Diskussion:Deutsche Nationalbibliothek

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Schriftgut ?

"Als Präsenzbibliothek archiviert die DDB das deutschsprachige Schriftgut" --- Wenn das ernst gemeint ist, mss es ncith geändert werden. Zum Schriftgut gehören auch Bierdeckel, Werbung, Fahrkarten ...--888344

[Bearbeiten] Gesetzlicher Auftrag

"Als Präsenzbibliothek sammelt und archiviert die DNB in Deutschland verlegte sowie im Ausland erschienene deutschsprachige und aus dem Deutschen übersetzte Publikationen, ferner Veröffentlichungen über das Deutsche Reich ab 1913 und über die Bundesrepublik Deutschland und die DDR ab 1945." Der so - zumindest in seinen grammatischen Bezügen missverständlich - beschriebene Sammlungsauftrag entspricht weder dem alten, noch dem neuen Gesetz über die Bibliothek. So wird auch in Deutschland veröffentlichte fremdsprachige Literatur gesammelt, Veröffentlichungen über das Deutsche Reich können sich auch auf das Reich Karls des Großen beziehen, wenn sie ab 1913 erschienen sind. BRD und DDR sind erst 1949 gegründet worden. Dementsprechend habe ich den gesetzlichen Auftrag m.E. klarer gefasst, indem ich einfach auf den Bezug zu Deutschland abgestellt habe.

Darum nämlich geht es:

a) ab 1913 in Deutschland veröffentlicht (egal welche Sprache),

b) ab 1913 im Ausland veröffentlicht und deutschsprachig, aus dem Deutschen in andere Sprachen übersetzt oder über Deutschland (egal welcher historische Bezug, egal welche Sprache).


Bescheidene Frage: was soll das hier? (die folgende Diskusion, die keine ist.)

Es fehlt ein Absatz zur Geschichte der DDB.--Löschfix 00:34:35, 26. Aug 2005 (CEST)

Der nachfolgende Aufsatz ist der Beleg für die Behauptung, daß die Deutsche Bibliothek mit zuwenig Geld ausgestattet wird. --84.176.29.237 19:10, 26. Aug 2005 (CEST)

Das wird niemand bestreiten, dass das ein Argument gegen eine solche Behauptung ist. Aber diese Behauptung steht hier doch ueberhaupt nicht im Raum! Sind bei dem Abdruck des Aufsatzes ueberhaupt die Urheberrechte geklaert, die sicher auf fuer Diskussionsseiten gelten? Ich schlage vor, dass das hier alles geloescht wird. Der Anonymous ist herzlich eingeladen, in dem Artikel einen entsprechenden Hinweis einzubauen, dass die Deutsche Bibliothek zuwenig Geld hat. --Montauk 23:36, 26. Aug 2005 (CEST)


[Bearbeiten] Deutsche Nationalbibliothek

Soeben habe ich auf "Phoenix" gesehen, daß der Bundestag wohl mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD ein Gesetz verabschiedet, das die Deutsche Bibliothek umbenennt in Deutsche Nationalbibliothek. Wäre gut, wenn das jemand entsprechend im Artikel umsetzen könnte.

Das Umsetzen ist sehr voreilig gewesen. Relevant ist es doch erst, wenn die Umbenennung rechtlich verbdindlich ist, dann wird sicherlich auche in Stichtag bekannt sein. --888344


[Bearbeiten] Ablieferungspflicht

Die meisten Nationalbibliotheken der Welt, auch die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt/Main, genießen das Vorrecht, Pflichtexemplarbibliothek zu sein. Wer im Geltungsbereich des deutschen Rechts publiziert, ist deshalb verpflichtet, sein Werk (in einem oder zwei Exemplaren, § 2 DNB-Gesetz) bei der Nationalbibliothek abzuliefern. Die Ablieferungspflicht gilt für "körperliche Werke" (Bücher, CDs usw.) und seit dem 1.7.2006 auch für "unkörperliche Werke", (das sind Netz-Publikationen). Einzelheiten regeln die §§ 14 und 16 des DNB-Gesetzes.

(Was ich auf der Grundlage von § 16 des neuen DNB-Gesetzes nicht verstehe: Lädt sich die DNB Netzpublikationen einfach herunter oder benachrichtigt sie (vorher?/zugleich?/danach?) den "Inhaber" der heruntergeladenen Seiten?) 62.134.88.222 14:20, 3. Jul 2006 (CEST) - Vgl. angrenzend fünfspaltigen Artikel in der Süddeutschen, 15.9., S. 9 ("Sisyphos"-Suchmaschine für abenteuerliche übereifrige Gesetzgebung..., vielleicht etc.)Siebzehnwolkenfrei 14:36, 18. Sep 2006 (CEST)

Benachrichtigungspflicht beim Harvesten?

Der folgende Abschnitt aus dem Artikel wirft m.E. eine seltsame Frage auf: "Gesetzlich ungeregelt ist, ob die Nationalbibliothek den bei „unkörperlichen Werken“ ablieferungspflichtigen Betreiber eines Internet-Auftritts davon unterrichten muss, dass und in welchem Umfang sie seine Seiten für ablieferungspflichtig erachtet und deshalb zur Archivierung heruntergeladen hat bzw. dass sie diese Seiten im Wege eines regelmäßigen Monitorings immer wieder herunterladen wird."

