Diskussion:Dammbruchargument

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slippery slope ungleich "Dammbruch-Argument.[Quelltext bearbeiten]

Die FAZ schreibt in einem Artikel über Günther Oettinger:

Selten ist wohl ein deutscher Ministerpräsident durch einen Fehler (die historisch abwegige Filbinger-Trauerrede) so schnell ins Rutschen gekommen. „Slippery slope“ nennen die Amerikaner diesen Effekt: Ein Politiker gerät einmal in der öffentlichen Wahrnehmung auf eine schiefe Ebene und kann sich hiervon nicht mehr erholen.

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E703B2A05283C44D6A5FF9ACD2947F55E~ATpl~Ecommon~Scontent.html

So verstehe ich slippery slope auch. Imho sollte man die 1:1-Weiterleitung auf "Dammbruchargument" aufheben und slippery slope als eigenes Lemma behandeln. --Neun-x 12:13, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Jein. Siehe meine Kommentare unten:[Quelltext bearbeiten]

78.35.95.45 05:32, 19. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

richtig oder falsch?[Quelltext bearbeiten]

Imho fällt das Dammbruchargument unter die Kategorie der logischen Fehlschlüsse. Falls das stimmt (lasse mich auch vom Gegenteil überzeugen) sollte man das in den Artikel aufnehmen. --92.75.204.175 13:46, 25. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Beides![Quelltext bearbeiten]

Das Gegenargument, dass es nie zu einem „Dammbruch“ kommen könnte, ist nämlich genau so falsch, und aus exakt denselben Gründen.
Für mich riecht es stark nach einem Fall von „not even wrong“. Also „Das ist nicht richtig. Das ist nicht mal falsch!“. :) … Mit anderen Worten: Ein komplett nutzloses Argument. Obwohl’s nicht ganz „not even wrong“ ist. Denn es ist nicht irrelevant. Aber trotzdem nutzlos.
So wie der Artikel jetzt gerade ist, begeht die Erklärung also ebenfalls denselben einen logischen Fehlschluss der zu erklären versucht wird. Weil ich mir aber sicher bin, dass irgend so ein Wikinazi wieder seine Löschanfälle und Rückgängig-Zuckungen bekommt, und de.Wikipedia deswegen schon lange von niemandem mehr ernstgenommen wird, hab ich auch keine Lust, das jetzt zu ändern. Auf besseren Webseiten steht das eh schon richtig.
78.35.95.45 05:21, 19. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Dieses Gegenargument (quasi das Damm-ist-stabil-Argument) hat aber hier keiner verwendet. Insbesondere verwendet der Artikel ihn nicht. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst.
Aber von jemandem, der Andersdenkende von vornherein als "Nazis" umdefiniert, erwarte ich eh nicht, dass er logische Fehler korrekt identifizieren kann. --Hob (Diskussion) 11:51, 19. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Beispiel passt gar nicht[Quelltext bearbeiten]

Derjenige, der das prozessurale Beispiel eingebaut hat, möge sich den Unterschied zwischen Rhetorik und juristischer Logik klarmachen.

Sprachverlinkung[Quelltext bearbeiten]

Ist das Englische Äquivalent wirklich Slippery slope? (nicht signierter Beitrag von 91.19.78.113 (Diskussion) 14:39, 16. Feb. 2014 (CET))[Beantworten]

Jein. Es ist aber äquivalent.[Quelltext bearbeiten]

Beides sind dasselbe Argument. Allerdings konzentriert sich der deutsche Artikel auf die eine Seite (Also den Fehlschluss, man könne von einer Änderung auf das Auslösen einer Lawine schließen), und der englische Begriff auf die andere (Also den Fehlschluss, so zu tun, als wäre das Auslösen einer Lawine völlig auszuschließen). Dabei sind *beide* Seiten äquivalent. Beides sind Fehlschlüsse die unbegründet auf eine der beiden extremsten möglichen Variante schließen. Eine Lawine KANN definitiv ausgelöst werden. (Insofern ist der deutsche Artikel leider falsch.) Aber sie MUSS es nicht. (Insofern wird „slippery slope“ in den USA auch gerne missbraucht.) — 78.35.95.45 05:31, 19. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

"der englische Begriff auf die andere" - Nein. Wieder ist mir unklar, wie du darauf kommst. --Hob (Diskussion) 11:52, 19. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

"Wenn das jeder machen würde."[Quelltext bearbeiten]

Gehört das auch hierher? (nicht signierter Beitrag von 2003:71:F7E:FB77:8544:EFBC:A818:798C (Diskussion | Beiträge) 09:45, 2. Mai 2016 (CEST))[Beantworten]

"Gebot der Rechtsstaatlichkeit"[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel berichtete über Bedenken, durch sog. Rettungsfolter das Gebot der "Rechtsstaatlichkeit" auszuhöhlen. Ich habe das in "Folterverbot" geändert. Denn Folter und Rechtstaat widersprechen sich nicht unbedingt; das Rechtsstaatsprinzip sagt lediglich, dass der Staat sich an seine Gesetze hält, nicht aber, dass in diesen Gesetzen Folter verboten wäre. Die Diskussion war daher m. E. nicht ganz korrekt widergegeben; jetzt müsste es korrekter und auch verständlicher sein. (nicht signierter Beitrag von 2001:638:607:205:0:0:0:30 (Diskussion | Beiträge) 09:46, 11. Jul 2016 (CEST))

Ein Dammbruchargument und ein Slippery-Slope-Trugschluss sind zwei verschiedene Dinge. --105.0.1.62 22:34, 5. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]