Diskussion:Bundesgericht (Schweiz)

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Sollte der Artikelname nicht besser Schweizerisches Bundesgericht heissen? Denn auf der Website des Bundesgerichts heisst es so offiziell. – PsY.cHo, 21:22, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

In der Verfassung und auch im Bundesgerichtsgesetz [1] finde ich den Begriff Schweizerisches Bundesgericht nicht. -- Zehnfinger 01:14, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Zusammensetzung[Quelltext bearbeiten]

Die Parteizugehörigkeit der Richter wäre eine wertvolle Erweiterung des Artikels. -- 89.217.158.70 12:29, 26. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Review des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Das Schweizerische Bundesgericht (BGer; französisch Tribunal fédéral, italienisch Tribunale federale, rätoromanisch Tribunal federal) ist das oberste Gericht der Schweiz. Als rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist es, neben der Vereinigten Bundesversammlung (Legislative) und dem Bundesrat (Exekutive), eine der drei Staatsgewalten.

Ich möchte ein Feedback zu dem Artikel erhalten, welchen ich nun etwas überarbeitet habe. Wie ist der Inhalt und was braucht es noch, damit der Artikel den Hauch einer Chance auf Lesenswert hat? Danke für euer Feedback, gerne dürft ihr den Artikel auch direkt bearbeiten! Gruss, Swiss Energy 16:31, 8. Sep. 2011 (CEST)

Als erstes würde ich die Liste der Weblinks und die Literaturliste kritisch durchsehen (nur vom Feinsten, kein Ober-, Unter- oder Nebenthema), "Siehe auch"-Listen sind meines Wissens verpönt, entsprechende Wikilinks direkt in den Text einarbeiten. Das erste Bild ist - zumindest bei meiner Darstellung - viel zu gross und lässt auf der Seite keinen Fliesstext mehr. Einige kleine inhaltliche änderungen mache ich direkt im Text. -- Zehnfinger 15:09, 10. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Inhaltlich sehe ich noch eine grosse Lücke: über die Kompetenzen des Bundesgericht wird nur sehr rudimentär in der Einleitung gesprochen. Hier sollten noch mehr Informationen stehen: Was genau kann wann an das Bundesgericht (weiter) gezogen werden? Was nicht? Formal ist die Einleitung zu lang, ich würde es schätzen, wenn das Inhaltsverzeichnis schneller sichtbar ist. -- Zehnfinger 15:45, 10. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Was auch noch fehlt ist die Gliederung des Bundesgericht. -- Zehnfinger 15:54, 10. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hallo Zehnfinger. Danke für deine Inputs. Die Organisation habe ich voll vergessen. Werde diese und auch die Kompetenzen noch in den Artikel einbauen. Gruss, Swiss Energy 00:34, 11. Sep. 2011 (CEST)
Ein weiterer wichtiger Punkt: Einzelnachweise fehlen fast gänzlich. Wegen der Einleitung, sie scheint mir längenmässig doch in Ordnung zu sein, nachdem ich andere L-Artikel konsultiert habe. -- Zehnfinger 23:42, 11. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hallo. Die Organisation konnte ich nun ergänzen; was noch fehlt sind die bessere Formulierung der Kompetenzen. Kannst du mir ein Beispiel sagen, was nicht belegt ist? Alles, was nicht mit Einzelnachweis belegt ist, sollte unter den Weblinks bequellt sein. Gruss, Swiss Energy 13:58, 13. Sep. 2011 (CEST)

Auszeichungskandidatur vom 25. September - 16. Oktober 2011, Ergebnis Lesenswert[Quelltext bearbeiten]

Das Schweizerische Bundesgericht (BGer; französisch Tribunal fédéral, italienisch Tribunale federale, rätoromanisch Tribunal federal) ist das oberste Gericht der Schweiz. Als rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist es, neben der Vereinigten Bundesversammlung (Legislative) und dem Bundesrat (Exekutive), eine der drei Staatsgewalten.

