Diskussion:Branntwein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Branntwein ist eine der zwei Untergruppen der Spirituosen; der anderen, dem Likör dient er als Basis." Was bedeutet der letzte Teilsatz?

das heißt, dass er als Grundlage zur Likörherstellung dient, also Hauptbestandteil desselbiegen ist

Branntweinmonopolgesetz[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade den von einem IP-User (193.138.10.41) hinzugefügten Text geglättet. Darin war die Rede von §46 des Branntweinmonopolgesetzes. Wenn man dem Link folgt, sieht man jedoch, dass dieses Gesetz gar nicht (mehr) so viele Paragraphen hat. Vom Sinn her erschien mir ein Verweis auf §5 Absatz 2 geeigneter. Ich habe den Text entsprechend geändert und den Rechtshinweis eingebaut. Es wäre gut, wenn sich jemand, der wirklich Ahnung von der Materie hat, dies nochmal kritisch anschauen würde. --Birger (Diskussion) 21:09, 7. Jun 2005 (CEST)


Was ist Branntwein?[Quelltext bearbeiten]

Bin der Meinung, dass der gesamte Artikel nach "Spirituose" umziehen sollte. Nach der Rechtslage (Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 ) dürfen als Branntweine nur noch Erzeugnisse aus Wein bezeichnet werden.

Zitat:"Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen

Artikel 1 Absatz 4) d) Branntwein: Die Spirituose,

  • die ausschließlich durch Destillieren zu weniger als 86% vol von Wein oder Brennwein oder durch erneutes Destillieren zu weniger als 86% vol eines Weindestillats gewonnen wird;
  • die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 125 g/hl r. A. oder mehr und
  • einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist."

--BMK 21:32, 25. Apr 2005 (CEST)

Hallo BMK, Dein Zitat ist korrekt und wörtlich (Quelle als pdf). Kann es sein dass der Strichpunkt nach dem ersten Punkt ODER bedeutet? (Den EU-Juristen gehört der Hintern versohlt!) Dann heißt es für mich, dass Spirituosen über 12,5% vol auch Branntwein sind. Was hat es mit dem Methanolgehalt auf sich? Kann das jemand bestätigen? --Suricata 11:31, 5. Jan 2006 (CET)

Bitte die Begriffe Branntwein und Weinbrand nicht verwechseln..


Ergänzung ein weiterer Absatz dieses Dokuments lautet:

e) Brandy oder Weinbrand:
Die Spirituose,

  • die aus Branntwein mit oder ohne Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol destilliert ist, gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 % des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses nicht übersteigt und
  • die in Eichenholzbehältern mindestens ein Jahr oder aber mindestens sechs Monate, wenn das Fassungsvermögen der Eichenfässer unter 1 000 Litern liegt, gereift ist;
  • die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von 125 g/hl r. A. oder mehr ausschließlich aus der Destillation bzw. der erneuten Destillation der verwendeten Ausgangsstoffe aufweist;
  • einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.

Dies lässt darauf schließen, dass das Semikolon ebenfalls UND bedeutet. --Suricata 12:00, 5. Jan 2006 (CET)

§ 130 BranntwMonG: Branntwein ist

  • "Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt (Pos 2207 KN)" > 1,2 % vol.
  • "Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke (Pos 2208 KN)" > 1,2 % vol.
  • "Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009 (Pos 2204 KN)" > 22 % vol.
  • "Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert (Pos. 2205 KN)" > 22 % vol.
  • "Andere gegorene Getränke (z.B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen" > 22% vol.

Dies ist die Definition des Steuergegenstandes "Branntwein" nach deutschem Recht!

Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 definiert eine Handelsbezeichnung bzw. Bezeichnung für die Lebensmittelkennzeichnung.

