Diskussion:Deutsche

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Abschnitt "Luxemburgische Entwicklung"[Quelltext bearbeiten]

  1. "Antideutsch" sollte begründet werden, mit Beleg. Woher kam das? (Hinweis: Germanisierungspolitik in der Besatzungszeit ab 1940, vermute ich)
  2. Abnehmende Bedeutung des Standarddeutschen. Sollte begründet werden, mit Beleg. (Hinweis: Vielleicht deswegen: Ausländeranteil an der Bevölkerung hat inzwischen fast 50% erreicht, deutsche Staatsangehörige erst auf Platz 5} (nicht signierter Beitrag von 2001:9E8:2901:7F00:D412:2C50:5CE3:C275 (Diskussion) 17:44, 2. Jan. 2023 (CET))[Beantworten]

Soziologische Angaben[Quelltext bearbeiten]

Mit solchen Passagen

Deshalb sind Sinti, Juden, die dauerhaft in Deutschland leben und (Spät-)Aussiedler zumeist deutsche Staatsangehörige, auch wenn nicht alle anderen Deutschen sie der deutschen Ethnie zurechnen. Stand 2018 leben rund 1,5 Millionen Türkeistämmige mit deutscher Staatsangehörigkeit im Land, die mithin Teil des deutschen Staatsvolks sind.

wollte sicherlich niemand einen biologisch völkischen Aspekt aufmachen. Die soziologische Betrachtung der Gesamtheit der Deutschen, sollte aber bezüglich Geschlecht, Alterstruktur, Religionszugehörigkeit, -losigkeit, Migrationshintergrund, Sprache, Doppelstaatsangehörigkeit etc. halbwegs systematisch erfolgen.

Bitte die soziologischen Daten mal systematisch in einem eigenen Top darstellen. --5gloggerDisk 07:56, 10. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Es geht darum, dass die Zugehörigkeit zum Staatsvolk heute, anders als vor 1945, unabhängig von der Ethnie ist --Φ (Diskussion) 08:43, 10. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Der Artikel enthält, auch in Karten, fragwürdige Inhalte. Wer sie behalten möchte, kann dafür andere Artikel, etwa
Imaginäre Geschichte der Deutschen verwenden. --Sarcelles (Diskussion) 20:56, 11. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
@Phi: Du sagst es ginge darum "dass die Zugehörigkeit zum Staatsvolk heute, anders als vor 1945, unabhängig von der Ethnie ist". Das berücksichtigt nicht, dass "Juden" und andere Naturalisierte vor 1945 schon zahlreich im 1. Weltkrieg für Kaiser und Vaterland gestorben sind. Sie wurden sowohl von ihren Kameraden als auch vom Gegner als "Deutsche" angesehen. 2.) Zu soziologischen Daten: Stand 2018 lebten nicht nur Millionen Türkeistämmige, sondern auch Italienischstämmige, Polenstämmige, Spanischstämmige, Österreichstämmige, Vietnamesigstämmige usw. als Staatsbürger in Deutschland. Die Zahlen gehören in einen soziologischen Teil. Neben "Juden" gibt es Katholiken, Evangelische, griechisch-orthodoxe, russisch-orthodoxe, Buddhisten, Muslime, Atheisten, Sikh usw. Deutche in Deutschland. Deshalb rege ich an, die zu ergänzen und bei künftigen Zahlenangaben nicht zu punktuell zu sein.--5gloggerDisk 08:04, 15. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Ich glaube nicht, dass wir Vollständigkeit anstreben sollten. --Φ (Diskussion) 08:49, 15. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Abstammungsprinzip[Quelltext bearbeiten]

