Diskussion:Depublizieren

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Das Lemma scheint mir Begriffsbildung aus der blogosphere - wir sollten nicht dabei helfen die semantische Lufthoheit zu gewinnen[Quelltext bearbeiten]

Der Vorgang bzw. die Diskussion an sich ist durchaus darstellenswert - aber wir müssen aus meiner Sicht aufpassen, das unser Lexikon Fakten abbildet und nicht selber zu schaffen hilft. Das gilt gerade für die semantische Lufthoheit.

In diesem Fall hat Herr Niggemeier ein (aus journalistischer Sicht) extrem griffiges sexy Wort geschaffen, die blogosphere nimmt das als Netzthema wie immer mit großem Hallo auf und entsprechend saftig ist der Begriff bei google präsent.

Wikipedia neigt schon immer dazu solche Netzthemen überproportional darzustellen und in der Wirkmächtigkeit zu verzerren: die Definitionsmacht die das Projekt erreicht hat wird hier gefährlich, wenn wir Begriffen bzw. deren Verwendung durch unsere Beschreibung zum Durchbruch verhelfen, den Sie ohne uns nicht oder später hätten.

ich halte das Lemma für falsch und stelle Löschung gebührenfinanzierter Online-Angebote in Deutschland als Alternative zu Diskussion.--LKD 11:12, 16. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hi! Danke für die Rückmeldung!
Hier wird in der Tat behauptet, Niggemeier habe den Begriff geschaffen. (Das könnte man im Artikel erwähnen.) Aber das ist m.E. nicht korrekt. Wie der Abschnitt "Begriff" darstellen sollte, dürfte der Begriff aus der Fachsprache der Online-Redaktionen stammen, ungefähr so wie diese Begriffe.
Völlig unabhängig von diesem WP-Artikel ist Depublizieren in den letzten Wochen zum Schlagwort (Sprachwissenschaft) geworden, um das man nicht mehr herum kommt. Insofern denke ich nicht, dass die Wikipedia hier an der Schaffung von irgendetwas beteiligt ist.
(Vielmehr habe ich mich schon länger gefragt, was die Hintergründe dieses Depublizierens sind, das tatsächlich in der Blogosphäre häufiger auftaucht[1], und zwar meiner Wahrnehmung nach fast immer mit negativem Affekt.[2], [3], [4], [5], [6])
Daher glaube ich nicht, dass dies etwas mit Durchbruch zu tun hat, sondern mit Erklärung eines Vorgangs, der diesen (unverständlichen, irritierenden) Namen bereits erhalten hat (Spätestens seit 8. September auch im Fernsehen[7] - dort ist übrigens auch der Begriffsursprung in der technischen Oberfläche der Online-Redaktionen zu sehen).
Schöne Grüße --Emkaer 13:07, 16. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Sollte man aber nicht besser als Lemma "Depublikation" statt "Depublizieren" verwenden?--77.185.229.34 00:22, 23. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ja, Depublikation entspricht eher der üblichen Lemma-Form. Aber in der Öffentlichkeit wird es im Vergleich mit Depublizieren kaum verwendet. Ein markantes Beispiel ist der Artikel Depublikation verfügbar: Eines der seltenen Vorkommen von Depublikation steht zwar im Titel, aber im Artikel selbst wird definiert: „das Depublizieren, das vorgeschriebene Löschen von Inhalten aus den Onlinearchiven“. Schönen Gruß --Emkaer 19:48, 25. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich würde dem Vorschlag von LKD dem Sinn nach folgen und unterstützen. Der Terminus 'Depublizieren' ist aus meiner Sicht ein Beispiel für die Tendenz den reinen Tatbestand zu verfachschleiern (Neusprech), der richtig beschrieben der Entzug von digitalen Medien und Inhalten aus dem Bereich der Öffentlichkeit ist. Es hört sich dann an wie eine Fachdiskussion, ist jedoch alle massiv betreffend. Nochmals auch v. meiner Seite dank für diesen wichtigen Artikel! Ich halte den Vorgang sogar für eine Form der Enteignung, den dies ist (mitunter) auch geldwerte Information, was die Herstellung und auch Nutzbarkeit angeht. Nicht-Downloadbarkeit ist ja auch Nicht-Besitzbarkeit. Allerdings ist wie in vielen anderen Fällen auch eben durch die Funktionalisierung von Politik (Lobbuption) eine Legalisierung einer solchen gegeben. Wikipedia hat hier eine besondere Aufgabe, denn von der Presse ist ja hier keine Aufklärung zu erwarten.
Im Vorschlag das Wort 'Löschung' zu verwenden ist allerdings falsch, denn die Inhalte sind ja TV-intern noch vorhanden. Vielleicht Entzug oder Sperre. Eigentlich ist es ja sogar genaugenommen eine Websperre zuvor öffentlicher Medien (!). Vielleicht sogar die historisch erste massive aus rein wirtschaftl.Interessen. StefanRybo 22:45, 1. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Demnach mein Vorschlag: Websperre gemeinfinanzierter, öffentlich-rechtlicher Medieninhalte (aus wirtschaftlichen Interessen) als eigener Artikel. Müsste dann auch als Beispiel in Websperre aufgelistet werden. // was keine Verharmlosung der Sperre von Inhalten sein soll, die als Teil von krimineller Aktivität anzusehen sind.
Inzwischen kommt in den Wahlprüfsteinen von Wikimedia zur Landtagswahl in Niedersachsen 2013 der Ausdruck „Abschaffung der Depublikationspflicht“ vor [8]. Wenn Wikimedia mit dem Wort „Depublikationspflicht“ an die Öffentlichkeit tritt, dürfte sich die grundsätzliche Diskussion über „Depublikation“ / „Depublizieren“ erledigt haben. Es bleibt nur noch die Detailfrage, ob das Lemma besser „Depublikation“ oder „Depublizieren“ heißen sollte. --Pinguin55 (Diskussion) 17:03, 13. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