Das Wort hat also zwei Bedeutungen. Beide haben alkoholische Flüssigkeiten, die ganz oder teilweise durch Destillation hergestellt wurden zum Inhalt. Ich empfehle eine BKL Branntwein, sowie die Unterseiten Branntwein (Steuergegenstand) und Branntwein (Lebensmittelkennzeichnung), um jegliche Verwirrung zu vermeiden. Was meint Ihr dazu? ((ó)) Käffchen?!? 13:08, 5. Jan 2006 (CET)

Ich würde das auf einer Seite klären, da Branntwein (Steuergegenstand) wohl durch Branntweinsteuer erschlagen ist, und alle Definitionen auf einer Seite übersichtlicher sind. Wie der unbekannte Kollege richtig bemerkt, beschränkt sich das Jugendschutzgesetz für 16-18-jährige ebenfalls auf ein Verbot von Branntwein und Branntweinhaltige Getränken. Interessant wäre nun, ob und warum die EWG-Verordnung von 1989 hier keine Anwendung findet. --Suricata 13:26, 5. Jan 2006 (CET)
Weil die VO (EWG) sich auf die Lebensmittelkennzeichnung bezieht. Und weil es unser lieber Gesetzgeber auf fast allen Gebieten verpasst die nationalen Gesetze an die Rechtslage der EU anzupassen. Unsere Gesetze passen hinten und vorne nicht ins EU-Recht und man muß sich dann halt so rumlavieren und mit höherrangigem EU-Recht rausreden. Das JuSchG bezieht sich in seinem Wortlaut auf das BranntwMonG und das ist nicht an den Wortlaut der VO (EWG) 1576/89 angepasst. Wobei Dir evtl aufgefallen sein mag, daß dort immer noch "Reichsminister der Finanzen" drinsteht. So viel zum Thema Aktualität... weia. ((ó)) Käffchen?!? 13:32, 5. Jan 2006 (CET)
Boah, der Artikel Branntweinsteuer ist ja so richtig schlecht... ich stelle einen Löschantrag...das muß von Grund auf neu geschrieben werden. ((ó)) Käffchen?!? 13:34, 5. Jan 2006 (CET)

Nachdem sich hier recht lange wenig getan hat, habe ich mal einen deutlicheren Klärungsversuch im Sinne der obigen Unterscheidungen "mutig" umgesettz. Viele Grüße, --Trinitrix 22:15, 20. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Jugendschutz[Quelltext bearbeiten]

Ich kann mich nur an Aushänge (auch aus letzter Zeit) erinnern, in denen von Branntwein und überwiegend branntweinhaltigen Getränke zu lesen ist. Sind die nur nicht ausgetauscht worden oder ist das Gesetz noch nicht an die EU angepasst oder dürfen die lieben Kleine jetzt alles trinken, solange es nur nicht aus Trauben erzeugt wurde? Verwirrt --212.202.113.214 11:56, 5. Jan 2006 (CET) nein alles beim alten

BKL draus gemacht[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eine BKL draus gemacht, die auf sinnlose Unterseiten verzichtet. So sollte es eigentlich gehen. Löschantrag habe ich jedenfalls rausgeworfen. ((ó)) Käffchen?!? 13:47, 5. Jan 2006 (CET)

Bundesfinanzhof und Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

 Der Bundesfinanzhof entscheidet diese Fragestellung am Di den 28.03.2006.

Die Entscheidung müsste ja jetzt vorliegen. Wie hat er denn entschieden? Lerad 10:54, 9. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Google kennt unltrafiltriertes Bier nicht, außer aus diesem Artikel. Wie lautet die korrekte Bezeichnung? --Suricata 17:09, 9. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Handelt es sich möglicherweise um dieses Gerichtsverfahren? Unter [1] findet sich eine Liste der veröffentlichten Entscheidungen. Demzufolge dauert es gelegentlich Monate bis eine Entscheidung veröffentlicht wird. Grüße, --Birger 00:33, 11. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Handelt es sich möglicherweise um den Alkohol der bei der Produktion von alkoholfreien Bieren anflällt im Zuge der Osmose anfällt? Ultrafiltriert scheint mir als Blödsinn.Guty 13:16, 17. Jun 2006 (CEST)

Wenn aus diesem Artikel mal die Information herausfiltriert wurde, sollte man ihn mit dem Artikel Weinbrand zusammenfassen. Guty 13:16, 17. Jun 2006 (CEST)

Nein, Branntwein ist nicht gleich Weinbrand! Hieronymus38 00:34, 1. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

ich fände es gar nicht so ungeschickt wenn im Text verwendete Abkürzungen auch irgendwo erklärt würden.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.174.17.214 (DiskussionBeiträge). Skyman gozilla 11:05, 18. Jun 2006 (CEST))