Hallo. Nachdem ich den Artikel reviewen liess und die Kriterien für Lesenswerte Artikel durchgelesen habe, stelle ich den Artikel zur Wahl. Sollten noch Verbesserungsvorschläge kommen, versuche ich natürlich diese umzusetzen. Viele Grüsse, Swiss Energy 18:04, 25. Sep. 2011 (CEST)

Ich habe mich bereits im Review-Prozess zum Artikel geäussert. Ein dort angebrachte, zentrale Beanstandung ist noch nicht behoben:
• Es finden sich kaum Ausführungen zum Kernthema: Den Kompetenzen bzw. der Zuständigkeiten des Schweizerischen Bundesgericht (ausser den rudimentären Angaben in der Einleitung und zur Verfassungsgerichtsbarkeit).
Daneben gibt es weitere Punkte, die verbessert werden sollten:
• Die Ausführungen zur Organisation bestehen den OMA-Test nicht.
• Die "siehe auch-Liste" sollte aufgelöst werden (was gleicht die Möglichkeit bietet, ein Kapitel "Veröffentlichung der Entscheide" zu schaffen).
• Bei der Literatur würde ich mir wünschen, dass klarer gezeigt wird, was Weiterführende Literatur und was verwendete Quellen (Einzelnachweise) sind. -- Zehnfinger 18:57, 25. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ciao Zehnfinger. Danke für dein Feedback. Ich werde dies bald ergänzen. Swiss Energy 00:22, 26. Sep. 2011 (CEST)
Als Ergebnis der Ausführung momentan abwartend: Abwartend -- Zehnfinger 11:44, 27. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Exzellent Erste Befürchtungen, bei diesem Lemma könnte trockene Juristensprache vorherrschen, haben sich nicht bestätigt, im Gegenteil. Eine sinnvolle Struktur, ein gutes Gespür für Wichtiges und Unwichtiges (in kandidierenden Artikeln leider keine Selbstverständlichkeit) und liebevolle Formulierungen verraten grosses Können. Petitessen:

  • „sowie fernen Klagen von Bürgern gegen den Bund.“ – was bedeutet in diesem Zusammenhang fernen?
  • „Das Bundesgericht war grundsätzlich die Rechtsmittelinsatz“ – ist Instanz gemeint?
  • Abschnitt Verfassungsgerichtsbarkeit: Ich bin mir nicht sicher, ob hängige parlamentarische Initiativen wichtig genug sind, um in einem so grundlegenden Artikel wie diesem erwähnt zu werden.

Insgesamt bietet der Artikel genau die Informationen, die man beim Thema erwartet. Gruss, — Filoump 19:28, 25. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Hallo Filoump. Deine drei Punkte wurden korrigiert. Gruss, Swiss Energy 00:22, 26. Sep. 2011 (CEST)

