Diskussion:Dachdecker

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Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Was ist denn an diesem Artikel "Deutschlandlastig" ? --WHell 10:05, 25. Nov 2004 (CET) Die Aufstiegchancen sind nur für D dargestellt und gültig. Die Fachschule gibt es in Ö nicht in dieser Form. Schweiz weiß ich auc nichts. -- gruß K@rl 10:18, 25. Nov 2004 (CET)

Bei Dachdeckern von "Aufstiegschancen" zu sprechen ist schon köstlich ;-)) Benutzer:OnkelBanane 15.11.2006 (CEST)

.... und leider auch falsch! Zu Fachberater, Führungskraft Baustellen- + Betriebsleiter kann mich schon der Arbeitgeber machen. Zu Polier + Ausbilder sind mehrwöchige Seminare nötig, für Meister ist ein Meisterschulbesuch (ca. 1200 Unterrichtsstunden), für Techniker ein Fachschulbesuch (2400 Unterrichtsstunden) nötig, für ein Fachhochschulstudium braucht man lediglich die Hochschulreife (als Bauingenieur muss man kein Dachdecker sein und Dachdecker mit Abitur können auch noch Ärzte werden) und als "Unternehmer" muss ich nichts gelernt haben. Es reicht, mir einen Betrieb zu kaufen, hinein zu wachsen oder vererbt zu bekommen … (nicht signierter Beitrag von 84.144.158.23 (Diskussion) 14:57, 15. Jan. 2016 (CET))[Beantworten]

Sind Dachstühle nicht eher Aufgabe von Zimmerleuten? Sipalius 17:03, 26. Jul 2005 (CEST) Die Berufe der Dachdecker, Zimmerleute und Spengler wurden für Artverwandt erklärt, d.h. Dachdecker dürfen Dachstühle aufstellen, genauso wie Zimmerleute Dächer decken dürfen.

Dies ist nicht ganz korrekt, ein Dachdecker darf ein zuvor angefertigtes Gebälk aufstellen, darf aber keins selber zuschneiden da ihm einige Kenntnisse fehlen ( Statik ). Wenn Sie genau auf das „Regelwerk“ achten dürfte auch ein Zimmermann keine Ziegel decken, er dürfte das Gebälk sowie Konterlattung und Traglattung befestigen aber mehr nicht. Der Zimmermann dürfte zb. Auch keine Wärmedämmung verlegen und oder eine Dampfsperre anbringen, wie wir alle wissen leben wir ja in einem Rechtsstaat und so ist es halt geregelt.... Wenn ja jeder machen kann was er möchte würden ja irgendwann die Berufe aussterben … und dann gäbe es nur noch Hausmeisterservice ;-). Dachdeckermeister1989 22:09, 12. Jan. 2012 (CET) (nicht signierter Beitrag von Dachdeckermeister1989 (Diskussion |  Beiträge) 21:07, 12. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Falsch! Für verwandt erklärte Gewerke dürfen in vollen Umfang gegenseitig ausgeführt werden. DDM AG

Der neue Text vom 26. August scheint mir von einer Dachdecker-Innung o.ä. zu stammen, siehe [1] --Ahellwig 09:57, 29. Aug 2005 (CEST)

Die Ergänzungen stammen aus verschiedenen Quellen, u.a. von [2] und [3]. Ich habe den Artikel auf eine vorherige Version zurückgesetzt und die betroffenen Versionen gelöscht. --Lyzzy 16:26, 23. Okt 2005 (CEST)


Bitte das Lemma „Artikelname(Linkliste • Lösch-Logbuch • Seitenschutz-Logbuch) freigeben.
Begründung: ich finde es nicht gut wenn links einfach gelöscht werden. nochmal die frage warum darf www.fremderfreiheitsschacht.de nicht als link auf diese seite. wer sich diese seite geauer ansieht wird feststellen das der freiheitsschacht das wandern von gesellen fördert. alle links auf dieser seite machen nichts anderes warum also die und dieser hier nicht? und es für einen handwerksgesellen hier die möglichkeit sich über das wanderleben in diesem schacht zu informieren. schließlich gehört das wandern zur weiterbildung eines gesellen. fremder 11:30, 30. aug 2006 (CEST)


Meisterpflicht[Quelltext bearbeiten]

Das ist ein trugschluß die gibt es so nicht mehr man benötigt eine Ausnahme reglung damit kann man sich selbstständig machen.

Es gibt eine Sondergenemigung, aber die Auflagen sind: Man muss 5 Jahre eine "Führungsposition" (erfolgreich) im Dachdeckerhandwerk gehabt haben, dann kann man für ca. 2000€ eine Sondergenemigung BEANTRAGEN (nicht 100%ig bekommen) und man muss sich von einem Meister "beurteilen" lassen. Soviel dazu...

Dachdeckermeister P.Breitkopf


Man darf ein Betrieb führen wenn man 1/3 der Meisterprüfungen absolviert hat,(ausnahmegenehmigung muss beantragt werden).Oder wie schon beschrieben 5 Jahre in einer Führungsposition aber dafür muss man einen Betrag X bezahlen sowie ein Fachgespräch und Kalkulations aufgabe erfüllen. <<<< Bei dieser Variante darf der Dachdecker natürlich keine Lehrlinge oder Bürokaufleute Ausbilden. Dachdeckermeister1989 22:10, 12. Jan. 2012 (CET) (nicht signierter Beitrag von 87.156.194.197 (Diskussion) 20:26, 12. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Ist es so wichtig, welcher schulischer Abschluss erforderlich ist? Es werden von den Auszubildenden umfangreiche Kenntnisse in Mathematik, Physik, Chemie und technischem Zeichnen bei der Prüfung zum Dachdecker(in) (Dach-Wand und Abdichtungstechniker) gefordert. In der dualen Ausbildung, können diese Fertigkeiten vermittelt werden.