Das heißt "reiner Alkohol". In der Tat sollte man die abgekürzten Begriffe voll ausschreiben (oder wäre das eine Verfälschung eines wörtlichen Zitats?) Ugha-ugha 09:26, 18. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

BKL wieder hergestellt[Quelltext bearbeiten]

Ich habe das ganze wieder auf einen Stand zurückgedreht, der IMHO halbwegs brauchbar war. Die folgende Definition hängt in der Luft, da die Begriffe Branntwein und Steuer gar nicht vorkommen. Ich hab ihn mal hierherverschoben. --Suricata 16:18, 28. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]


Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass "Ein im Brauverfahren hergestelltes Erzeugnis, das sich nach einer Ultrafiltration als klare, farblose, nach Ethylalkohol riechende, schwach bitter schmeckende Flüssigkeit darstellt und das unter der Bezeichnung "malt beer base" als Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholhaltigen Mischgetränkes vertrieben wird, kann zolltariflich nicht als Bier der Pos. 2203 KN angesehen werden. ...die Ware besitze vielmehr den Charakter einer Alkohol-Wasser-Mischung und sei daher als unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % Vol. einzureihen." (VII R 50/04 vom 28. März 2006).

Einführung des Begriffs[Quelltext bearbeiten]

Hallo an alle. Ich hätte da mal eine Frage. Der Begriff Weinbrand wurde ja anscheinend 1924 in das deutsche Weingesetz eingeführt (so behauptet es zumindest der Artikel Asbach Uralt). Seit wann benutzen deutsche Juristen den Begriff "Branntwein"? Gruß Ugha-ugha 20:06, 1. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Seit wann? Wer? Wie?[Quelltext bearbeiten]

Seit wann gibt es Branntwein und wer hat ihn und wie wurde er erfunden?--Mengenstrom 19:46, 30. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Siehe Brennen (Spirituose)#Geschichte --Suricata 19:55, 30. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

letztendlich[Quelltext bearbeiten]

> Der enthaltene Alkohol ist letztendlich aus Weintrauben hergestellt.

Beg pardon. "Letztendlich" ???? --Brandweintrinker

Du hättest endlich, im Endeffekt, letztlich, nach längerer Zeit oder vielleicht besser ursprünglich schreiben können. Es geht darum, dass im Gegensatz zum Branntweinmonopolgesetz die EG-Verordnung nur Spirituosen mit Alkohol aus Weintrauben als Branntwein bezeichnet, also Weinbrand, Weindestillat und Brennwein also Verarbeitungswein also Wein. --Diwas 04:41, 19. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Abgrenzung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