depub.org als eigenständiges Lemma?[Quelltext bearbeiten]

Ich erwarte (hoffe), dass bald eine zunehmende Bedeutung der Site deren Beschreibung in einem eigenständigen Artikel rechtfertigt. Dieser sollte die Information beinhalten, ob Verweise auf dortige Artikel in wikipedia zulässig sind, als Ersatz für die bisherigen Verweise auf tagesschau.de-Artikel.--Hinterhofnarr 00:58, 24. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Nein, ein Wikipedia-Artikel wird für die Allgemeinheit geschrieben, nicht für Wikipedianer. Zweitens dürfen Artikel sowieso nur bereits breit publizierte Informationen enthalten. Drittens steht die Frage wohl kaum zur Debatte, wenn schon eifrig archive.org genutzt wird.
Du solltest dringend WP:NOR lesen und verstehen.--79.245.153.30 12:56, 24. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Du solltest Dir dringend deine Arroganz abgewöhnen. --Hinterhofnarr 00:31, 26. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ein Verweis auf depub.org in der Wikipedia scheint mir gegenwärtig wenig Sinn zu machen. Dann lieber weiter auf tagesschau.de-Beiträge verlinken. Wer dann auf eine depublizierte Seite kommt, dem muss man schon zumuten, dieselbe Seite bei depub.org auch selbst finden zu können. Sollte sich das ganze Phänomen als haltbarer herausstellen, als öffentlich-rechtliche Inhalte - und sollten sich die rechtlichen Fragen hinreichend beantworten lassen, dann könnte man immer noch über eine technisch-automatische Software-Lösung für die Wikipedia nachdenken. Schönen Gruß --Emkaer 20:02, 25. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Weblink auf depub.org[Quelltext bearbeiten]

Dürfen wir auf depub.org verlinken? --84.61.131.141 10:08, 17. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

depub.org Seite ist nicht mehr vorhanden[Quelltext bearbeiten]

Zwischendurch schien laut http://felixregentag.wordpress.com/2011/02/14/tod-im-netz-rivva-und-depub/ mal unter depub.info erreichbar zu sein, aber inzwischen ist sie scheinbar komplett verschwunden. Auch die letzten Tweets deuten nichts anderes an http://twitter.com/depub.