Warum sollte eine besondere Benachrichtigung darüber erfolgen müssen, dass öffentlich bereit gestelltes Material auch von der Nationalbibliothek geharvestet werden kann? Die "Wayback Machine" (http://www.archive.org/index.php) macht dies übrigens seit Jahren weltweit mit ausgesuchten Websites. Eine Anfrage wird allenfalls aus technischen Gründen bei Zugangsbeschränkungen nötig sein.

Eine Unterrichtung wird wohl erfolgen (müssen), sobald die Bibliothek in fremde Rechte eingreift. Dafür gibt es einen gesetzlichen Anspruch aus dem Urheberrechtsgesetz. Die aufgeworfene Frage ist danach m.E. nicht gesetzlich ungeregelt. Ich habe deshalb die Frage zur Benachrichtigungspflicht beim Harvesten aus dem Artikel herausgenommen.

Kolkrabe

[Bearbeiten] Kein Problembewußtsein?

Auf Rückfrage teilte die Pressestelle der DNB mit, daß definitiv alle Publikationen im Internet, also auch z.B. der Blog von Tina Mustermann, in dem diese sich ggfs. negativ über Tante Erna, den Lebensmittelhändler um die Ecke oder kritisch bzw. negativ über die derzeitige Politik äußert, dauerhaft gespeichert und archiviert werden soll, nicht etwa als Gesamtwerk, sondern durchsuchbar und wiegesagt dauerhaft von jedem einsehbar.

Im Gegensatz zur zB Library of Congress, die eine Publikation so definiert, daß ein Werk physisch greifbar veräußert werden muß, um als Publikation zu gelten (also ein Internetauftritt abgespeichert als CD verkauft werden müßte), geht die DNB von einer Publikation in dem Augenblick aus, da etwas online gestellt wird.

Kombiniert man dies nun mit der Telekommunikationsdatenspeicherung, dann sind wird dort, wo Orwell nicht einmal ansatzweise gedanklich ankam und zwar heute schon. Das Mißbrauchspotential, auch durch eventuell noch in Zukunft in Existenz tretende Staats- oder private Organe, ist damit atemberaubend geworden, vor allem da derzeit die normale Tina Mustermann regelmäßig noch davon ausgehen wird, daß ihre Ergüsse vom Netz sind, wenn sie ihren Blog löscht.

Als Anmerkung am Rande sei noch gesagt, daß es jederzeit möglich ist, sich aus der Waybackmachine zu verabschieden. Aus dieser Datensammlung jetzt jedoch nicht mehr.

- zu der hierfür entscheidenden frage, nämlich wie die dnb 'netzpublikationen' überhaupt definiert: info-deposit.d-nb.de. wir können daher getrost sowohl tina mustermann als auch ihren blog vergessen, wenn der inhalt nicht wirklich von allgemeinem öffentlichen interesse ist--Ullipurwin 16:35, 16. Mär. 2007 (CET)


[Bearbeiten] Anfrage Kennnummer Pino Cacucci

Hallo, ich habe heute den Artikel zu Pino Cacucci erstellt. Nun möchte ich gern unter Weblinks die DBB-Vorlage eintragen, aber ich bekomme nicht heraus, wie ich die entsprechende Kennnummer finde. Über Namenssuche finde ich von der DBB-Hauptseite zwar das entsprechende Verzeichnis, aber die Nr. ist nirgends ersichtlich. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen? Entweder gleich im Artikel eintragen, besser aber mir hier kurz eine Anleitung geben, dann kann ich sowas zukünftig selber erledigen. Danke und Gruß, Dominik Hundhammer 00:21, 10. Feb 2006 (CET)

Vermutlich meinst Du 123674735. Zu finden mittels http://dnb.ddb.de. In diesem falle Glück gehabt: Die Numme ist bereits "individualisiert", zeigt als op auf eine Person - nicht nur auf einen Namen oder gar eine ebstimmte Namensschreibvariante. Über den DDB-Katalog findest Du die Nummer, wenn Du nach der Autorensuche von einem bestimmten Buch aus auf den verfassernamen klickst; nun erschein die Nummer hinter "PPN=" in der Adresszeile des Brausers.- Ob man auf die Weise alle Schriften findet, ist reine Glückssache; noch schlechter ist dei Ausbeute meistens hinsichtlcih der "Literatur über ...". --888344

[Bearbeiten] Publikationen ?

