Diskussion:Clemens Denhardt

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Das bisherige Sterbedatum 1929 ist scheinbar nicht zu halten, zumindest fehlen dafür zuverlässige Quellen. Im Rahmen der Korrekturmeldungen der WP:PND an die Deutsche Nationalbibliothek haben wir folgende Nachricht erhalten:

„Sterbedatum 1928 ist durch die Deutsche Biographische Enzyklopädie und das Deutsche Biographische Archiv abgesichert.“

Ich habe das Jahr auf 1928 geändert. --Raymond Disk. Bew. 13:41, 15. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Entschädigung[Quelltext bearbeiten]

Habe den Satz herausgenommen, welcher beinhaltete, daß als Entschädigung von der Reichsregierung 150.000 Reichsmark gezahlt worden wären. Dies stimmt nicht, da zwar diese Summe als Entschädigung angeboten wurde, diese aber von den Denhardts als ungenügend zurück gewiesen wurde. Letztendlich kam es dadurch zu keinerlei Entschädigungszahlungen an die Denhardts seitens Deutschlands.

Bernd Nowack Deutsches Witu-Archiv, Dessau (nicht signierter Beitrag von 79.215.254.13 (Diskussion) )

Es ist geradezu lachhaft wie unwissenschaftlich bei Wikipedia vorgegangen wird (siehe auch die Heranziehung eines Dreigroschenheftes von Sigleur über die Denhardts). Daß nun die Denhardts besagte Entschädigung von 150.000 Goldmark niemal bekamen, dies weiß ja nun jeder halbswegs in der Geschichte der deutschen Kolonie Deutsch-Witu bewanderte aus den verschiedensten Publikationen und Quellen, aber scheinbar schreiben hier nur Laien. Schlimm wird es wenn diese Laien dann aber wieder richtige Korrekturen rückgängig machen mit dem Bemerken "Revert Version 10:05, 6. Nov. 2008 durch 79.215.254.13: Unbegründete Teillöschung.) (entfernen) [gesichtet von Raymond]! Was heißt denn hier unbegründet? Da stellt sich denn doch mal die Gegenfrage womit der historische Unsinn begründet wird, daß die Denhardts 150.000 Goldmark Entschädigung bekamen? Auf diese "Begründung" wären die Historiker gespannt, die sich, wie ich, seit Jahrzehnten intensiv mit Deutsch-Witu beschäftigen und die natürlich Quellen verschiedenster Art erst auswerten ehe sie derartiges behaupten. Diese Entschädigung haben die Denhardts nie bekommen, dies ist so sicher wie das Amen in der Kirche, siehe auch Briefverkehr der Denhardts und unter vielen anderem: "Die Woche", "Deutsche Kolonialpioniere", Berlin, 16.Mai 1931.

Bernd Nowack, Deutsches Witu-Archiv, Dessau (nicht signierter Beitrag von 79.215.226.243 (Diskussion) )

Hallo Bernd, ja ich bekenne mich schuldig, ich habe diese Bearbeitung rückgängig gemacht, da die Entfernung des Satzes ohne eine Begründung in der Zusammenfassungszeile erfolgte. Unbegründete (Teil-)Löschungen werden leider eben auch oft durch „dumme Jungs“ (im Wikipedia-Slagon dann als „Vandalen“ bezeichnet) vorgenommen. Dass du die Löschung hier auf der Diskussionsseite begründet hast, habe ich erst heute gesehen. Entschuldige bitte.
Thematisch bin ich ein Laie, wie soviele hier in der Wikipedia.
Du schreibst, dass „jeder halbswegs in der Geschichte der deutschen Kolonie Deutsch-Witu bewanderte aus den verschiedensten Publikationen und Quellen“ weiß, dass keine Entschädigung gezahlt wurde. Da die Nicht-Zahlung aber offenbar öfters ein Thema ist, würde ich mich sehr freuen, wenn du als Experte dies im Artikel entsprechend einarbeiten könntest. Quellen kannst du mit Hilfe von Einzelnachweisen einfügen. — Raymond Disk. Bew. 18:31, 7. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Habe das entsprechend geändert. Leide habe ich als Quelle nur eine Literarisierung aus der NS-Zeit, die aber Nowacks Darstellung stützt. Wenn jemand eine bessere Quelle hat, nur zu. --Chrischerf (Diskussion) 20:30, 5. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Leider wird der Sachverhalt in der Literatur und dadurch auch in diesem Artikel etwas oberflächig dargestellt, weshalb ein falscher Eindruck entsteht. Der Helgoland-Sansibar-Vertrag hat die Besitzverhältnisse der Denhardts in Witu unangetastet gelassen, da es sich um Privatbesitz handelte. Die Denhardts haben noch bis zum Ersten Weltkrieg in Witu gewirtschaftet. Auch haben die Denhardts nach dem Verkauf des Landes im Jahr 1885 an die Witugesellschaft nichts mit dem Schicksal dieser Gesellschaft oder von Deutsch-Wituland zu tun. Die Denhardts wurden nicht durch den Helgoland-Sansibar-Vertrag enteignet. Die Entschädigungsansprüche bezogen sich auf andere Sachverhalte; zum eine Teil darauf, dass die Briten zweifelhafte Verträge der Denhardts mit den Einheimischen nicht anerkannten. Es gab keinen Grund, warum das Deutschen Reich hätte eine Entschädigung zahlen müssen, so wurde dass auch durch die deutsche Regierung festgestellt. man erklärte sich aber bereit dazu, wohl um die Kolonialchauvinisten und Caprivifeinde zu besänftigen. Siehe dazu Diskussion:Sultanat_Witu#Deutscher_Besitz_in_Witu_nach_1890. --Arturius 12:45, 10. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]


Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 17:32, 29. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]