Diskussion:Deutschlands völkerrechtliche Verträge

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Dieser Ansatz ist ja, ich wollte "größenwahnsinnig" schreiben, tendenziell exaltiert. Mit den DBA dürften da ja wohl schätzungsweise mehr als tausend verträge zu benennen sein... --AHK 10:43, 31. Mär. 2009 (CEST)[Beantworten]

Es geht darum, einen Überblick über wichtige völkerrechtliche Verträge zu geben, damit sich auch Laien auf diesem Gebiet bei Wikipedia informieren können. Ich gebe Dir aber Recht - einen Anspruch auf absolute Vollständigkeit kann man bei diesem Thema in der Tat nicht haben.
Es sollten aber Verträge zu denen schon Artikel bei Wikipedia bestehen, aufgeführt werden. Die Kategorie Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag ist jedenfalls zu unspezifisch und Bedarf meines Erachtens einer Konkretisierung in Übersichtsform. Später können noch zusätzliche Kategorisierungen (militärischer Bereich, humanitärer Bereich, etc.) vorgenommen und bestimmte Bereiche (z.B. die historischen völkerrechtlichen Verträge) in eigene Artikel ausgelagert werden. Eure konstruktive Mitarbeit ist wünschenswert.
MfG --Purmont 13:38, 31. Mär. 2009 (CEST)[Beantworten]
Um nur mit einem kleinen Bonmot zu replizieren: Zwischen militärischem und humanitärem Bereich bestehen ja grundsätzlich keine Unterschiede. Das "humanitäre Völkerrecht" steht als Euphemismus synonym zum Kriegsvölkerrecht. --AHK 18:52, 31. Mär. 2009 (CEST)[Beantworten]
Add.: Mich würde noch interessieren, ob hier auch völkerrechtliche Verträge zwischen anderen Völkerrechtssubjekten auf deutschem Boden zu finden sein sollen, blanke Staatsverträge zwischen den Ländern ausgenommen...? --AHK 18:55, 31. Mär. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das ist richtig, allerdings gibt es auch völkerrechtliche Verträge, die den militärischen Bereich betreffen, aber nicht dem Kriegsrecht zuzuordnen sind, bspw. Abrüstungsabkommen (Atomwaffensperrvertrag, Biowaffenkonvention, ... ) oder Verträge über die militärische Nutzung bestimmter Giebete (Bsp.: Antarktisvertrag, etc. ...). Für NGOs im Bundesgebiet sollte der Übersichtlichkeit halber, vielleicht schon die erste Unterkategorisierung vorgenommen werden... -- Purmont 19:44, 31. Mär. 2009 (CEST)[Beantworten]

Sorry, aber Artikelinhalt ist eine Auswahl (nach welchen Kriterien? POV?) von dasjenigen, dass nach Artikelname drinstehen müsste. Versailler Vertrag fehlt (der gilt ja wohl noch...), Kellogpakt..., Reichskonkordat und viele viele je nach POV wichtige fehlen... --Pelagus 20:01, 2. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Die Seite befindet sich im Aufbau. Wenn Du also dazu beitragen kannst, fühle Dich frei, den fehlenden Vertrag einzufügen. Ein Kriterium sollte sein, dass zu dem Vetrag schon ein Artikel bei Wikipedia besteht denke ich... -- Purmont 13:04, 3. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Alvenslebensche Konvention[Quelltext bearbeiten]

Besagte Konvention war definitiv nicht 1555 sondern über 300 Jahre später. Sie beinhaltete auch nicht das selbe wie der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden ... -- Proxy 00:19, 31. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Danke. Keine Ahnung, wie dieser offenkundige Fehler zustandekam. Hab den Eintrag entfernt. --Benatrevqre …?! 11:44, 1. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Menschenrechtsverträge fehlen?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es einen besonderen Grund, dass nicht zumindest der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) sowie der Internationale Pakt über zivile und politische Rechte (Zivilpakt) aufgeführt sind? Es handelt sich doch zweifelsohne um sehr zentrale multilaterale völkerrechtliche Verträge Deutschlands.--QU 10:33, 3. Aug. 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Quizzie (Diskussion | Beiträge) )

Dieser Artikel hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Benatrevqre …?! 14:48, 17. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]