"Als Präsenzbibliothek sammelt und archiviert die DDB deutsche, deutschsprachige und aus dem Deutschen übersetzte Publikationen" Mit der Formulierung kann man leben, auch wenn evtl. der Eindruck entstehen könnte, sie sammle alle Publikationen. --- "Jede in Deutschland publizierte Veröffentlichung muss der Bibliothek in zwei Exemplaren zugesandt werden (Pflichtexemplar)." Mit dieser Formulierung kann man jedoch nicht leben. Es wird automatisch unterstellt, eine publizierte Veröffentlichung (Pleonasmus?) sei in materieller Form repräsentiert und vervielfältigt; treffender wäre als der Begriff "Druckwerk". Und es müssen keinweswegs alle Druckwerke abgeliefert werden. --888344

[Bearbeiten] Der Begriff "Nationalbibliothek"

Verschiedentlich wurde in Edits wie diesen der Eindruck erweckt, bei der DNB handele es sich quasi um eine Mogelpackung, weil sie erst ab 1913 sammele. Ich möchte mal darauf hinweisen, dass es eine allgemein verbindliche Definition nicht gibt. Die IFLA formuliert es so: National libraries have special responsibilities, often defined in law, within a nation's library and information system. These responsibilities vary from country to country. Kaum eine Nationalbibliothek erfüllt alle Kriterien, die dann im folgenden genannt werden [1]. Nationalbibliotheken erster oder zweiter Klasse gibt es nicht. Es mag ja sein, dass im deutschen Bibliothekswesen über die Namensgebung gegrummelt wird, dies sollte aber neutral dargestellt werden. Gruß, Stefan64 15:53, 4. Jul 2006 (CEST)


[Bearbeiten] Ältere Artikelverweise

Bescheidene Frage- nur zur Klärung: Müssen jetzt in sämtlichen älteren Wikipedia-Artikeln, in denen Weblinks auf den Katalog der damaligen DDB vorkommen, diese Links auf die heutige Bezeichnung angepasst werden oder zumindest ein Hinweis angebracht werden - oder bleibt da alles so wie es ist? Gruß 139.6.1.17 20:22, 25. Jul 2006 (CEST)

Wenn du die Links zur Literatur Von und Über meinst, dann nicht, die Änderung wurde zentral in einer Vorlage vorgenommen. --PatrickD 23:30, 25. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] ZDB

Stimm das noch: "Die Zeitschriftendatenbank wird zentral an der Deutschen Bibliothek vorgehalten (Datenbank und Systempflege) und federführend von der Staatsbibliothek zu Berlin (Zentralredaktionen) betreut." --888344

Ich denke ja, siehe [2].--Löschfix 13:04, 28. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Aufgabe

So wie ich jetzt den Artikel lese, sammelt die bundesdeutsche Nationalbibliothek nicht deutschsprachige Werke aus dem deutschen Sprach- und Kulturraum, sondern beschränkt ihr Handeln auf den deutschen Sprachraum der BRep.Dtschl., der vormaligen DDR und auf das Gebiet des früheren Deutschen Reiches, ab 1913.

Ist dies so richtig oder gibt es darüber keine exakte Definition, weil man ansonsten möglicherweise mit den übrigen Staaten im deutschen Sprachraum in Konflikt geraten könnte? Gibt es einen Bibliotheksverbund mit den anderen Nationalbibliotheken im deutschen Sprachraum, z.B. in Österreich, in der Deutschschweiz, Liechtenstein, Luxemburg, usw., zum Zwecke der Sammlung, Archivierung und Benutzung der gesamten deutschsprachigen Literatur? Und was bedeutet im Artikel die Aussage: „Pflichtexemplar|rechts” ?? 195.145.160.205 27.10.06

Siehe das DNB-Gesetz, die Website der DNB ([3], [[4]) und den Artikel Pflichtexemplar--StefanC 09:26, 27. Okt. 2006 (CEST)
Und hier noch die einfache Antwort für spätere Leser: zum Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek gehört auch deutschsprachige Literatur des Auslands, wie die von StefanC verlinkte FAQ festhält. Gestumblindi 04:11, 11. Feb. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Toter Weblink

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [5]. --SpBot 18:35, 10. Feb. 2009 (CET)

[Bearbeiten] Beitrag zur Geschichte

Es wäre wünschenswert, unter der Kapitelüberschrift "Geschichte" die Geschichte der DNB zumindest kurz zu skizzieren statt als Leser mühsam sich durch die Quelle einer Fußnote durchzulesen...-- H2m23 17:10, 30. Okt. 2009 (CET)

Erledigt :-) ---Vonsoeckchen Disk. 09:55, 11. Jan. 2010 (CET)

[Bearbeiten] Gebäude am Standort Frankfurt

Vielleicht wäre das Gebäude an sich auch erwähnenswert? Leider finden sich im Artikel nur Informationen zur Institution. Was mich persönlich besonders interessieren würde - befindet sich im Keller (Tiefgarage) eine Art Luftschutzbunker? Dort finden sich masssive Stahltore, Lüftungsanlagen und Räume mit der Bezeichnung "Notküche" etc. Das wäre für einen Bau aus den 1990ern recht ungewöhnlich, oder? Grüße--89.204.137.190 12:20, 20. Okt. 2010 (CEST)

Die Standorte sind ganz oben im Artikel verlinkt und in den jeweiligen Artikeln steht auch etwas über die Gebäude. Zur Tiefgarage habe ich beim Überfliegen aber nichts gesehen. --Ivla 16:44, 26. Nov. 2010 (CET)
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