Lesenswert, derzeit noch eher mit Tendenz zu keine Auszeichnung. Für meine Entscheidung nur für "lesenswert" zu stimmen sind die von Zehnfinger genannten und im Reviewverfahren nicht vollständig abgearbeiteten Gründe (mit der Präzisierung, dass die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen fast zu ausführlich behandelt werden, aber die Kompetenz des Gerichts insgesamt zu kurz kommt) ausschlaggebend. Der Artikel ist schon mal ein guter Anfang, aber die Illustration oben ist charakteristisch für den ganzen Artikel: die „Sicht von Außen“ (auf die am Gericht tätigen Personen und die praktische Gerichtsorganisation) dominiert und die Bedeutung des Gerichts für das schweizerische Rechts- und Verfassungssystem lässt sich kaum erschließen. Leider habe ich es nicht mehr geschafft, mich an der Review zu beteiligen, wo der Artikel - mit mäßigen Rückmeldungen - allerdings auch nur gut zwei Wochen war. Daher erlaube ich mir hier noch eine kleine Anregung: wie wäre es, neben den von Zehnfinger bereits angemahnten Kompetenzen auch wichtige Tendenzen in der Rechtsfortbildung (vgl. z.B. Europäischer_Gerichtshof#Entscheidungen) wiederzugeben, etwas zur Methode / Entscheidungsstil des Gerichts (vgl. z.B. Europäischer_Gerichtshof#Auslegungsmethoden) und eine kritische Würdigung zur Stellung innerhalb des Systems der Gewaltenteilung zu sagen (vgl. z.B Europäischer_Gerichtshof#Kritik)? Um Missverständnissen bzgl der Funktion der KALP, wie sie hier mitunter auftreten, von vornherein vorzubeugen: ich bin waschechter Gummihals und kenne mich mit dem schweizerischen Bundesgericht Null aus. Daher kann ich nicht genauer sagen, ob diese Anregungen ergiebig sein könnten, würde es aber vermuten. Aber im Vergleich zu anderen Verfassungs-, sonstigen obersten Gerichten, z.B. auch BVerfG/BGH, Verfassungsgerichtshof (Österreich)/Oberster Gerichtshof (Österreich), Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten, Supreme Court (Irland), ließen sich dann zumindest unter Heranziehung sicher vorhandener rechtvergleichender Literatur die Unterschiede benennen. Weiterführend könnte insofern vielleicht auch sein: Ueli Anken: Swiss Federal Supreme Court: the third power of the federal state, Bundesgericht Verlag, Bundesgericht, 2001.--Olag 10:13, 26. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Zustimmung zu Olag, zu erwähnen wäre unter anderem, dass das Bundesgericht etwa in der zweiten Hälfte des 20. Jhdt. ungeschriebene Grundrechte anerkannte, die bei der Verfassungsreform dann in die neue Verfassung übernommen wurde (siehe Grundrechte (Schweiz). -- Zehnfinger 11:54, 27. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ja, das wäre ein interessante Beispiel für Rechtsfortbildung, das zugleich auch für das Zusammenspiel der Gewalten aufschlussreich ist. Mir ginge es - als Kriterium für Exzellenz - nicht darum, dass die Rechtsprechung zu jedem Rechtsgebiet in epischer Breite dargestellt wird, dafür gibt es andere Fachartikel, auf die ggf verwiesen werden kann. Bloß die wichtigsten Grundzüge, für die sich das Gericht gemeinhin einen Namen gemacht hat.--Olag 12:39, 27. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich weiß nicht, ob man hinsichtlich aller einzelner Tätigkeitsbereiche in so einem Artikel näheres ausführen kann. Jedenfalls für die Tätigkeit im Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit gibt es aber doch Interessantes zu sagen. Insoweit halte ich die Auslagerung diese Abschnitts in einen verlinkten Abschnitt des Artikels Verfassungsgerichtsbarkeit nicht für gut, sondern würde das im Artikel selbst bringen. --DiRit 00:03, 28. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Knappes Lesenswert. Der Artikel liest sich, wie oben schon erwähnt, angenehm und nicht trocken und bietet einen guten Überblick. Was in meinen Augen noch fehlt bzw. sehr dünn ist:
  • Zuständigkeit des Bundesgerichts
  • Der Instanzenweg: Wie genau gelangt ein Fall an das Bundesgericht? Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten/...) Gab es hier bei der Justizreform nicht auch eine Vereinheitlichung des Weges ans Bundesgericht?
  • Vielleicht so etwas wie "wichtige" Entscheidungen, Bedeutung des Bundesgerichts für die politische/juristische Situation der Schweiz. So entwickelte m.W. das Bundesgericht nach dem Zweiten Weltkrieg "ungeschriebene Grundrechte", die dann mit der Totalrevision 1999 formell in die Verfassung aufgenommen wurden.
Viele Grüße,--SEM 01:25, 29. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
PS Sehe gerade, die "ungeschriebenen Grundrechte" wurden ja bereits oben angesprochen
Eher Lesenswert, mit Tendenz nach oben. Es liest sich noch nicht flüssig genug, wobei ich mir manchmal unsicher bin, was eventuell CH-Duktus ist. Nominalstil. Manchmal werden Fachbegriffe nur verlinkt, nicht erklärt. Was die Tagsatzung ist, muss ich dann erst dort nachlesen. So ist der erste Abschnitt (Zeit vor...) einfach zu gedrängt. Übrigens zu viel Gebrauch von "welcher", wo "der" ausreichen würde. Schau mal, wo einige Absätze zweigeteilt werden können. Ich habe einige Dinge bereits verändert - bei Nichtgefallen Revert. :-) --Ziko Mentorenprogramm 14:25, 1. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Für eine Auszeichnung hat es einfach zu viele Lücken in fundamentalen Bereichen eines Gerichtsartikels, wie die Diskussion gezeigt hat: Zuständigkeiten des Bundesgerichts, Kompetenzen, Instanzenweg (wer kann wann an das Bundesgericht gelangen?), Bedeutung des Gerichts im schweizerischen Rechts- und Verfassungssystem und in der Rechtsfortbildung - das fehlt alles. Sorry, aber da kann ich nicht für eine Auszeichnung plädieren. keine Auszeichnung -- Zehnfinger 09:37, 4. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
1x Exzellent, 3x Lesenswert, 1x keine Auszeichnung => Der Artikel ist lesenswert AF666 22:21, 16. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Neuer Abschnitt "Gegen-Öffentlichkeit"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den kurzen Abschnitt unten hinzugefügt, der aber sofort gelöscht wurde und die Änderungsfunktion wurde für mich gesperrt. Ich beantrage, dass dieser wieder hinzugefügt wird:

Gegen-Öffentlichkeit

Seit Dezember 2017 entsteht unter https://www.forum-bger.ch/ eine Webseite, die es ermöglicht, alle Entscheide des Bundesgerichtes öffentlich zu kommentieren und darüber zu diskutieren. Ziel dabei ist eine transparente, gesamtgesellschaftliche Diskussion, die kritische Aspekte in der Rechtsprechung des Bundesgerichtes wie die Qualität der Rechtsprechung, die politische Bindung der Richter, Praktiken der Auslegung von Gesetzen und Verfahrensvorschriften beleuchtet.

Diese Webseite ist das erste Forum seiner Art weltweit. Bisher ist es in keinem anderen Land der Welt möglich, die Entscheide des obersten Gerichtes online zu kommentieren. (nicht signierter Beitrag von 2A02:120B:2C13:F2A0:4C27:43EE:4CBD:84C2 (Diskussion) Pentachlorphenol)

Dies ist eine private Homepage (Created on 2017-12-27 ) von Peter Nejkov, keine offizielle Website des Gerichts. Auf privaten Seiten, Blogs usw. wird mit Sicherheit jede Entscheidung eines jeden höheren Gerichts -wie auch immer- kommentiert. Passt hier nicht her, darf sich etablieren und bekannt werden, dann wiederkommen. --PCP (Disk) 15:09, 2. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]
+1, ohne irgendwelche Rezeption ist das nicht enzyklopädisch relevant. Weiterhin scheint der Satz "Bisher ist es in keinem anderen Land der Welt möglich, die Entscheide des obersten Gerichtes online zu kommentieren." offensichtlich falsch. --Engie 16:37, 9. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Relevanz des Abschnitts "Informatik"?[Quelltext bearbeiten]

Weshalb gibt es in einem Artikel zum Bundesgericht einen Abschnitt über dessen Informatik-Abteilung und deren Open-Source-Strategie? Das tönt für mich, als würde hier jemand über die Wikipedia interne politische Konflikte auszutragen versuchen; für eine Enzyklopädie scheint mir dieser Abschnitt völlig unpassend.