Damit ist der Abschnitt über depub.org nicht mehr aktuell. (nicht signierter Beitrag von 93.104.198.114 (Diskussion) 15:39, 23. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Jury-Anmerkungen (Schreibwettbewerb Herbst 2010)[Quelltext bearbeiten]

Stärken
  • Kompakter, fundierter Artikel
  • Durchgängig enzyklopädischer Stil
  • Deutlich überdurchschnittlicher Artikel zu einem kontroversen und aktuellen Vorgang
  • Lemma-Wahl begründet (siehe Disk.)
Mögliche Verbesserungspotenziale
  • Warum die EU sich ihre auf den Wettbewerb bezogene Position versteift, wird nicht klar gemacht. Die EU verfolgt seit langen Jahren eine Politik der umfassenden Deregulierung und Stärkung der Märkte. Der Staat selbst ist davon betroffen und auch alles, was „staatsnah“ sein könnte, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Dieser Kontext sollte erwähnt werden.
Unklar für Bewertung
  • Es ist kaum gedruckte Lit. verwendet worden. Gibt es keine Medienfachzeitschriften, die diesen Vorgang thematisiert haben?

--Atomiccocktail 16:50, 31. Okt. 2010 (CET)[Beantworten]

Aktuelles Thema, das ganz ausgezeichnet und mit validen Dokumenten dem Leser nahegebracht wird. Die Probleme, die ein zeitlich so nahes Thema aufwirft, sind hier vorbildlich gelöst. Wie Atomic frage ich mich, ob es nicht in medienwissenschaftlicher Literatur bereits einen Niederschlag des Themas gibt; Google Scholar zeigte mir aber nichts, und ich bin kein Experte auf dem Gebiet. Was ich allerdings fand: "depublish" gibt es in einer älteren, sehr speziellen juristischen Bedeutung, offenbar in dem Sinn, dass das Urteil eines amerikanischen Gerichts ein anderes "entpubliziert". Vielleicht kann man das erwähnen. Und Atomics Vorschlag, den Kontext des EU-Beschlusses etwas auszuleuchten (Stichwort Deregulierung), finde ich gut. Sprachlich ist das Ganze ausgezeichnet, gelegentlich gibts aber Schwupper: Auf den Interessenkonflikt zwischen privaten Medienanbietern und öffentlich-rechtlichen Medien, der die Berichterstattung beider Gruppen als parteiisch problematisiert geht so nicht (der Interessenkonflikt kann nicht problematisieren); ähnliche syntaktisch wacklige Konstruktionen gibt es noch ein paarmal. Überhaupt scheint mir die Überschrift "Parteiische Berichterstattung" unglücklich (wenn schon, dann parteilich).

Da das kein leichtes Thema ist, aber exzellent dargeboten wird, finde ich die hohe Platzierung voll gerechtfertigt. Der Artikel stellt für mich die positive Überraschung der Sektion III dar. --Mautpreller 15:23, 6. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Nachfrage von KALP hierher[Quelltext bearbeiten]

