet man schnell weiter solche unnötigen Aufblähungen. Hennerjordan (Diskussion) 12:42, 10. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Die Diagnose aus 2015 ist noch immer aktuell. Wann wird der Artikel entschlackt. Vieles (sicher das allermeiste) ist sicher in Wiki gut aufgehoben, nur eben nicht hier. Xingmymind (Diskussion) 23:21, 6. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Habe relativ willkürlich eine Passage herausgeschnitten, besser wäre vorher hier natürlich zu diskutieren. Binter (Diskussion) 13:01, 16. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Neue Gliederung, Aufteilung des Artikels und Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Habe eine eine neu Gliederung verucht als Entwurf auf https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Loiosch/auf_Arbeit-Befristung eingestellt Und eine Diskussion losgetreten auf https://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Recht#Befristung_und_TzBfG --Loiosch (Diskussion) 10:40, 1. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Umgehungsmöglichkeit mit Zeitarbeitsfirmen[Quelltext bearbeiten]

Durch die Einstellung über eine Zeitarbeitsfirma mit variablem Einkommen (je nachdem ob man eine reale Arbeit hat oder nicht) kann für die Nachfrageseite (d.h. für den echten Arbeitsgeber) dasselbe Ergebnis erzielt werden. Nur dass dann noch ein Dritter abkassiert, die Zeitarbeitsfirma. Für den de facto befristet beschäftigten Arbeitsnehmer bleibt noch weniger Geld übrig und die Sicherheit wächst nicht wirklich. Eine Teilreform macht die Situation nicht besser, denn befristete Arbeitsverträge und Zeitarbeit/Leiharbeit bilden eine Einheit: Verengt man nur eine Route, wird auf die Nebenstraße ausgewichen. --Nov3rd17 (Diskussion) 22:32, 6. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Ein weiteres interessantes Thema in Arbeitsrecht und Arbeitspolitik. Ich verstehe aber den Bezug zum befristete nicht Aarbeitsverhältnis nicht. Ich meine, das Thema Zeitarbeit ist sehr viel komplexer, als dass es hier ansatzweise auskömmlich dargestellt werden könnte. Es geht aber hier nicht um (tatsächlich bestehende) Umgehungsmöglichkeiten, sondern eben um die befristete Beschäftigung. Es gibt ja auch noch eine ganze Reihe anderer Umgehungsmöglichkeiten. Die werden hier auch (zu recht) nicht dargestellt. Es gibt eine ganze Reihe guter Gründe für eine Vielzahl von Zeitarbeitsverträgen in Unternehmen, ob da der Missbrauch überwiegt ist nicht bewiesen. Begriffe wie „abkassieren“ sprechen allerdings nicht für eine ausgewogene Darstellung des „Problems“. Ich rate dazu, das Thema gesondert zu behandeln.

Der Artikel „befristete Beschäftigung“ ist bereits viel zu umfangreich. Was die steuerliche Behandlung von Abfindungen im Kündigungsschutzprozess hier zu suchen hat, verstehe ich nicht. Die Hinweise auf gesetzliche Grundlagen sollten nicht deutlich über den Verweis auf die jeweilige Seite hinausgehen um Redundanzen zu vermeiden. Xingmymind (Diskussion) 23:18, 6. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

--94.114.118.93 20:03, 4. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Praktiker: Literatur aktualisieren?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, haben wir Praktiker, der oder die mal kurz die Literatur aktualisieren kann. Die Bücher dürften in neuen Auflagen erschienen sein und die Zeitschriftenaufsätze sehen völlig veraltet aus. Grüße --h-stt !? 16:11, 5. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Die Linke im Bundestag fordert die Abschaffung: Drucksache Drucksache 20/10243 vom 2.2.2024 (pdf) --88.153.240.29 06:11, 19. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]