Über diese Informatik-Abteilung haben verschiedene überregionale Medien mehrfach berichtet. Dies begründet die Relevanz des Abschnitts. Ob dieser so ausführlich sein soll, ist meiner Meinung nach eine andere Frage. --Hadi (Diskussion) Sichter: Sichtet! 18:11, 20. Mär. 2020 (CET)[Beantworten]

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Hallo allerseits

Ich habe soeben die Rechtsstellung des Bundesgerichtes ergänzt. Ohnehin habe ich vor, den Artikel nach und nach zu überarbeiten. Als Nächstens widme ich mich dem Abschnitt Verfassungsgerichtsbarkeit, der noch stark ausgebaut werden muss. Mit dieser Bearbeitung soll einer Abwahl vorgebeugt werden, bei der er wohl chancenlos wäre, zumal wirklich Vieles fehlt. Ich orentiere mich dabei an den Kritikpunkten, die schon vor elf Jahren angebracht wurden. Gruss, --FWS AM (Diskussion) 18:47, 29. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Danke @FWS AM. Überarbeiten ist ok, aber auch bei einzelnen Änderungen bitte Belege nicht vergessen, wie hier. Wenn diese Aussage auch von Tschannen stammt, kannst du dies beim Speichern in der Zusammenfassung schreiben. LG --Hadi (Diskussion) 21:17, 29. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Ah, ich wusste nicht, dass ich die Belege auch in der Zusammenfassungszeile angeben muss. Ich dachte, das erübrigt sich, wenn der Beleg schon im Artikel steht. Vielen Dank fürs Aufmerksammachen. Gruss, --FWS AM (Diskussion) 21:30, 29. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
@FWS AM. Ich mache das nur in den Fällen bei denen der Beleg schon im Text vorhanden ist. So ist nachvollziehbar, auf was sich die Änderung stützt, ohne dass im Text selber die Fussnote wiederholt werden muss. LG --Hadi (Diskussion) 22:49, 29. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
@FWS AM: Ja, es fehlt Einiges. Auch die Informationen zur Wahl der Bundesrichter sind äusserst rudimentär und beschränken sich auf die Angabe des Wahlorgans; das Wahlverfahren inkl. die Kontroverse über die Frage, ob die richterliche Unabhängigkeit durch das geltende Wahlverfahren gefährdet ist oder nicht, wird bisher nicht dargestellt. Ich habe eine entsprechende Ergänzung seit längerer Zeit in meiner Pendenzenliste; habe mich mit dem Thema beruflich und wissenschaftlich schon beschäftigt. Solltest aber Du (oder ein anderer Wikipedianer) sich dieses Themas gerne annehmen wollen, so trete ich gerne zurück (habe auch sonst genug zu tun...), wäre aber für eine entsprechende Information dankbar, um parallele Arbeiten zu vermeiden. --Graf1848 (Diskussion) 22:42, 30. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Hallo Graf1848: Ich hatte vor, mich dessen anzunehmen. Momentan lese ich mich in die Frage der Verfassungsgerichtsbarkeit ein; dann kommt das Wahlverfahren. Ich kann das also übernehmen. Gruss, --FWS AM (Diskussion) 06:47, 31. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Wenn Du sagst, Du habest Dich schon damit wissenschaftlich beschäftigt: Hast Du einen Aufsatz, eine Abhandlung oder etwas Dergleichen geschrieben, das ich lesen und einbauen könnte? Gruss, --FWS AM (Diskussion) 08:04, 31. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Endlich bin ich dazu gekommen, den betreffenden Abschnitt zu verfassen. Wenn Dir etwas daran nicht gefällt, einfach sagen; ich freue mich über Verbesserungen. Gruss, --FWS AM (Diskussion) 21:04, 5. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]