Nachfrage: Was wird durch die Fußnote 6 eigentlich belegt? So weit ich sehe, jedenfalls kein "paradoxes Element" und auch nicht die Unmöglichkeit zur Bildung von Antonymen. Und mal ganz allgemein würde ich ungern inhaltliche Aussagen durch Blogs belegt sehen... --Mai-Sachme 20:42, 12. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo Mai-Sachme, danke für die Nachfrage! Ich bin leider ein schlechter Artikeldisk.-Nutzer in letzter Zeit.
Es handelt sich um ein sprachkritisches Blog, das die wörtliche Bedeutung von "Depublizieren" mit seiner tatsächlichen Verwendung vergleicht und dazwischen einen Widerspruch (schwächer: eine Spannung) sieht. Auf diese Sprachkritik bezieht sich das "paradoxe Element". Warum man eigentlich kein Antonym zu Publizieren bilden kann, ist nicht im Einzelnachweis belegt, sondern wird nach dem Doppelpunkt begründet.
Dass du "ungern inhaltliche Aussagen durch Blogs belegt" siehst, ist bei einem etablierten Thema mit entsprechender Forschungsliteratur richtig. Bei einem solch aktuellen, den publizistischen Online-Bereich betreffenden Thema, sind Einzelnachweise mit Weblinks zu einschlägigen, seriösen Blogs geboten.
Schöne Grüße --Emkaer 14:07, 19. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

KALP-Diskussion vom 10. - 20. 11. 2010 (Exzellent)[Quelltext bearbeiten]

Depublizieren ist das Entfernen von Internetseiten aus dem öffentlich zugänglichen Bereich, das die Online-Angebote (Telemedien) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland im Sommer 2009 für ihre Archivbestände begannen und seit dem 1. September 2010 auch für die laufende Berichterstattung nach meist siebentägiger Frist durchführen. Die gemäß Rundfunkstaatsvertrag (RStV) depublizierten Internetseiten müssen bei diesem Vorgang nicht gelöscht werden, sie sind aber nicht mehr öffentlich abrufbar.

  • Exzellent - ein in meinen Augen sehr runder und interessanter Artikel zu einem sehr aktuellen Medienthema. Im SW konnte er sich in den Top-Ten auf Rang 7 platzieren und ich denke, er sollte auch in unsere Artikelauslage aufgenommen werden. -- Achim Raschka 08:23, 10. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
  • Exzellent. - Dieser Artikel thematisiert ein dem Leser meist als Schlagwort ohne klare Begriffsbildung „bekanntes“ Thema, das in den Medien sehr wohl von Belang ist und schon früh als mögliches „Unwort des Jahres“ gehandelt wurde. Es gelingt ihm vorzüglich , „aus diesem Thema so viel herauszuholen, und das so gehaltvoll“, wie nicht nur „die herausragende Platzierung (7.Platz Gesamtwertung/2. Platz Sektion Gesellschaftswissenschaften)“ beim diesjährigen Schreibwettbewerb zeigt, so Benutzer Atomiccocktail. Auch mich als Leser, der den sperrigen Begriff zunächst intuitiv „wegklicken“ wollte, hat der Artikel voll und ganz überzeugt: inhaltlich, sprachlich, stilistisch. Und das Beste: trotz des nicht einfachen Sachverhalts ist er absolut verständlich und leserfreundlich geschrieben. Deshalb sehe ich in „Depublizieren“ einen äußerst originellen, wirklich exzellenten Artikel. Deshalb plädiere ich für „grün“, deshalb Exzellent -- Miraki 09:54, 10. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Nachfrage: Was wird durch die Fußnote 6 eigentlich belegt? So weit ich sehe, jedenfalls kein "paradoxes Element" und auch nicht die Unmöglichkeit zur Bildung von Antonymen. Und mal ganz allgemein würde ich ungern inhaltliche Aussagen durch Blogs belegt sehen... --Mai-Sachme 16:57, 10. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

