Diskussion:Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands

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280000 Mitglieder?[Quelltext bearbeiten]

Woher kommen diese Zahlensicher doch von Funktionären des cgzb, oder- die sind niemals belegbar, und einfach nur unglaubwürdig(selbst Gerichte glauben das nicht) (nicht signierter Beitrag von 77.180.52.180 (Diskussion) 20:10, 17. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Dieser Artikel ist einseitig negativ ausgerichtet. Der CGB ist eine mit der CDU verbundene Arbeitnehmerorganisation. Der Artikel setzt nicht nicht kritisch, sondern vorurteilsgeladen mit dem CGB auseinander.

Und das ist auch gut so! Oder unterstützt du etwa diese Konkurrenz zum DGB?
[ ] Du hast Sinn und Zweck von Wikipedia verstanden. Vielleicht liest du einmal Wikipedia:Neutraler_Standpunkt 85.176.253.235 13:55, 3. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Auch wenn Wikipedia neutral sein muss, kann hier doch kirtik stehen. Der CGB ist numal nicht gerade Arbeitnehmer freundlich. (nicht signierter Beitrag von 85.116.201.181 (Diskussion | Beiträge) 15:24, 22. Sep. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Der Artikel ist IMHO NPOV. Die Kritik ist eher zurückhaltend. Zum Beispiel sind die Tarifverträge der CGZP in der Zeitarbeitsbranche eindeutig Gefälligkeitstarifverträge, da sie eine Verschlechterung der gesetzlichen Regelungen darstellen. So ist zum Beispiel die Kündigungsfrist in der Probezeit in manchen Fällen bei nur einem Tag (gesetzlich 2 Wochen). Weiterhin erlauben viele Tarifverträge des CGB vielen Beschäftigten nicht von ihrem Einkommen zu leben. Die unterste Tarifgruppe im Tarifvertrag der CGZP liegt zum Beispiel unter sieben Euro. Um auf die Pfändungsfreigrenze zu kommen ist ein Stundenlohn von 9,50 erforderlich. Wer ohne Not solche schlechten Tarifverträge abschliesst hat auf keinen Fall das Wohl der Arbeitnehmer im Blick. ----Gawyn Luinrandir 20:50, 26. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe heute die Tatsache ergänzt, daß die Tariffähigkeit der CGZP sowie deren Zuständigkeit für die Zeitarbeitsbranche bisher ungeklärt ist. Das Arbeitsgericht Berlin bezweifelt die Zuständigkeit der CGZP für die Zeitarbeitsbranche, da zwei der Mitglieder der CGZP lt. eigener Satzung dafür nicht zuständig sind. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat erhebliche Zweifel an der Tariffähigkeit der CGZP, da diese bisher nur Tarifverträge abschlossen die eine Absenkung gesetzlicher Standards für die Beschäftigten ergeben. ----Gawyn Luinrandir 21:03, 26. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Informationen über neue Verfahren zur Überprüfung der Tariffähigkeit der CGZP. Martinvoll 19:32, 29. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich hab keine Quelle, aber laut einer Recherche vom ZDF wissen 97 von 100 Mitgliedern nichts von ihrer Mitgliedschaft. --PowerZDiskussion 07:49, 9. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Artikel: Christlicher Gewerkschaftsbund[Quelltext bearbeiten]

(Aus meiner persönlichen Diskussionsseite, denn die Veränderungen gehen alle an).

Hualk kritisiert diesen Abschnitt: "Die einzelnen Berufsverbände des CGB bezeichnen sich selbst als Gewerkschaft, wobei aber wesentliche Eigenschaften einer Gewerkschaft regelmäßig nicht erfüllt werden."

Quelle? Welche wesentlichen Eigenschaften? So gehört es zumindest nicht in die Einleitung... --Hualk 19:10, 13. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Quelle? Ganz einfach: Wikipedia. Lies Dir den Artikel über Gewerkschaften durch. Polemisch könnte man mit dessen Einleitung anfangen: "Eine Gewerkschaft ist ein Interessenverband der Arbeitnehmer." - Paßt auf den CGB, insbesondere CGZP nicht.
Weiter geht's im Abschnitt Rechtsstatus. Die Gewerkschaften des CGB sind nicht frei von Einflüssen Dritter, insbesondere nicht der Gruppe, aus der eigentlich ihre Gegner im Sinne der Definition stammen. Außerdem fehlt die Freiwilligkeit, wenn Arbeiter durch ihre Arbeitgeber zwangsweise in die Mitgliedschaft geschickt werden, um die Mitgliederstatistiken zu schönen. Damit sind es keine Gewerkschaften mehr, sondern Berufsverbände (Weil nicht aus freiwillig Mitglied gewordenen Arbeitnehmern bestehend, sondern zumindest teilweise arbeitgebernah unterwandert). --SpaceRat 23:25, 14. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Einseitige Betrachtungen unter der Kritik[Quelltext bearbeiten]

