Diskussion:Dienstaufsichtsbeschwerde

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Rechtsgrundlage?[Quelltext bearbeiten]

17 GG ist ja eher ein "Ziel", als eine konkrete Anspruchsnorm. Woraus ergibt sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Wie muss die Verwaltung damit umgehen? Gibt es weitergehenden Rechtsschutz?--Wikiseidank (Diskussion) 10:25, 17. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Bearbeitung vom 17.9. 12:17[Quelltext bearbeiten]

Die Beschwerde an den nächst höheren Vorgesetzten ist zwar zulässig, aber oft nicht zielführend, weil die beiden Beteiligen (z.B. Sachbearbeiter und Abteilungsleiter) gleiche Verantwortung tragen. Die Beschwerde an den Behördenleiter (z.B. Bürgermeister) dauert vielleicht länger, zwingt aber Sachbearbeiter und Abteilungsleiter meist, nach "oben" zu berichten. Dann fällt ein evtuelles "Vertuschen" eines Fehlers oft weg, wenn auch die Bearbeitung länger dauert. Besonders interessant sind die Beschwerden, die an entsprechende Politiker gerichtet werden (z.B. Peditionsausschuß des Landtages/Bundestages). Dann müssen die, die angeblich oder tatsächlich ganz unten was angerichtet haben, richtig "schöne" Stellungnahmen abgeben. (Meine Erkenntnisse aus mehr als 25 Jahre Kommunalverwaltung) --Pelz (Diskussion) 01:20, 18. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]