  • Ein aktuelles, wohl noch nicht abgeschlossenes, zugleich subjektiv – ich gestehe es gerne – dröges Thema. Aber es ist einfach gut gemacht, wie das Gemenge von Medienpolitik, nationalem bzw. europäischem Recht sowie dessen Umgehung durch depub.org nachvollziehbar dargestellt wird. Und ich verstehe die Entscheidung der SW-Jury, diesen Artikel in die Top Ten einzureihen; das hat, nach kurzzeitigem Zweifeln, den Ausschlag dafür gegeben, hierfür das Bapperl in der Farbe Grün zu befürworten. -- Wwwurm Mien Klönschnack 22:55, 10. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
  • Exzellent Sehr schöner Artikel, der ein junges und aktuelles Thema sehr sachlich, verständlich und auf sprachlich hohem Niveau aufbereitet. Ich hoffe, das Niveau kann in den folgenden Monaten und Jahren gehalten und jeder Versuch von Newstickeritis abgewehrt werden. --Andibrunt 21:56, 11. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Der Artikel in dieser Version ist Exzellent. --Vux 03:16, 20. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
how could this be called excellent? It has no proper WD post and no iw-links!Yger (Diskussion) 19:19, 23. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Hallo, der Artikel wurde für die Hauptseite als möglicher Artikel des Tages am 15.3.2011 vorgeschlagen, eine Diskussion findet bei WD:ADT statt. --Vux 15:44, 14. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Neue Bestrebungen der ÖR[Quelltext bearbeiten]

Gebührenfinanzierte Inhalte sollen ja neuerdings noch einmal versilbert werden (entgeltliches Downloadportal der ÖRlichen. Das gehört mE in den Artikel. (nicht signierter Beitrag von 85.233.49.93 (Diskussion) 10:54, 30. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Tagesschau-Link[Quelltext bearbeiten]

http://www.tagesschau.de/hilfe/rundfunkstaatsvertrag/rundfunkaenderungsstaatsvertrag112.html ist relevant, zumal einige der Weblinks nicht mehr funktionieren (z.b. aufs Tagesschau-Blog). Sollte jemand mit Interesse mal einbauen. --Gormo 17:23, 24. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

Einleitung falsch![Quelltext bearbeiten]

"Zwar hat auch die BBC ihre Online-Angebote reduziert, um ihre Gebührenfinanzierung zu rechtfertigen", was für ein Unsinn! Steht im übrigen auch nicht in der Quelle. 78.35.204.126 01:24, 1. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Zitat aus im Artikel der angegebenen Quelle: Zur Rechtfertigung ihrer Gebührenfinanzierung habe die BBC ihre Kosten und Angebote reduziert.. Also ich sehe keinen Widerspruch, aber vielleicht hab ich auch was übersehen. Vielleicht könntest Du den von Dir wahrgenommenen Unsinn etwas genauer fassen?
Im übrigen kannst Du doch die Einleitung auch selbst ändern. Gruß --178.200.204.75 11:30, 1. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
In dem Zitat steht nichts von Onlineangeboten. Ich verstehe das so, dass alle Angebote betroffen sind. Und auch der angesprochene Public-Value-Test macht auf mich eher den Eindruck, dass allgemein, vor Produktionsstart, geschaut wird, ob Geld dafür ausgegeben werden sollte. Aber im Artikel wird der Eindruck erweckt, dass es da allein um Onlineinhalte geht. TFTD 14:10, 1. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Depublizieren ist ein reines Online-Phänomen. Die BBC wird nur zum Vergleich herangezogen. Was die BBC im TV- oder Print- oder Event-Bereich macht, ob sie dort Public-Value-Tests durchführt, ist für den Artikel Depublizieren völlig irrelevant. Wenn Du einen Artikel Public-Value-Test entwickeln möchtest, würde ich das unterstützen. --Emkaer 14:23, 1. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Aus (Quelle)
Zur Rechtfertigung ihrer Gebührenfinanzierung habe die BBC ihre Kosten und Angebote reduziert.
wird (ich stell den Satz mal um)
Um ihre Gebührenfinanzierung zu rechtfertigen, hat auch die BBC ihre Online-Angebote reduziert
Für mich sagt der zweite Satz aus, dass eine Reduzierung der Onlineangebote die Gebührenfinanzierung Rechtfertigt. Also, Leute beschweren sich "mein Geld, ihr verpulvert das, Daseinsberechtigung blab bla ..." und BBC reduziert ihr Onlineangebot und gut ist. Was aber passiert ist, dass es jetzt diesen PVT Test gibt, nachdem Entschieden wird ob ein bestehendes oder zukünftiges Angebot, welcher Art auch immer
It includes all the BBC television and radio channels broadcast in the UK and the BBC’s online services. Punkt 2.1 u 2.3
umgesetzt wird. Um den Satz, so wie er im Artikel steht, einigermaßen Richtig zu machen, würde ich Vorschlagen da ein unter anderem ihre Online-Angebote reduziert draus zu machen. Wobei das die Quelle nicht hergibt, weil sie das nicht genauer aufschlüsselt.
Ich hoffe es ist jetzt klar geworden, was ich meine (Und evtl. die IP auch).
PS1 Ist Bücherverbrennung nicht auch eine Art des Depublizierens?
PS2 Ich befürchte das eine PVT Artikel, wegen Irrelevanz, nicht in die Deutsche Wikipedia gehört. Aber hier (en) wären schon einmal paar konzentrierte Infos.
TFTD 17:15, 1. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Sorry, ich halte Deine Interpretation und Deine Kritik an der Formulierung für grundlegend verfehlt. Der Satz, an dem Du Dich stößt lautet:

„Zwar hat auch die BBC ihre Online-Angebote reduziert, um ihre Gebührenfinanzierung zu rechtfertigen,[2] der in Großbritannien angewandte Public-Value-Test – Vorbild des deutschen Drei-Stufen-Tests – betrifft aber nur Großprojekte.“

Auch die BBC hat Online-Angebote reduziert. Der PVT ist Vorbild des DST. Es gibt Unterschiede (die wir vernachlässigen können, weil es hier wichtig ist, zu zeigen, dass Überprüfungen des ÖR-Rundfunks in Europa mehrfach vorkommt. Denn: Das hat mit Gebührenfinanzierung zu tun, die sonst unerlaubt wäre.)
Die Quelle stützt diese Darstellung voll. Dazu muss man aber den ganzen Artikel lesen. Unter anderem steht da:

„Zur Rechtfertigung ihrer Gebührenfinanzierung habe die BBC ihre Kosten und Angebote reduziert. [...] Man wolle sich auf die Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konzentrieren. Nichts anderes steht den deutschen Rundfunkanstalten ins Haus. „Ein Jahr, drei Stufen“ hatte RBB-Intendantin Dagmar Reim ihren anschließenden Vortrag über die Durchführung des Drei-Stufen-Tests betitelt, und man konnte während ihrer Rede den Eindruck gewinnen, dass die drei Stufen nach unten und nicht nach oben geführt haben: Eine Million Online-Dokumente wurden aus dem Internet „depubliziert, und zudem eine stark begrenzte Verweildauer von Online-Publikationen umgesetzt, was durchaus zu Unmut unter den Nutzern führt.“