Was hier von Kritikern geschrieben wird ist schon sehr stark einseitig. Die christlichen Gewerkschaften sind von noemandem abhängig. Wenn da zum Beispiel angeprangert wird, dass der Gewerkschaftsbeitrag dierkt vom Lohn abgezogen wird - und dies als Arbeitgeber-Nähe tituliert wird - dann sollten sich die Kritiker mal die Gepflogenheiten bei der IG Metall und deren Nähe zu den Arbeitgebern ansehen. Bei VW wird seit eh und je der Beitrag direkt vom Lohn einbehalten. Ist das hier was anderes? (nicht signierter Beitrag von 84.156.252.176 (Diskussion) 22:40, 12. Sep. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Du hast da offensichtilch etwas übersehen, denn was den CGB in dem Fall in die Kritik gebracht hat war weniger, daß der Tarifbeitrag direkt vom Lohn abgezogen wird, sondern vor allem, daß der Arbeitgeber den Beitritt zur "christlichen" Gewerkschaft zu einem Teil des Arbeitsvertrages gemacht hat. DAS ist mit Arbeitgebernähe gemeint und geht aus dem betreffenden Passus auch hervor. --Das .°.X Humor? 10:17, 13. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht hilft dieser Beitrag von frontal21 ein wenig weiter: http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,8219213,00.html -- 85.176.92.215 14:09, 9. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

"der drittgrößte Gewerkschaftsdachverband in Deutschland"[Quelltext bearbeiten]

Ich halte diese Formulierung für ziemlich unglücklich, da sie suggeriert, es gäbe eine Vielzahl von Gewerkschaftsdachverbänden und der CGB sei einer der größten. (Verstärkt wurde das noch durch die Formulierung, er sei der drittgrößte "neben" DGB und DBB.) Welche anderen "Dachverbände" gibt es denn noch, die diese Bezeichnung verdienen würden? Mir fällt da keiner ein und laut dem Artikel Gewerkschaften in Deutschland existieren außer den drei genannten nur noch kleine Einzelgewerkschaften bzw. Interessenvertretungen. Daher ist die Bezeichnung "drittgrößter" zwar technisch richtig, aber dennoch irreführend. Prügelprinz 20:57, 16. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]


DHV Tariffähigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich will nicht im Originalartikel rumwurschteln, aber die DHV ist eindeutig tariffähig http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=JURE160009945&st=ent Landesarbeitsgericht Hamburg 5. Kammer, Beschluss vom 04.05.2016, 5 TaBV 8/15 (nicht signierter Beitrag von 138.246.32.107 (Diskussion) 10:12, 20. Mär. 2017 (CET))[Beantworten]

OK; war aber vorher anscheinend nicht tariffähig, so steht's im Beleg. Den habe ich mit hinzugefügt. --H7 (Diskussion) 13:08, 20. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Wenn bei den 13 Landesverbänden einige Länder zusammengeschlossen sind, wo gehört denn dann Mecklenburg-Vorpommern dazu? Wurde das vergessen? --H7 (Diskussion) 13:40, 20. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Ich hab die Angabe "40.000" wieder zurückgesetzt auf die eigene Angabe "280.000" Mitglieder. Ich befürworte sicher nicht die Mogelpraxis, die dazu führt, dass sich die Gewerkschaften von den Arbeitgebern als Alibi-Vereine missbrauchen lassen, aber wenn nun mal die alte Zahl per Eigenbeleg abgesichert ist, dazu nachvollziehbare Zweifel ebenfalls mit Belegen angegeben sind, dann brauchen wir für eine abweichende Zahl mindestens einen geeigneten Beleg. Mit dem alten Beleg kann man keine neue Zahl belegen; Kann ja sein, dass es tatsächlich nur so wenige sind, aber dann brauchen wir den geeigneten Beleg dafür, wo die Zahl her ist, am besten einen, der nachvollziehbar erklärt, warum der so eklatant von der eigenen Angabe abweicht. --H7 Ein fröhlicher Franke (reden) 17:05, 27. Mär. 2018 (CEST)[Beantworten]

Verdacht: "Halbe Aktualisierung" ist ganzer Fehler[Quelltext bearbeiten]

Ist diese Aktualisierung so zu verstehen, dass eine Einzelgewerkschaft ausgetreten ist? Falls ja, dann stimmt ja die Mitgliederzahl auch nicht mehr, weil die ja dann dem Verband nicht mehr zugerechnet werden dürfen. Die Mitglieder und die Anzahl der Gewerkschaften stehen aber oben in der Infobox im direkten Kontext und unten im Fließtext steht ohnehin, dass die Angabe umstritten ist. Ich entferne die beiden Zahlen mal in der Infobox und bitte um einen aktualisierten Beleg. --H7 Ein fröhlicher Franke (reden) 11:51, 25. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

Medsonet wird auf der offiziellen Seite des CGB nicht mehr als Mitgliedsgewerkschaft aufgelistet. Auch zumindest die Homepage von Medsonet ist nicht mehr erreichbar, auch wenn die restlichen Seiten der Website noch erreichbar sind. Die letzten Einträge des Verbandes datieren in etwa auf die Zeit des Gerichtsbeschlusses zur nicht-Tariffähigkeit. Ob Medsonet jetzt ausgetreten ist, sich kommentarlos aufgelöst hat oder in einer anderen Organisation des CGB aufgegangen ist konnte online nicht recherchiert werden aber da es vom CGB nicht mehr als Mitgliedsverband gelistet wird wurde dies hier aktualisiert. Das die Mitgliederzahl des CGB umstritten und in jedem Fall nicht aktuell sind dürfte jedem klar sein. Die Änderung halte ich für einen eleganten Umgang mit dem Mangel an validen Daten. --Niggo911 (Diskussion) 17:43, 25. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]