Diskussion:Denkmalschutzgesetz (Schleswig-Holstein)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lizenzhinweis[Quelltext bearbeiten]

Diesen Hinweis bitte nicht entfernen oder archivieren und immer an erster Stelle auf dieser Diskussionsseite belassen.

Die Artikel Denkmalschutzgesetz (Schleswig-Holstein) und Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein einige Textpassagen übernommen und in Denkmalschutzgesetz (Schleswig-Holstein) eingefügt.

Damit werden die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt.
Concord 02:32, 4. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

Denkmallisten für Lübeck[Quelltext bearbeiten]

gab es lange Zeit nicht. Jetzt die seit 2015 verfügbaren Links bei Portal_Diskussion:Lübeck#Denkmale. Darunter neben den Bodendenkmalen zwei Stadtbezirke, die Lübecker Altstadt und Travemünde.--Kresspahl (Diskussion) 00:52, 30. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Nach § 3 DenkmalschutzG gelten für Lübeck (bereits seit 1937) besondere Regeln...--Kresspahl (Diskussion) 01:12, 30. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Neufassung vom 30. Dezember 2014[Quelltext bearbeiten]

hier. --Concord (Diskussion) 00:54, 30. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]