Diskussion:Charlotte Montagu-Douglas-Scott

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Herzogin kein Adelstitel[Quelltext bearbeiten]

Die Ehefrau eines britischen Peers ist genauso wie seine Kinder selbst nicht adlig sondern bürgerlich. Sie führt allein einen Höflichkeitstitel. Charlotte Montagu-Douglas-Scott war daher nicht die 5. Herzogin von Buccleuch, sondern die Ehefrau des 5. Herzogs. In dem Artikel über Höflichkeitstitel ist das recht genau beschrieben. --Henning M 23:48, 27. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]