@Trinitrix: Es tut mir leid, dass ich Deine umfangreichen Änderungen rückgängig machen musste [2]. Alle Details und regionalen Arten von Weindestillaten finden sich unter Weinbrand. Dort sind Deine Ergänzungen willkommen. --Suricata 10:08, 21. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Liebe Suricata, das finde ich schlecht, weil sachlich unrichtig. Cognac ist nach EU-Recht die geografische Herkunftsbezeichnung für einen Branntwein, **nicht** für einen Weinbrand. Welche Gründe sollte es geben, die entsprechenden Informationen an der falschen Stelle eiunzustellen und deren Einstellung an der richtigen Stelle abzuweisen? Viele Grüße, --Trinitrix 10:32, 21. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Die Sache oben hätte ich gern hier auf der Diskseite ausdiskutiert. Aber sehe ich gerade, dass Du nicht nur die Geografischen Herkünfte revertiert hast, sondern kommentarlos auch die weiteren Verbesserungen. Ich erlaube mir daher, den Stand wieder herzustellen. Viele Grüße, --Trinitrix 10:37, 21. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Wir behandeln Themen, nicht Begriffe. Es geht nun um das Thema "Destillate aus Wein". Das ist derzeit unter Weinbrand untergebracht und es gibt auch Argumente für eine Unterbringung unter Branntwein. Aber keinesfalls sollte das Thema auf zwei Artikel verteilt werden. Der Begriff Branntwein hat eben den Nachteil, dass er zwei Interpretationen hat. Daher bin plädiere ich für den aktuellen Zustand. Ich werde mal unter Portal Diskussion:Essen und Trinken auf die Diskussion hinweisen. --Suricata 10:39, 21. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Vor nicht all zu langer Zeit gab es diese Diskussion: Portal Diskussion:Essen und Trinken/Archiv/2010-2#Branntwein. --Suricata 10:49, 21. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Liebe Suricata, naja, aber Themen werden über die Lemmata geordnet. Ich habe die Diskussion nachgelesen. Es ging da in Wesentlichen um eine allgemeine Begriffsklärung. Es wurde übereingestimmt, dass die steuerrechlichen Detals des 130 zum Branntwein zu detailliert seien. Das habe ich respektiert und glaube ich rech gut eingebaut. Mit Verlaub, das gilt jetzt auch für die Eingangsätze, die die Leserin nun in angemessenem Umfang in die Komplexität einführen.
Einen Konsens dahingehend, dass die EU-rechtlichen Bezeichnungen für Branntwein nicht unter Branntwein, sondern unter Weinbrand stehen sollen, habe ich nicht gefunden. Dieser Askpekt wurde nicht diskutiert. Viele Grüße,--Trinitrix 11:15, 21. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
NACHTRAG: Ich habe die Diskussion im BKL-Fließband noch einmal nahgelesen. EDIT: Die im September sich zwischen Oliver und Diwas andeutende Lösung mit Unterkapitel bei Branntwein und entsprechenden Links statt einer vollen BKL-Seite wurde ja dann doch nicht umgesetzt. Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass wikilinks auf Unterkapitel nicht erwünscht sind. _--Trinitrix 23:36, 25. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

prizipiell sind die ergaenzeungen korrekt im sinne der def. der EU. im artikel Weinbrand wird (ueberwiegend) auch nach dieser def. gearbeitet. da es zwei definitionen gibt und eine davon jetzt ausgebaut wird, schlage ich vor, eine bkl einzurichten. dort wird auf Branntwein (deutsches Steuerrecht) o.ae. und auf Branntwein (EU-Recht) verwiesen. damit kann jede information in den korrekten kontext eingeordnet werden.
in der alten disk auf dem BKL-fliessband wurde dies noch als arbeitsbeschaffungsmassnahme bezeichnet. aber da sich jetzt Trinitrix die arbeit mahct, sollten wir sie/ihn nicht am korrekten arbeiten hindern.
der artikel weinbrand muss dabei aber auch ueberprueft werden. dort sollten analog die entsprechenden definitionen stehen -- Supermartl 11:18, 21. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Es bietet sich insgesondere eine BKL nach dem Modell I an, d.h. eine kurze Erklärungsseite. --Trinitrix 23:36, 25. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Noch ein Hinweis zur EU-Verordnung: Die dort definierten Begriffe sind nicht disjunkt, schließen einander also gegenseitig nicht aus. Die Aussage, ein Deutscher Weinbrand sei kein Branntwein, ist sehr unsicher, siehe Benutzer Diskussion:Oliver S.Y./Sprit und Benutzer:Oliver S.Y./Sprit. --Suricata 11:19, 21. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Ja, die Begriffe sind nicht (zwangsläufig) disjunkt. Die Definition von "Deutschem Weinbrand" nach §2 AGeV ist außerdem in der Tat der "Branntwein"-Definition in der EU-Verordnung von 2008 ähnlicher als der von "Weinbrand". M.E. ein Grund mehr für eine sinnvolle BKL. --Trinitrix 23:36, 25. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Mein Name fällt, und ich bin da^^. Grundsätzlich, wenn zwei Meinungen bestehen, die prinzipieller Natur sind, bedarf es einer allgemeinen Diskussion um ein Ergebnis zu finden, und die Basis dazu kann erstmal nur die alte Version sein. Der gesamte Bereich bedarf einer Überarbeitung, darum ist es kontraproduktiv, hier nun allein einen Versuch zu starten, Trinitrix, an dem schon ganz andere gescheitert sind. Auf den ersten Blick erscheinen mir die Änderungen nicht logisch für das deutsche Sprachgebiet, der Hauptgrund. Der andere Grund ist, daß dies hier ein Einstiegsartikel ist, da haben regionale Sorten nichts zu suchen, aber das ist erstmal nur meine Meinung. Hab nun leider keine Zeit, Mittagessen ruft, aber werde mich hier heute Abend intensiv einbringen.Oliver S.Y. 11:24, 21. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Statt Einstiegsartikel solltes es eben vielleicht doch eine BKL-Seite nach Modell 1 geben. --Trinitrix 23:36, 25. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Da es gerade etwas stockt. Wie wäre es, Branntwein als etwas weiter gefasste Begriffsklärung, also so ähnlich wie jetzt bestehen zu lassen, und einen Artikel Branntwein (EU-Recht) zusätzlich anzulegen, in dem die EU Definition genannt wird und der die genannte Beispiele von Trinitrix enthält. Da der Begriff Branntwein in verschiedenen gleichberechtigten Kontexten unterschiedliche Bedeutungen hat ist eine Klärung des Begriffes notwendig. Ansonsten könnte man auch den ganzen Artikel Spirituose nach Branntwein integrieren, denn umgangssprachlich und nach deutschem Steuerrecht ist es ja ein Synonym dafür. Insbesondere muss natürlich in anderen Artikeln, in denen Bezug auf Branntwein genommen wird, klargestellt werden, welche Definition des Branntweines gemeint ist. --Suricata 15:02, 22. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