Nach dem Abstammumngsprinzip wird auch heute noch entschieden. Wenn hier steht, dass "lange in Deutschland die Frage, wer zum deutschen Staatsvolk gehört, nach dem Abstammungsprinzip entschieden wurde", ist das nur die halbe Wahrheit. Heute ist es in bestimmten Fällen ja nicht anders. --Benatrevqre …?! 10:58, 23. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Wenn du was zum Abstammungsprinzip heute im Artikel haben willst, dann schreib was dazu. Eine Abschwächung der Formulierung zum Abstimmungsprinzip vor 1949 nützt bei dieser Aussageabsicht nichts. --Φ (Diskussion) 11:01, 23. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Wo siehst du eine Abschwächung? Gegenwärtig beinhaltet der Satz hingegen eine inhaltliche Einschränkung auf die Vergangenheit, was nicht stimmt. --Benatrevqre …?! 11:03, 23. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Dass vor 1949 „vorrangig“ nach dem Abstammungsprinzip entschieden worden sein soll, hab ich in der Literatur nirgends gefunden. Deshalb hab ich diese Abschwächung revertiert. Schreib doch einen eigenen Satz zur Gegenwart, der drückt dann hoffentlich aus, was du sagen willst. --Φ (Diskussion) 11:07, 23. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Das steht durchaus in der Literatur, du hast sie nur nicht gelesen. Hier steht zum Beipiel, dass das Geburtsortsprinzip erst seit dem 1. Januar 2000 ergänzend zum Abstammungsprinzip in Deutschland gilt. Zum Vorrang siehe etwa Günter Rieger, Einwanderung und Gerechtigkeit. Mitgliedschaftspolitik auf dem Prüfstand amerikanischer Gerechtigkeitstheorien der Gegenwart. VS Verlag, Wiesbaden 1998, S. 31 zum Stand vor der StAG-Reform 1999: "Dem ius sanguinis (Abstammungsprinzip) wird weiterhin ein absoluter Vorrang beim Erwerb der Staatsbürgerschaft eingeräumt." Bis 2000 galt in Deutschland ausschließlich das Abstammungsprinzip. --Benatrevqre …?! 11:20, 23. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Bitte lies doch, was ich schrieb, bevor du antwortest. In deinen Belegen steht nichts zur Zugehörigkeit zum Staatsvolk vor 1949. Allein die ist das Thema des Satzes, und wenn du etwas zu den Bestimmungen seit 1949 im Artikel haben willst, musst du einen neuen Satz schreiben.
Dass vor 1949 das Ius sanguinis „vorrangig“ gegolten hätte, war jedenfalls falsch. Hier hast du ja auch ergänzt, dass es „ausschließlich“ galt.
Wieso du diesen Satz ergänzen musstest, kann ich nicht verstehen: Es steht doch längst drin: „Lange wurde in Deutschland die Frage, wer zum deutschen Staatsvolk gehört, nach dem Abstammungsprinzip entschieden“. Welchen Zusatznutzen liefert der neu von dir eingepflegte Satz? Und wolltest du nicht etwas zum Abstammungsprinzip nach 1948 schreiben? --Φ (Diskussion) 11:44, 23. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Bei den beiden Prinzipien geht es nicht um "Zugehörigkeit zum Staatsvolk", sondern es geht darum, wie man sie erwirbt. Dass die deutsche Staatsangehörigkeit auch heute noch vorrangig nach dem ius sanguinis erworben wird, wird in der Literatur nirgends bestritten, es war aber vor allem vor 2000 eine Tatsache, dass das Abstammungsprinzip ausschließlich galt, also ohne Einschränkungen. --Benatrevqre …?! 11:48, 23. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Ich hab nie was anderes behauptet. --Φ (Diskussion) 11:54, 23. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Die Behauptung von B. "...eine Tatsache, dass das Abstammungsprinzip ausschließlich galt, also ohne Einschränkungen." ist unzutreffend. Da hat er etwas missverstanden. Adolf Hitler wurde naturalisiert und auch diverse andere Menschen vor dem Jahr 2000 (Vgl. Eingebürgertenstatistik für 1995 von Heike Hagedorn: Einbürgerungen in Deutschland und Frankreich in Einwanderung und Einbürgerung in Deutschland – Jahrbuch Migration, 1998, S. 55 f.)--5gloggerDisk 16:34, 24. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Nein, Naturalisation, sprich Einbürgerung, gilt unabhängig vom ius sanguinis und auch vom ius soli. Das hat nichts mit dem Erwerb durch Abstammung oder durch den Geburtsort zu tun. Mir scheint vielmehr, du bringst das offenbar durcheinander. Die beiden genannten Prinzipien regeln den automatischen Erwerb, Naturalisation hingegen ist die Verleihung der Staatsangehörigkeit auf Antrag, sie wird durch die Einbürgerungsbehörden entschieden. Ich bezweifle auch, dass du bei Hagedorn was anderes findest als auf den Seiten der Bundesregierung. --Benatrevqre …?! 