Spruchkörper[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens ist der Abschnitt Spruchkörper zu ausführlich und geht zu sehr ins Detail. Insbesondere erachte ich es nicht als sinnvoll, alle Beschwerdegegenstände, die eine Abteilung behandelt, aufzuzählen. Dafür kann man für jene, die das interessiert, auf die Website des BGer verlinken. Ich würde die Abteilungen unter einer Überschrift (Öffentlich-rechtliche, zivilrechtliche, strafrechtliche Abteilungen) zusammenfassen und skizzieren, was sie machen. Wie sehen das andere? --FWS AM (Diskussion) 18:09, 3. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Nun, bei den deutschen Bundesgerichten haben wir eine solche Auflistung der Zuständigkeiten, wenn auch nicht so ausführlich. Aber wir haben, zumindest für den BGH auch eigene Artikel für die Senate, wie bspw. I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes. Wäre es vielleicht auch hier eine Möglichkeit die genauen Zuständigkeiten jeder Abteilung in solche eigenen Artikel zu packen - da könnte man dann auch gut einige in der Literatur zitierte Fälle, etc. ausführen und dann hier im Hauptartikel so zusammenfassen, wie du vorgeschlagen hast? --Ichigonokonoha (Diskussion) 17:09, 5. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Das könnte man schon machen. Ich denke aber nicht, dass sich der Aufwand lohnt, Artikel zu den einzelnen Abteilungen zu machen. Diese gäben abgesehen von der Auflistung ihrer Zuständigkeiten nicht viel her. Die Idee, einzelne, stark rezipierte Urteile einzubauen, finde ich gut. Zuvor gibt es aber noch sehr viel Grundlagenarbeit in WP zu leisten. Ich bezweifle auch, dass jemanden, der sich bei Wikipedia über das Bundesgericht informiert, die exakten Zuständigkeiten jeder Abteilung interessieren. Wenn doch, kann man sie ja kostenlos mit einem Mausklick auf der Website des BGer abrufen. --FWS AM (Diskussion) 12:04, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Hmm, na ja, bspw. I. Zivilsenat kennt auch Mitglieder, Vorsitzende und ein bisschen Geschichte (hier dann bspw. auch Fälle). Also ich würde schon sagen, dass es ein bisschen zu schreiben gäbe. Ob sich der Aufwand natürlich lohnt, müsstest im Zweifel du beantworten, da du der entsprechende Kollege mit der Kenntnis über Schweizer Recht bist - ich müsste mich da von Null an einlesen, daher würde eine solche Lösung wahrscheinlich in deinen Händen bleiben. Ansonsten guckten sich auch in den letzten Wochen 54 Leute die Seite des I. Zivilsenates an, also gar nicht mal so wenig für den Rechtsbereich. Ich denke schon, dass die Informationen hier in der deWP gut aufgehoben sind und interessieren. Aber am Ende ist das nur ein Vorschlag von mir, was ich einen Gewinn für diesen Artikel halten würde. Aber ich bin im Schweizer Recht nicht unterwegs, sondern du, daher solltest du hier überlegen, was du für am Besten hälst und das dann auch umsetzen. Freundliche Grüße --Ichigonokonoha (Diskussion) 14:16, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Wie schon gesagt: Es gibt noch viel wichtigere Artikel zu schreiben und zu überarbeiten, denen ich mich zuerst zuwenden möchte. (Nur mal als Beispiel: Rechtsstaat (Schweiz), Bundesverfassung und Grundrechte (Schweiz), den ich zurzeit auf Vordermann bringe, bedürfen einer sehr aufwändigen Totalrevision). Ich warte noch ab, was andere (@Hadi, @Graf1848) sagen, bevor ich mit der Kürzung loslege. --FWS AM (Diskussion) 14:35, 6. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