gefaellt mir besser als mein vorschlag oben. gerade dass viele links hierher gehen, bei denen man nicht exakt sagen kann, welche der bedeutungen gemeint ist, habe ich uebersehen. ein ueberblicksartiewkl ist da sicher besser als eine reine bkl. -- Supermartl 15:57, 22. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
YUP, so sollten wir es machen. --Trinitrix 23:36, 25. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Nur mal so zum Vergleich: unser ehemals großes Vorbild, der Brockhaus, definiert Branntwein ungefähr so:
Branntwein, urspr. die durch Destillation von Wein erhaltene Flüssigkeit mit einem erhöhten Gehalt an Alkohol; heute i.w.S. jede Flüssigkeit mit einem hohen Gehalt an Äthanol, unabhängig von der Gewinnung des Äthanols (durch alkohol. Gärung oder durch chem. Synthese), i.e.S. der durch alkohol. Gärung und anschließende Destillation erhaltene konzentrierte Alkohol, der neben einer bestimmten Menge Wasser z.T. auch (bes. bei Trink-B.) Geschmachs und Geruchsstoffe enthält. B.-Erzeugung und -Handel unterliegen in Dtl. behördl. Aufsicht (→ Branntweinmonopol).
Danach kommt ein Abschnitt zur Herstellung (Gärung, Destillation in verschiedenen Apparaten zu Raubrand, Rohbrand, Feinbrand, etc.), zum Schluss Geschichtliches (erste Destillate aus Wein, Früchten, Getreide, Kartoffeln, etc., wann und wo?)
Das Lemma "Sprituosen" wäre wohl der Ort für Listen einzelner Produkte, "Trinkbranntwein" eine Weiterleitungen auf Branntwein:
Spirituosen, [...] alkohol. Getränke die durch Brennverfahren (→ Branntwein) gewonnenen Äthylalkohol als wertbestimmende Komponente enthalten, also Wein- und Obstbrände, Korn- und Wacholderbranntweine, Wodka, Whisky, Rum, Liköre u.a. Trinkbranntweine.
Weinbrand, Brandy amtl. Qualitätsbranntwein aus Wein, durch Destillation von Wein (→Branntwein) gewonnenes, stark alkoholhaltiges (mindestens Vol.-38%) Getränk.
Für den Brockhaus bezeichnet der Begriff "Weinbrand" also ausschließlich deutschen "Cognak" (zu 90% aus deutschem Wein destilliert) und existiert frühestens seit 1907.
Gruß 84.144.84.108 17:01, 22. Nov. 2010 (CET) Ups, war gerade abgemeldet Ugha-ugha 17:05, 22. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Womit der Brockhaus nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist...was Wikipedianer nun nicht *sehr* verwundern dürfte. Viele Grüße, --Trinitrix 23:36, 25. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Es geht wohl aktuell um diese beiden Textversionen: [3] Was fällt auf:

  1. Wird die Herkunft des Begriffes nun quellenlos auf das Mittelhochdeutsche "gebranter wīn" zurückgeführt. Der Kluge weißt es aber zB. dem spätmittehochdeutschem "brantwin". "Weinbrand" dagegen ist eine Erfindung der Firma Asbach Ende des 19.Jahrhunderts, der ab 1921 die amtliche Bezeichnung für Getränke wurde, die vorher auch in Deutschland Cognac und Kognak hießen. Hier tut also Quellenkunde und Quellentreue not.
  2. "Die EU greift die im deutschen Steuer- und Jugendschutzrecht verloren gegangene Bindung der Bezeichnung Branntwein an ein Weindestillat jedoch wieder auf." - ziemlich weitreichende Aussage, nur leider völlig unbelegt, daß es da zwischen den dt. Rechtsnoremen und der EU einen direkten Zusammenhang gibt
  3. "Brandy oder Weinbrand" ist die folgende Kategorie" - diese Aussage stimmt zwar, aber ist ohne Aussagekraft, daß die bloße Listennummer (4 und 5) keine nachvollziehbare Bedeutung hat, daß die beiden dort zwischen Getreidespirituose und Tresterbrand stehen. Nicht eindeutig - drum besser nicht einfügen.
  4. "Branntweine mit geschützten geographischen Bezeichnungen kommen nur aus Frankreich, Portugal, Bulgarien und Rumänien." Auch schon wieder so eine eigenartige Formulierung. Ich denke es ist die EU-Herkunftsbezeichnung gemeint, und daß aktuell nur für Produkte dieser 4 Länder Schutzrechte gelten, das ist aber bloßer Zufall, schon morgen kann einer aus Italien, Griechenland oder Spanien geschützt werden. Leider auch Quellenlos, durch Original Research aber sicher zu überprüfen, was aber überflüssig ist, Vorschlag - Umformulieren auf EU-Niveau, was mit Australien, USA und Südafrika ist, müßte man nochmal gesondert klären.
  5. Weinbrand - Cognac, für diesen Artikel überflüssig, die Abgrenzung zu erklären, dafür gibts die Objektartikel.
  6. Liste der Branntweine - was soll diese Liste sagen? Ich würde ja noch verstehen, wenn Artikel verlinkt würden, aber die bloße Nennung ist ohne enz. Wert, dazu noch in einer aufblähenden Listenform, da würde auch Fließtext genügen.
  7. Dem Abschnitt nach gehts um Branntweine mit geschützer geografischer Bezeichnungen. Wenn ich mir aber die EU-Verordnung anschau, und was dort über den Anhang III steht, dann gehts um Sonderregelungen für "Geografische Angaben". "Geschützte geografische Bezeichnungen" gibts meiner Erfahrung nach nicht, alternativ zu Anhang III gibt dies geschützten Herkunftsbezeichnungen g.U. und g.g.A. Die Liste ist dann auch lediglich kopiert, und als Beispiel dadurch ohne Wert, es sollten nur Branntweine mit Artikel hier verlinkt werden. Gemäß Artikel 16 handelt es sich dabei auch um g.g.A., wobei ich nicht alle Einträge in den EU-Datenbanken wiederfinde. Auch hier Gesprächsbedarf

Hoffe, diese kleine Liste zeigt, daß es bei weitem nicht so einfach ist, wie es erschien.Oliver S.Y. 22:02, 21. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich gebe gern zu, dass es nicht ganz so einfach war. Aber ich hoffe, dass es nun doch aber ein Anstoß ist, die wirklich suboptimale Situation vorher auch strukturell im Lichte der EU-Verordnung zu überdenken. Viele Grüße, --Trinitrix 16:56, 23. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich halte gar nichts davon, die Beiträge zweier Benutzer so zu vermischen, also trenns bitte selbst, ansonsten revertiere ich das ungelesen. Es ist ja keine Diskussion auf einer Benutzerseite zwischen uns beiden.Oliver S.Y. 17:14, 23. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
PS - der Artikel sollte zwar die EU-Regelungen beinhalten, aber nicht allein darauf beruhen, schließlich gilt die nicht für die Schweiz als DACH-Mitglied, anderseits auch nicht für andere wesentliche Alkoholproduzenten. Die Auflistung bisher war nicht abschließend, und sollte demnach keinesfalls gekürzt oder konzentriert werden, daß dies hier eher ein Einstiegsartikel ist.Oliver S.Y. 17:25, 23. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Kein Probelm, revertiere es und ich schreib es dann drunter. Viele Grüße, --Trinitrix 17:50, 23. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Lieber Oliver, so hier geht es nun los.