18:23, 24. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Es scheint mir, als sollten die Fragen unterschieden werden, "die Frage, wer automatisch/durch Geburt zum deutschen Staatsvolk gehört" und "die Frage, wer die deutsche Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben kann". --Pistazienfresser (Diskussion) 19:32, 24. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Unter dem Begriff Naturalisation wird immer der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines fremden Staates nach Ablauf einer bestimmten Aufenthaltsdauer und nach Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen verstanden. Naturalisation bedeutet, dass es als Erwachsener beantragt werden muss (bzw. von einem Erziehungsberechtigten im Falle eines Kindes). Diese Personen sind also aus Sicht des Staates, in dem sie sich befinden, seit Geburt Staatsangehörige eines auswärtigen Staates oder sie sind – was es aber heute aufgrund der weltweiten Vermeidung von Staatenlosigkeit im Grunde nicht mehr gibt – Staatenlose und wollen nun hier eingebürgert werden. --Benatrevqre …?! 20:30, 24. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Unabhängig von ius soli und ius sanguinis gibt es Naturalisationsbestimmungen, das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegenüber dem Prinzip der Familieneinheit (Partner- und Kindereinbürgerung, Scheidungsregelungen, vgl. zu frühen weltweiten Lösungsansätzen William Samore: Statelessness as a Consequence of the Conflict of Nationality Laws. American Journal of International Law, Bd. 45, Nr. 3, 1951.) und einige weitere Bestimmungen speziell zur Ausbürgerung im Staatsangehörigkeitsrecht. Seit Gründung der BRD ist deutscher Staatsbürger, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Ein deutscher Staatsangehöriger unabhängig von Migrationshintergrund ist "Deutscher in Deutschland" solange er sich in Deutschland aufhält. Ganz unabhängig von ius soli und ius sanguinis. Der Abschnitt "Deutsche und Nichtdeutsche in Deutschland" krankt daran, dass man auf das Feld der "Nichtdeutschen" abschweift und sich in Prinzipienreiterei verlaufen hat. Einfach mal straffen und auf das Thema "Deutsche in Deutschland" fokussieren. --5gloggerDisk 07:00, 25. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Was ist daran "Prinzipienreiterei" und wer sieht das so angesichts der deutschen Lage? Naturalisationsbestimmungen gibt es ja in nahezu jedem Staatsangehörigkeitsrecht in, bis auf wenige Ausnahmen, fast allen Staaten auf der Welt. Es ist keine Besonderheit Deutschlands, dass Personen mit (bisher) anderer Staatsangehörigkeit eingebürgert werden können, wenn sie die beschriebenen, über das Aufenthaltsrecht hinausgehenden Voraussetzungen erfüllen. --Benatrevqre …?! 08:25, 25. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Das Geburtsortprinzip und das Abstammungsprinzip helfen nichts bei der Beschreibung von "Deutschen in Deutschland". Die werden durch Staatsangehörigkeit (deutscher Staatsbürger) und Aufenthaltsort (in Deutschland) definiert. Von daher sind diese beiden Prinzipien unter dem Topos "Deutsche und Nichtdeutsche in Deutschland" fehl am Platz. --5gloggerDisk 18:14, 25. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Sehe ich nicht so, denn durch die Erwerbstatbestände wird ja unterschieden, wer im Inland Deutscher (ab Geburt) und wer Nichtdeutscher (ab Geburt) ist. Ein Kind von Ausländern ist nicht automatisch Deutsche/r – zumal die Besonderheit gilt, dass das Kind in vielen Fällen mit der Geburt über das Abstammungsprinzip jene Staatsangehörigkeit(en) erwerben wird, die die Eltern als Ausländer besitzen, sondern erst dann(!), wenn ein Elternteil mindestens 8 Jahre seinen gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt hier hat. --Benatrevqre …?! 20:31, 25. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Warum genau soll der Artikel Deutsche grundsätzlich anders angelegt sein, auf Staatsbürger ausgerichtet, als die Artikel zu den Russen, Ukrainern, Rumänen, Polen, Schweden, Dänen, Norwegern oder Iren? --Universal-InteressierterDisk.Arbeit 01:10, 31. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

