Diskussion:Blue Chip

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Qualitätskriterien[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den folgenden Absatz

Unternehmen, deren Aktien als Blue Chips gelten sollen, müssen eine einwandfreie Bonität aufweisen. Sie veröffentlichen regelmäßig ihre Bilanzen und kommen speziellen von der Börsenaufsicht geforderten Berichtspflichten nach. Die Ansprüche an die Qualität des Managements solcher Unternehmen sind ebenso hoch wie die Ansprüche an die Qualität ihrer Produkte und Dienste. Von solchen Unternehmen wird erwartet, daß sie angemessene Erträge erwirtschaften und regelmäßig eine Dividende ausschütten.

entfernt, da er schon seit einigen Jahren nicht mehr zutreffend bzw. irreführend ist. Blue Chip ist vor allem als größenorientiertes Kriterium gebräuchlich, während die Qualitätskriterien für börsennotierte Unternehmen heute in größen- und indexunabhängigen Regeln festgeschrieben sind. In Deutschland ist dies vor allem der Prime Standard der Deutschen Börse AG, bei dessen Mitgliedern es sich gleichermaßen um Blue Chips wie um Mid Caps und Small Caps handelt.

Weitere wesentliche Änderungen:

  • nicht näher definierten Begriff 'marktbreit' rausgeworfen
  • 'umsatzstark' bezieht sich auf Börsenumsatz, nicht GuV-Umsatz
  • saubere Trennung zwischen Größen- und Qualitätskriterium
  • Link auf Deutsche Börse AG entfernt. Gemeint sind deutsche Blue Chips, die nicht nur an den Börsen der Deutschen Börse AG und auch nicht nur an deutschen Börsen gehandelt werden.

(nicht signierter Beitrag von Gratisaktie (Diskussion | Beiträge) 11:36, 31. Juli 2006 (CEST))

das Lemma sollte Blue Chip heißen, nicht Blue Chips --217.87.172.189 20:45, 28. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Einzelnachweis[Quelltext bearbeiten]

Der Link ist nicht mehr aktuell und sollte aktuallisiert werden. -- Ice gixxe 13:37, 7. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]