Wo bitte kommt in der Ausbildung Chemie und Physik vor .... ?!

Bauphysik sowie Statik kommt in der Meisterschule vor, und nicht in der Ausbildung.

Man könnte mal erwähnen das in der Ausbildung mehrere Wochen Überbetriebliche Lehrgänge auf dem Plan stehen, d.h. Maurer und Holzlehrgänge, sowie Steildach und Flachdach Lehrgänge in Mayen <<<<< Mayen ist quasi die Hauptstadt des Schiefers, nach meinem Wissen kommen dort ALLE Dachdecker von Deutschland hin und machen diese Lehrgänge sowie am ende des 3. Lehrjahres die Gesellenprüfung.

Da es in vielen Bundesländer zu wenige Dachdecker gibt die sich zum Meister weiterbilden möchten gibt es meistens nur die Möglichkeit über Abendschule dies zu vollenden. Im Mayen gibt es aber die Möglich dies in VOLLZEIT zu absolvieren. Dachdeckermeister1989 22:11, 12. Jan. 2012 (CET) (nicht signierter Beitrag von Dachdeckermeister1989 (Diskussion | Beiträge) 20:50, 12. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

Anmerkungen aus dem OTRS[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Wir haben im OTRS folgende Anmerkungen bezüglich der Meisterpflicht im Dachdeckergewerbe erhalten. In Ermangelung eigener Sachkenntnis ;) stelle ich diese hier einmal in anonymisierter Form zur Verfügung.

Hallo WIKI-Team,

in dem Artikel Dachdecker steht:

  • Meister/-in (mittlerweile nicht mehr Voraussetzung für die Selbständigkeit)

Das ist nicht ganz richtig. Im Dachdeckerhandwerk gibt es nach wie vor den "Meisterzwang" für die Selbständigkeit.

Altgesellen können sich zwar selständig machen, aber nicht unter dem Namen Dachdeckerbetrieb, sondern als Gebäudeaußenhautinstandhalter mit der Berechtigung zum Einbau genormter Festbauteile.

Diese Leute dürfen quasi nur Dachflächenfenster einbauen, Dachrinnen reinigen und vielleicht mal eine Dachpfanne auswechseln, aber sobald das darüber hinaus geht ist das ganze nicht mehr so ganz legal.

Ich weiß das, weil ich auf der Meisterschule Leute getroffen habe, die schon so gearbeitet haben, erwischt worden sind, eine Strafe zahlen mussten und denen dann nahe gelegt worden ist den Meister zu machen.

In Berufen, indem Gefahr für dritte bestehen kann (Elektriker, Dachdecker usw.) wird es den Meisterzwang weiter geben. Beim Fliesenleger z.B. wurde es abgeschafft.

Mit freundlichen Grüßen

Ich bitte um freundliche Beachtung und ggfs. entsprechende Änderung des Artikels. Besten Dank, --Gnu1742 19:38, 1. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Schieferdecker[Quelltext bearbeiten]

Der en: slater ist der Schieferdecker, dagegen ist der en:roofer tatsächlich der umfassendere Begriff. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 16:15, 9. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Schwarzdecker[Quelltext bearbeiten]

Bin gerade über folgende Berufsbezeichnung gestoßen: Schwarzdecker. Ist offenbar in Österreich tatsächlich eine eigene Berufsbezeichnung (musste danach suchen da ich die Bezeichnung nicht kannte und habe gemerkt das Wikipedia hier nichts auswirft). Wäre ev. sinnvoll den Begriff in diesem Artikel aufzunehmen bin allerdings unsicher ob relevant. Kann jemand aus der Branche hier ev. weiterhelfen? (nicht signierter Beitrag von 192.109.190.88 (Diskussion) 15:49, 19. Jul 2010 (CEST))

Flachziegel oder Holzschindel[Quelltext bearbeiten]

Ich denke in der Abb. wird ein Holzschindeldach saniert (vor allem an der abzureissenden Bedeckung zu sehen). Dann wäre die umseitige Bildunterschrift falsch. -- Gerold (Diskussion) 13:38, 11. Jan. 2015 (CET)[Beantworten]

Sollte ein Dachdecker rechnen können?[Quelltext bearbeiten]

Bei 39 Stunden je Woche und 15,52 Euro Stundenlohn Brutto sind das je Woche 605,28 Euro. Bei 365 Tagen im Jahr erhalten wir 365/7=52 Wochen. Im Vierteljahr mit drei Monaten sind dies 52/3=13 Wochen im Quartal. Also ergeben sind 605,28 Euro * 3 / 13 einen durchschnittlichen monatlichen Bruttobetrag von 2622,88 Euro. Je nach Wochen je Monat gibt es Abweichungen nach oben oder unten. Und wenn es andere Einflüsse gibt kann es individuell anders sein. Für den Artikeltext einer enzyklopädisch orientierten Wikipedia reicht also die Angabe von 2623 Euro ohne Kommastellen durchaus. Auf dem monatlichen Lohnzettel können durchaus abweichende Beträge aufgeschrieben sein. Unter den gegebenen Randbedingungen w#re wohl die Angabe des 12 Monatsbetrags aus der elektronischen Abrechnung auch ganz nützlich. Das meint: --Paule Boonekamp (Diskussion) 12:48, 3. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]