Die Deutschen in der Ethnologie[Quelltext bearbeiten]

Diese Überschrift war irreführend, weil in der Folge gar nicht der ethnolohische Diskurs dargestellt war (ich bezweifle, ob es überhaupt einen gibt). Daher auf den Stand von vor drei Wochen zurückgesetzt, leider hat die Autokorrektur Unsinn in die ZuQ geschrieben. Sonntagsgrüße --Φ (Diskussion) 10:55, 29. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

In der Ethnologie wird das Deutschsein untersucht. Mit der Änderung von Phi wird eine einheitliche Sicht zu einer solchen (möglicherweise sogar indigen aufgefaßten) deutschen "Ethnie" möglich. Tatsächlich sind die "Deutschen" unterschiedliche Ethnien je nach begrifflicher Definition. Diese unterschiedlichen "Definitionen" (leider im Artikel nicht nach Lehr, Mehrheits-, Minderheits- und Einzelmeinung gekennzeichnet) sind Gegenstand der Ethnologie. Die Änderung [1] wird meiner Meinung nach diesem Sachverhalt und Abschnittsinhalt nicht gerecht und ich habe sie rückgängig gemacht. --5gloggerDisk 12:02, 29. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
Die Überschrift suggeriert, dass im Folgenden die Forschungsergebnisse von Ethnologen zum Thema ausgebreitet würden. Das ist nicht der Fall: Referiert werden Historiker, Juristen und Soziologen. Die Überschrift ist also falsch.
Bis vor wenigen Wochen lautete sie unangefochten Die Deutschen als Ethnie. Das hast du eigenmächtig und ohne Begründung geändert. Daher schlage ich vor, auf die konsentierte Fassung zurückzusetzen. Für die aktuelle Fassung bist einzig und allein du, 5glogger, einen Konsens dafür gibt es nicht. --Φ (Diskussion) 12:10, 29. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]
+1 zu Phis Begründung. Im Übrigen ist die Behauptung, tatsächlich sind die "Deutschen" unterschiedliche Ethnien je nach begrifflicher Definition, nur die halbe Wahrheit. Es gibt genauso Anzeichen dafür, und nachweislich bezeichnen sie auch Lehrbücher explizit, in bestimmtem Zusammenhang von einer deutschen Ethnie zu sprechen. --Benatrevqre …?! 16:47, 29. Jan. 2023 (CET)[Beantworten]

völkisch bis heute?[Quelltext bearbeiten]

Stefan Sanders macht in einem Aufsatz von 1996 (!) auf S.175 darauf aufmerksam, dass es in Deutschland jenseits vieler Analystenmeinungen (er bezieht sich auf zwei Aufsätze aus 1993!!) wichtige inklussorische Schritte aus religiösen, humanitären und sozialen Gesichtspunkten gab. Aus dieser Seite extrapoliert die folgende Wiederherstellung:

"Einzelne Beobachter sehen dabei das völkische Element immer noch als das zentrale definierende Charakteristikum der heutigen deutschen Nation."

Tatsächlich ist der Punkt auf den Sanders auf Seite 175 fokussiert derjenige, dass man das nationalistisch-völkische Narrativ nicht einfach weiterspinnen kann. Berücksichtigt man dann noch, dass er seinen Artikel ausdrücklich unter dem damaligen Kohl-Narrativ (Deutschland ist kein Einwanderungsland) geschrieben hat und Deutschland mittlerweile eine Generation später (nach "Kinder statt Inder" und "Wir schaffen das") um die Fachkräfteeinwanderung ringt, ist die Wiedereinfügung problematisch und belegt nicht die Gegenwart. --5gloggerDisk 06:51, 1. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

Ich hab die Jahreszahl im Text erwähnt, damit sollte sich das Problem erledigt haben. Gruß --Φ (Diskussion) 08:21, 1. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]