Es gibt, so stehts im Artikel, vergleichbare Phänomene international, die sind aber anders gelagert und nicht 1:1 auf die deutsche Situation übertragbar.
Ich sehe nicht, wo hier ein Problem liegen sollte. „Aber im Artikel wird der Eindruck erweckt, dass es da allein um Onlineinhalte geht“, schreibst Du. Doch das ist nicht der Fall. Es geht im Artikel nur um Online-Inhalte. Was darüber gesagt wird, ist alles richtig. Was die BBC darüber hinaus macht, muss hier nicht interessieren. Schönen Gruß --Emkaer 23:20, 1. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich weiß gerade nicht, wie ich es noch erklären kann.
Zwar hat auch die BBC ihre Online-Angebote reduziert, um ihre Gebührenfinanzierung zu rechtfertigen,[2] der in Großbritannien angewandte Public-Value-Test – Vorbild des deutschen Drei-Stufen-Tests – betrifft aber nur Großprojekte.
Zwar hat auch die BBC, unter anderem, ihre Online-Angebote reduziert, um ihre Gebührenfinanzierung zu rechtfertigen,[2] der in Großbritannien angewandte Public-Value-Test – Vorbild des deutschen Drei-Stufen-Tests – betrifft aber nur Großprojekte.
Machen für dich, diese beiden Sätze einen inhaltlichen Unterschied? (Wobei in dem Verlinkten Artikel nirgends zu lesen ist, dass die BBC tatsächlich ihr Onlineangebot reduziert hat. Da steht nur das man Angebote (TV, Radio, Online) reduzieren möchte. Was genau aber nun gemacht wurde steht da nicht. Ich geh aber davon aus, dass die auch Online Sachen depubliziert haben und damit die Quelle einfach nur schlecht gewählt ist und das inhaltlich nicht Falsch ist.) Aber zurück zu den beiden Sätzen. Für mich ist da ein deutlicher Unterschied. Der erste sagt aus, dass eine Überprüfung (genauer Reduzierung) der Onlineangebote (von Großprojekten), basierend auf dem PVT die Gebührenfinanzierung rechtfertigt.
Der zweite sagt aus, dass eine eine Überprüfung (genauer Reduzierung) der beispielsweise Onlineangebote (von Großprojekten), basierend auf dem PVT die Gebührenfinanzierung rechtfertigt. Sagt aber auch gleichzeitig, dass auch andere als Onlineinhalte betroffen sind. Der Satz, so wie er gerade im Artikel steht, suggeriert also, dass es bei der BBC auch nur um Onlineangebote geht. Das ist aber Falsch. Und das kann man auch nicht damit abbügeln, dass man sagt, im Artikel interessieren uns gerade nur Onlineinhalte. vg TFTD 11:47, 2. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die alternative Formulierung ist zumindest missverständlich. (Und Du unterscheidest richtig zwischen dem, was ein Satz aussagt und dem, was ein Satz suggeriert. Die Suggestion kommt aber zu einem großen Anteil vom Leser und dessen Erwartungshaltung.)
Wie wäre es denn mit folgendem Formulierungsvorschlag:
Zwar hat auch die BBC ihre Online-Angebote reduziert, um ihre Gebührenfinanzierung zu rechtfertigen,[2] der in Großbritannien angewandte Public-Value-Test – Vorbild des deutschen Drei-Stufen-Tests – betrifft aber nur Großprojekte, und nicht nur den Online-Bereich.
Nicht sehr elegant, er könnte aber die Misssugestion beseitigen. Schönen Gruß --Emkaer 16:09, 2. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Einleitungssatz[Quelltext bearbeiten]

„Depublizieren ist das Entfernen von Internetseiten aus dem öffentlich zugänglichen Bereich, das die Online-Angebote (Telemedien) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland im Sommer 2009 für ihre Archivbestände begannen und seit dem 1. September 2010 auch für die laufende Berichterstattung nach meist siebentägiger Frist durchführen.“ Die Online-Angebote haben also etwas begonnen, soso... Könnte man das irgendwie besser formulieren? So geht es gar nicht, sorry. --Fl.schmitt 08:18, 5. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

In Klammern steht ja „Telemedien“… man könnte „Online-Angebote“ mE ohne wesentlichen Verlust an Verständlichkeit herausnehmen, aber da würd’ ich gern noch mind. ein weiteres Urteil abwarten. ggis 17:48, 5. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hmm - das ist nicht mein Kritikpunkt. Auch Telemedien können m.E. nicht irgendetwas beginnen. Das macht es meiner Meinung nach nicht besser. Außerdem: „ ABC ist das Entfernen (…), das die XYZ dann und dann begannen“ finde ich ziemlich unbeholfen. Der abstrakte Vorgang ist schwer zu beschreiben, zugegeben. Aber Möglichkeiten gibt es doch, etwa: „Mit ABC wird die Praxis bezeichnet, XYZ zu entfernen …“. Wäre das mehrheitsfähig? Ich würde nach „öffentlich zugänglichen Bereich“ zudem unbedingt erst mal einen Punkt machen und einen neuen Satz beginnen. --Fl.schmitt 18:16, 5. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Aufteilung in zwei Sätze finde ich denkbar. Aber bei "xyz ist ..." möchte ich bleiben. Es handelt sich um eine enzyklopädische Definition. Da sollte man sagen, was das Objekt des Artikels ist, nicht als was es bezeichnet wird (zumal letzteres noch dazu ein Passiv ist, das ist stilistisch und inhaltlich nachteilig). --Emkaer 15:13, 9. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
                    1. == Sinn/Begründung ==

