Diskussion:Berlinzulage

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Von wem und an wen wurde gezahlt? Hat jeder der in Berlin gearbeitet hat, diese Zulage bekommen? --elya 07:44, 28. Nov 2005 (CET)

Die Arbeitnehmerzulage (richtige Bezeichnung, denn Berlinzulage gab es meines Wissens auch für Unternehmen, die 8% Gutschrift auf den Umsatz erhielten) wurde aus öffentlichen Mitteln bestritten und mit dem Lohn vom Arbeitgeber ausgezahlt. Sie stand allen Arbeitnehmern in Berlin (West) zu und betrug 8 % vom Bruttolohn und war steuer- und sozialversicherungsfrei. Für jedes Kind gab es einen Kinderzuschlag zur Arbeitnehmerzulage von 22,- DM im Monat. Nach der Wiedervereinigung wurde sie schrittweise abgebaut: ab Nov.91 6%, ab Jan92 5%, ab Jan 93 4%, ab Jan94 2%, ab 1995 war es dann aus damit.
Für Arbeitnehmer, die nach Berlin kamen, gab es noch viele anderen Vergünstigungen: Anreisekosten, Umzugskostenerstattung, Überbrückungsgeld (insgesamt 1200 DM in den ersten sechs Monaten), in den ersten zwei Jahren wurden jedes Quartal eine Heimfahrt bezahlt (alles Leistungen vom Arbeitsamt). Außerdem gab es Familiengründungsdarlehen (3000 DM), die "abgekindert" werden konnten: je neu geborenes Kind wurde 1500 DM erlassen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 212.202.175.35 (DiskussionBeiträge) 17:27, 1. Apr. 2006 (CEST)) [Beantworten]
Der Aspekt DDR fehlt hier völlig! --Kulturkritik (Diskussion) 07:21, 31. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]
Was genau hat die DDR mit der Westberliner Berlinzulage zu tun? --2A02:8109:A386:A500:0:0:0:EB4C 20:42, 9. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Die Berlinzulage musste weg, da sie nach der Wiedervereinigung höchst ungerecht war, da sie nur "Westberliner" Arbeitnehmer erhielten. Die "Ostberliner" bekamen damals keine Zulage und auch noch 80% vom Westtarif. (nicht signierter Beitrag von 2a02:8109:a386:a500::eb4c (Diskussion) 9. Jan. 2024, 20:45 Uhr (CET))