@FWS AM: einverstanden, ich finde auch, dass es wichtigeres (und interessanteres) gibt, als das Kapitel Spruchkörper zu vereinfachen. Das Argument, man könne die Informationen auf der Website des BGer selber nachlesen, ist nicht überzeugend, denn dann könnten wir WP in vielen Fällen als Linkliste führen. Wenn die Angaben korrekt sind, sehe ich hier keinen Handlungsbedarf zur Kürzung. Noch ein allg. Hinweis zu diesem Artikel: der Mediensprecher des BGer selber aktualisiert diesen namentlich bei Wechsel von Personen. Dies finde ich einen guten Service, solange er nicht inhaltlich eingreift. Was fehlt, ist die Offenlegung des bezahlten Schreibens. Ich habe Benutzer:Jopbgr soeben auf seiner Diskussionsseite dazu aufgefordert. --HaDiDiskussion11:33, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
@Hadi: »Wenn die Angaben korrekt sind, sehe ich hier keinen Handlungsbedarf zur Kürzung.« Dem stimme ich nicht zu. Wikipedia ist nach meinem Verständnis keine Ansammlung oder gar Anhäufung von Wissen, sondern eine Reduktion auf das Wesentliche – ob die Angaben belegt oder korrekt sind, hat damit in erster Linie nichts zu tun. Das Argument, dass auf die Website des BGer verlinkt werden kann, ist daher m.E. schlüssig. Ich fordere ja nicht, dass wir überhaupt nichts zu den Spruchkörpern sagen sollen, sondern eben nur das, was für WP-Leser relevant ist. Wir geben auch Fachliteratur an, die weiterführende Informationen enthält, ohne selbst alles zu erwähnen. Zu selektieren, was wichtig und was unwichtig ist – so verstehe ich meine Arbeit als WP-Autor.
Der Abschnitt zu den Spruchkörpern ist im Vergleich zu den anderen Abschnitte, die das eigentlich Wichtige zum Thema sagen (Geschichte, Stellung, Wahlen – Beschwerdemöglichkeiten fehlen noch), zu lang. Aber auch wenn das Verhältnis stimmte, plädierte ich für Kürzung, weil ich die Relevanz der sehr detaillierten Angaben zu den einzelnen Sachbereichen, die jeder einzelnen Abteilung unterstehen, nicht erkenne. Für wen sind diese Informationen denn gedacht? An wen richten sie sich? Der umseitige Artikel dient doch dazu, einen ersten groben Überblick zu geben. Ihn lesen möglicherweise Deutsche, die wissen möchten, ob das Bundesgericht dieselbe Organisationsstruktur aufweist wie das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesgerichtshof. Oder an Schweizer, die Wissenslücken auffüllen möchten. Für all diese Leute sind die Angaben, welche Verfassungsbeschwerde von welcher öffentlich-rechtlichen Abteilung geregelt wird, irrelevant. Da sie in diesem Kontext zu weit führen, hindern sie den interessierten, unwissenden Leser soagr noch, weil er, um zum Kern der Sache durchdringen zu können – die Spruchkörper sind nach Rechtsgebieten unterteilt, es gibt ingesamt so und so viele, die XY (1–2 (!) Beispiele nennen) behandeln –, sich durch Detailwissen, das aufzählungsartig, also nicht besonders anregend, präsentiert wird. --FWS AM (Diskussion) 13:09, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Nun, Wikipedia-Artikel sind eigentlich nicht da, nur einen groben Überblick zu geben sondern das Wichtigste Wissen zu einem Lemma anhand der Fachliteratur zu präsentieren.. Und bei einem Gericht sind doch Zuständigkeiten gerade das, was ein Gericht ausmacht, also eigentlich eher das Wichtigste, oder? Als Jurist mag ich befangen sein, aber ich gucke mir bei Artikeln über Gerichte als erstes die Zuständigkeiten des Gerichtes, bzw. Seiner Spruchkörper an - dadurch merkt man meines Erachtens erst überhaupt, wie viel Macht/Entscheidungsbefugnis ein Gericht überhaupt hat. --Ichigonokonoha (Diskussion) 