Eine vllt. merkwürdige Frage, aber was ist denn der Sinn/die Begründung für diese merkwürdige Praxis, den Zugang zu Archivmaterial zu erschweren. Im Artikel wird faktisch nur juristische Rabulistik beschrieben, nicht aber den Anlass warum das geschehen sollte. Da wird Material mit Steuergeld produziert und danach wieder versteckt. Wem ist denn mit einer Offenhaltung geschadet? Das kostet etwas mehr beim Serverbetrieb, aber sonst? Altes Material wird ja nur vereinzelt, im Falle historischen Interesses mal abgerufen.--Antemister (Diskussion) 13:31, 24. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Gar keine merkwürdige Frage, im Gegenteil. Sehr grob formuliert scheint, wenn ich mich recht erinnere, der "Sinn" darin zu liegen, dass öffentliche Sender keine unfaire Konkurrenz zu Privaten darstellen sollen. (Das ist nun sicher extrem grob vereinfacht ausgedrückt und juristisch bestimmt nicht in genau dieser Form zutreffend, recherchiere es also bitte selbst. Auf jeden Fall habe ich mehrmals gelesen, dass die Sendeanstalten dies als eine äußerst bedauerliche Verpflichtung ansehen.) Ein paar Abschnitte, aus denen der Zusammenhang etwas besser hervorgeht:
Möge hier bitte auch andere Autoren ihren „Senf“ dazu geben – vor allem, wenn sich jemand juristisch fundierter dazu äußern mag. Grüße --Carolin 13:51, 24. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Ja, sicher das mit dem dem juristischen Theater und dem Lobbyismus der Contentanbieter, das kenne ich ja, ebenso dass es die Sender natürlich wurmt ihre Produktionen wieder depublizieren zu müssen. Die Frage ist ja, was hat ein privater davon wenn ARD, ZDF z. B. einen Tierfilm oder eine Dokumentation zu einem historischen Thema nicht dauerhaft online stellen darf? Spielfilme sind sicher was anderes, aber Eigenproduktionen? Die stehen doch nicht im Wettbewerb zu Privatsendern, oder Printverlagen?--Antemister (Diskussion) 23:47, 24. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Bildungspolitisch und historisch ist das Depublizieren einfach nur ein Schuss ins eigene Knie, gerade auch bei Dokumentarfilmen. Und man könnte meinen, wenn "wir" für die Produktion gezahlt haben, dann sollten "wir" auch ein Anrecht auf Zugang haben – gewissermaßen Eigentum daran erworben haben. Aber der Gesetzgeber sieht das wohl anders.
Hier eine Webseite von 2010, auf der von einem "Kampf der Netzaktivisten gegen das Depublizieren" berichtet wird: NDR Zapp. --Carolin 13:47, 25. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Ja, alles soweit bekannt, nur eine Antwort auf die Frage ist das nicht. Auch in dem verlinkten Video wissen die Leute scheinbar nicht so recht warum das geschieht. Warum Archivgut verstecken?--Antemister (Diskussion) 23:23, 25. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]
Vorschlag: Frag die „Arbeitsgemeinschaft Telemedienauftrag“, s. netzpolitik.org (2017). Und tschüs --Carolin 00:08, 26. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

,Außerordentliches‘ Depublizieren[Quelltext bearbeiten]

Habe den Begriff gerade im Zusammenhang mit Lisa Fitz beim SWR gelesen, wo er etwas anderes meint als im Artikel dargestellt. Sollte man dazu etwas ergänzen?--ChickSR (Diskussion) 11:47, 19. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]