Ad 1. Wird die Herkunft des Begriffes nun quellenlos...

Das war aus dem Weinbrand-Artikel kopiert, wo es nun wirklich kaum hinpasst. Vielleicht sollte jemensch mal eine Quelle insgesamt nachtragen. Die Erläuterung zu Asbach habe ich aus dem Cognac-Artikel in den Weinbrand-Artikel egänzt (wo sie auch hingehört).

Ad 2. "Die EU greift die im deutschen Steuer- und Jugendschutzrecht ...

Das ist hier nicht als "weitreichende inhaltliche Aussage" gemeint, sondern einfach eine etwas weniger technische Beschreibung der neueren Begriffsgeschichte. So etwas halte ich nicht für belegpflichtig, da ja ein "direkter Zusammneng" "zwischen den dt. Rechtsnormen und der EU" gar nicht behauptet wird.

Ad 3. "Brandy oder Weinbrand" -... Nicht eindeutig - drum besser nicht einfügen.

Der Anhang hat eine gewisse innere Logik; die darf m.E. auch durch den Verweis auf die tatsächlichen Verhältnisse angedeutet werden. Aber es folgt Weinbrand tatsächlich sachlogisch auf Branntwein, weil Branntwein zwangsweise/definitorisch eine Zutat zur Herstellung von Weinbrand ist. Umgekehrt gilt das nicht.

Ad 4. "Branntweine mit geschützten geographischen Bezeichnungen ...

Ja, das war ungenau formuliert.

, und daß aktuell nur für Produkte dieser 4 Länder Schutzrechte gelten, das ist aber bloßer Zufall, ...

Na klar, und auch aus Deutschland. Der Punkt ist doch aber, dass Cognac sich hier einsortiert - und deutscher Weinbrand woanders.

Ad 5. Weinbrand - Cognac, für diesen Artikel überflüssig, die Abgrenzung zu erklären, dafür gibts die Objektartikel.

Im Prinzip ja, aber in einer Situation, in der es etwas komplizierter wird, nüztzt eine Erklärung dem OMA-Prinzip mehr als dass sie schadet.

Ad 6. Liste der Branntweine - was soll diese Liste sagen? Ich würde ja noch verstehen, ...

Ich fand das informativ. Gegen eine Umwandlung in Fließtext ist nichts einzuwenden.

Ad 7. Dem Abschnitt nach gehts um Branntweine mit geschützer geografischer Bezeichnungen... Auch hier Gesprächsbedarf

Ich hatte schon eingeräumt, dass die Version hier terminologisch nicht auf der Höhe ist. Da sollten wir gemeinsam nach der besten und richtigen Bezeichnung suchen. Es handelt sich jedenfalls bei dem Anhang meinem Eindruck nach um die Liste, die aktuell EU-rechtlich definiert, dass es Deutschen Weinbrand und Cognac geben kann. Das ist schon recht zentral.
Ich gebe gern zu, dass eine gute Weiterentwicklung nicht ganz so einfach ist. Aber ich hoffe, dass es nun doch aber ein Anstoß ist, die wirklich suboptimale Situation vorher auch strukturell im Lichte der EU-Verordnung zu überdenken ("Die faktische Kraft des Normativen...). Viele Grüße, --Trinitrix 02:29, 24. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Kann man die Abkürzungen mal aufschlüsseln (und dann die Aussage ggf. erklären)? --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 15:09, 6. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Das sind Gramm/Hektoliter reiner Alkohol. Siehe auch Alkoholgehalt. --S.K. (Diskussion) 17:44, 13. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

Man sollte von hier aus Sorten wie Gin, Whisky, Cognac, etc. erklären. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 15:09, 6. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]