14:11, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Für mich sind grober Überblick und das wichtigste Wissen gleichbedeutend. Ja, die Zuständigkeiten sind enorm wichtig, aber jene des Gerichtes und nicht unbedingt jene der einzelnen Rolle. Wichtig ist: Ich kann per Beschwerde in öffentlich-rechtlicher Angelegenheit die Verletzung von Bundesrecht rügen. Wichtig ist aber nicht, dass die Dritte öffentlich-rechtliche Abteilung für Steuern und Abgaben, Alters- und Hinterlassenenversicherung etc., die Zweite hingegen für den Tierschutz zuständig ist. --FWS AM (Diskussion) 14:33, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Jaein, was kann denn der Leser damit anfangen, dass man Bundesrecht rügen kann. Ein Laie kennt vielleicht fünf Gesetze - für Deutschland GG, BGB, StGB und dann meist zufällig noch zwei andere. Sich also vorzustellen, was Bundesrecht meint, ist schon etwas schwieriger. Vielmehr kann sich ein Laie etwas unter Tierschutz, unter Steuern und unter Versicherungen vorstellen. Und wenn diese Informationen dann geordnet sind nach Abteilungen, dann holt der Artikel auch noch den juristisch gebildeten Leser ab. --Ichigonokonoha (Diskussion) 14:43, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Deswegen habe ich ja geschrieben, dass man ein paar Beispiele nennen kann. --FWS AM (Diskussion) 14:52, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Eine grosse Unbekannte bei WP ist, für wen wir was, wie ausführlich schreiben sollen. Im Gegensatz zu FWS AM finde ich, dass wir nicht nur grobe Überblicke darstellen sollten. Ich finde dementsprechend die Aussagen von Ichigonokonoha hier oben einleuchtend. Als Nicht-Jurist finde ich den Zwischentitel "Spruchkörper" nicht optimal, weil nicht allgemeinverständlich. Wie wäre es, wenn wir diesen in "Zuständigkeiten des Gerichts" (oder so ähnlich) umbenennen würden? --HaDiDiskussion17:20, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Na ja, ich verstehe es so, dass ein Artikel immer sowohl den Laien, als auch den Fachmann abholen soll. Und als Jurist möchte ich natürlich wissen, wie die Zuständigkeit der einzelnen Abteilungen ist. Als Laie brauche ich zumindest Beispiele, an denen ich mir plastisch etwas vorstellen kann von der Arbeit der Richter. Deshalb finde ich es am besten, wenn die einzelnen Abteilungen mit den Beispielen stehen, da so beide Leserkreise etwas davon haben.
Bzgl. der Überschrift - Wie wäre Zuständigkeiten und Speuchkörper. Im Text dann noch einen Wikilink zu Spruchkörper und dann sollte auch beiden Seiten gedient sein? --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:13, 7. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
Danke @Ichigonokonoha, deine Idee habe ich umgesetzt. Falls juristisch nicht korrekt, bitte verbessern. --HaDiDiskussion14:08, 8. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Terminologie[Quelltext bearbeiten]

@Jopbgr: In deiner letzten Bearbeitung vom 15. April hast du zweimal Verfassungsbeschwerde in subsidiäre Verfassungsbeschwerde verschlimmbessert. Wie ich schon einmal in der Zusammenfassungszeile geschrieben habe: Dieser Sprachgebrauch ist ein Unding von Rechtsprechung und Schrifttum. Das Rechtsmittel heisst Verfassungsbeschwerde; die Subsidiarität ist nur eine Eigenschaft. Das Bundesgerichtsgesetz spricht in Art. 115, 116, 117 und 119 von der Verfassungsbeschwerde; nur die Überschrift des 5. Kapitels ist missraten. So auch Biaggini im Kommentar zum BGG zu Art. 113. --FWS AM (Diskussion) 09:56, 16. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]