Diskussion:Clearing

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Aus dem Artikel geht nicht hervor, was eine Clearing-Abteilung in einem großen Unternehmen/Konzern tut.

Coupon-Clearing[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand etwas dagegen, wenn ich das Clearing von Rabattcoupons zwischen Handel und Industrie ebenfalls hier unter Clearing behandle? --A.Heidemann 17:56, 12. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Zahlungsverkehr[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung steht, es sei zwischen Clearing und "Zahlungsverkehrsabwicklung, englisch als Settlement bezeichnet" strikt zu trennen, und weiter unten wird dann zum Bereich Clearing gehörig "Zahlungsverkehrsabrechnung" erklärt. Wie soll man das bitte verstehen? Könnte bitte jemand, der sich damit auskennt, zur Verbesserung des Artikels in diesem Punkt beitragen? 84.61.46.65 12:01, 29. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ist ja erst 11 Jahre her – nun in der Einleitung umgesetzt.--JFKCom (Diskussion) 21:36, 7. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Hier brauchen wir eine BKL, denn Clearing hat auch andere Bedeutungen. Clearing ist auch eine Form der ambulanten Jugendhilfe, die der Klärung der familiären Situation dient, mit dem Ziel, Empfehlungen für geeignete Hilfeformen zu geben und ein Instrument, um Familien bei der Suche und der Initiierung von positiven Veränderungsprozessen zu begleiten. --RoswithaC | DISK 20:37, 6. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Geschichtliche Bedeutung[Quelltext bearbeiten]

Das Clearing-Verfahren zwischen Staaten, beispielsweise zwischen Deutschland und der Schweiz während dem zweiten Weltkrieg, fehlt vollkommen. -- Seadart 22:18, 30. Mär. 2009 (CEST)[Beantworten]

Super Hinweis, bitte - sofern verfügbar - Infos direkt ergänzen ;-) Grüße Bahnemann 08:28, 31. Mär. 2009 (CEST)[Beantworten]
Meine Quellenlage ist eigentlich sehr dünn, ich habe jedoch mit einfachem Googeln folgendes gefunden ;) [1] Ich habe es einmal überflogen und es deckt sich mit dem was mir bereits bekannt war; ausserdem handelt es sich ja um den Bericht einer unabhängigen Kommission welche vom schweizerischen Staat eingesetzt wurde, die Quelle kann also wohl als ziemlich seriös betrachtet werden (sofern man von der Möglichkeit absieht, dass die Schweiz ihr Geschichtsbild beschönigen will, aber 100% Objektivität ist m.E. sowieso nie möglich). -- Seadart 20:44, 31. Mär. 2009 (CEST)[Beantworten]

Meiner Meinung nach ergeben sich einige Missverständnisse aus einer falschen Definition im Finanzbereich. So wie ich es gelernt habe, ist Clearing [1] die "Feststellung der gegenseitigen Verpflichtungen und Forderungen" sowie die Feststellung der erforderlichen Angaben. Das ganze wird historisch etwas anschaulicher, wenn man sich z.B. Aktienhandel auf Zuruf auf einem Parkett vor ... 30 Jahren anschaut, damals schrieb jede Partei seine Version des Geschäftes auf (z.B. Käufer (A): X Stück zu Preis Y von B, Verkäufer (B): X Stück zum Preis Y an A). Nun können Missverständnisse aufgetreten sein, die ein Clearing offenbart. Auch müssen sonstige Bedingungen (z.B. Konto für Geldüberweisung, Depot für Wertpapiere) festgestellt werden. Dies gilt auch für andere Transaktionsobjekte, Zahlungswege sowie Ort und Zeit der Lieferung müssen festgestellt werden, was im allgemeinen zwei Händler beim "Trade" (vielleicht per Handschlag) noch nicht machen (das steht dann vielleicht erst im Kaufvertrag. Clearing schliesst sich an den Handel an, findet jedoch vor der Abwicklung statt. Netting (Aufrechnung, Saldierung) ist ein Teil etc. Für Wertpapiere kann ich was dazu schreiben.--Shadowcat45 14:32, 1. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

  1. http://www.ecb.int/paym/market/secmar/clearing/html/index.en.html
Super, vielen Dank für alle Hinweise, Verbesserungen und Ergänzungen! VG Bahnemann 23:06, 1. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]